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Karin Prien

24.11.2023 Sitzungen 20/44

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt viel zu tun, deshalb muss ich Sie leider heute auch so oft mit meinen Reden beehren. Meine Damen und Herren! Wir reden über ein verwandtes Thema in dieser Debatte. Es geht wieder um Bildungsgerechtigkeit. Das ist – darin sind wir uns einig – ein zentrales gesellschafts- und bildungspolitisches Ziel. Ich habe mich sehr darüber gefreut, Herr Vogt, dass Sie sich heute Morgen dazu bekannt haben, die Bildungsausgaben in Deutschland zu steigern. Wenn wir das dann in gemeinsamer Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen täten, dann wäre das ein großer Erfolg. Ich hoffe, dass das auch im Rahmen der Überlegungen der Bundesregierung seinen Niederschlag finden wird. (Beate Raudies [SPD]: Na ja, wenn sich die Bundestagsopposition genauso konstruktiv verhält wie wir gestern, kann das gelingen, ja! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Ja, dann wollen wir mal sehen. Wir sind uns alle einig: Wir müssen den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg kontinuierlich entkoppeln und perspektivisch überwinden. Wir haben in allen Debatten klar und deutlich gesagt: Bildungsgerechtigkeit erreichen wir nicht mit der Gießkanne, sondern durch gezielte Unterstützung dort, wo der Bedarf besteht. Es geht darum, und mehr denn je geht es darum, auch in der Debatte über die Haushaltspolitik Ungleiches ungleich zu behandeln. Meine Damen und Herren, der Staat wird nicht alles in den nächsten Jahren leisten können. Grundsätzlich sind Eltern laut Schulgesetz in der Verantwortung, für die Schule verlangte Lernmittel zu beschaffen, sofern nicht Lernmittelfreiheit gilt. Ich habe gerade in der aktuellen Situation großes Verständnis dafür, dass sich einige Eltern damit über- (Ministerin Karin Prien) fordert sehen. Der Alltag ist für viele Familien zum finanziellen Kraftakt geworden. Aber auch die öffentlichen Haushalte sind sehr angespannt; deshalb müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren, und zwar auf Maßnahmen, die systemisch wirken. Dazu gehört auch, dass wir in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe endlich Fortschritte machen. Es wird dort so viel Geld ausgegeben, das dem einzelnen Kind nicht zugutekommt. Das ist wirklich ein Bereich, den wir gemeinsam jetzt angehen werden und übrigens auch dringend angehen müssen. Ich habe darauf hingewiesen, dass im Zentrum unserer Bildungspolitik das PerspektivSchul-Programm steht. Wir haben darüber gesprochen, dass es bundesweit inzwischen als Blaupause gilt. Mit diesem Programm schaffen wir für Kinder und Jugendliche in schwieriger Ausgangslage die Möglichkeit zu einem besseren und erfolgreichen Lernen. Wir haben in dieser Debatte über die PerspektivSchulen heute Morgen darüber umfangreich gesprochen. Ich glaube auch, dass es richtig ist, im Bereich der PerspektivSchulen über einen Ausbau von Lernmittelfreiheit zu sprechen. Wir haben das auch schon einmal ausprobiert, etwa wurde in der Wilhelm-Tanck-Schule in Neumünster ein Materiallager mit Verbrauchsmehrmaterial im Wert von 15.000 Euro aus PerspektivSchul-Mitteln zur Verfügung gestellt. Aber wir sehen auch, dass das Angebot nicht so umfangreich genutzt und benötigt wird, wie wir das anfangs gedacht haben. Auch diese Erkenntnisse werden wir bei der Weiterkonzeption des Programms berücksichtigen. Ich bin froh, dass uns auch beim Startchancen-Programm mit dem Bund ein wichtiger Fortschritt mit dem Eckpunktepapier gelungen ist. Aber ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal: Wenn wir jetzt nicht, in den nächsten zwei Wochen, zu einer Verabredung zur Bund-Länder-Vereinbarung kommen, dann wird das Programm zum nächsten Schuljahr nicht starten können. Und wir brauchen in diesem Kontext auch eine Erklärung des Bundes zum DigitalPakt 2.0, weil es zum Startchancen-Programm keine Verständigung geben wird, wenn die Frage des Digitalpaktes nicht geklärt ist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Damit komme ich zu einem weiteren Punkt. Wir müssen selbstverständlich – das ist ein Prozess, den wir begonnen haben – über die Frage der Verantwortlichkeiten bei der IT-Ausstattung der Schulen weiterkommen. Das betrifft natürlich auch die Lernmittelfreiheit. Natürlich müssen Schülerinnen und Schüler Endgeräte erhalten, soweit sie im Rahmen von sinnvollen pädagogischen Konzepten in der Schule zum Einsatz kommen. Sie wissen, dass das Land hier im großen Umfang im Rahmen der Sofortausstattungsprogramme I und II Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Die Schulen sind jetzt so ausgestattet, dass sie gut arbeiten können. Wenn keines dieser schulischen Leihgeräte zur Verfügung steht, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch über sozialrechtliche Leistungsansprüche Unterstützung erfolgen. Aber wir brauchen mehr. Wir brauchen – deshalb haben wir ihn aufgesetzt – einen Prozess mit den kommunalen Spitzenverbänden, um über die Frage zu diskutieren: Wer ist zukünftig für was im Rahmen der Ausstattung – nicht nur mit digitalen Endgeräten, sondern im Zusammenhang mit Digitalisierung insgesamt – zuständig in unserem Land? Wir haben einen strukturierten Prozess aufgesetzt, um die Aufgaben neu zu ordnen. Der Prozess wird durch die Strukturkommission Schuldigitalisierung mit Teilnehmer_innen des Landes, des Bildungsministeriums, des IQSH und des SHIBB sowie der kommunalen Landesverbände unter Beteiligungen kommunaler Praktikerinnen und Praktiker vorangetrieben. Die Kommission hat eine Aufstellung erarbeitet, welche Aufgaben im Rahmen der schulischen Bildungsdigitalisierung insgesamt anfallen, wer diese aktuell wahrnimmt, wer diese zukünftig sinnvollerweise wahrnehmen sollte. In nahezu allen Punkten konnte auf Arbeitsebene eine gemeinsame Einschätzung gefunden werden. Nun gilt es, die weiteren Schritte des Vorgehens festzulegen und möglichst zeitnah zu einem Ergebnis zu gelangen. Fragen nach den Kosten sowie die Frage, inwieweit Zentralisierungen auf Ebene des Landes oder von den Kommunen verantwortet werden, sind dabei von besonderer Relevanz. Darin kommt die gemeinsame Verantwortung von Land und Schulträgern zum Ausdruck. Es bedarf – das ist unbestritten – einer zeitgemäßen Aufgabenverteilung und einer effektiven Zusammenarbeit. Und ich kann es nur noch einmal betonen: Wir brauchen natürlich auch die Entscheidung des Bundes, wie mit dem Digitalpakt weiter verfahren werden kann, damit wir hier zu einer Verabredung mit den kommunalen Landesverbänden kommen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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