landtag.ltsh.de ↗

Karin Prien

22.11.2023 Sitzungen 20/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die Minderheiten und ihre Sprachen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer schleswig-holsteinischen Identität. Sie stehen für die kulturelle Vielfalt, die unser Zusammenleben prägt. Darauf haben die Vorrednerinnen und Vorredner zu Recht hingewiesen. Deshalb sind der Schutz und die Förderung der Minderheitensprachen parteiübergreifend gemeinsam mit den Minderheiten ein zentrales Anliegen. Ja, unsere Hochschulen spielen dabei eine bedeutende Rolle. Sie sind Orte gelebter Mehrsprachigkeit. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der Europa-Universität Flensburg können sowohl Dänisch und Nordfriesisch als auch Nieder-– 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 deutsch entweder als vollwertiges Fach, als Ergänzungsfach oder als ein Schwerpunkt im Rahmen der Germanistik studiert werden. Wie so viele andere Lebensbereiche und Branchen spüren auch unsere Hochschulen zunehmend den Fachkräftemangel. Es gibt immer wieder Fachrichtungen, bei denen Professuren manchmal erst nach mehrfachen Ausschreibungen besetzt werden können. Auch die Professuren der geschützten Regional- und Minderheitensprachen sind davon betroffen – obwohl es in der Vergangenheit immer gut gelungen ist, die Professuren zu besetzen. Ich kann gut nachvollziehen, dass der SSW über Wege und Möglichkeiten nachdenkt und Vorschläge einbringt, wie man dem begegnen kann. Ich halte das für eine notwendige Diskussion, die wir miteinander führen sollten. Wie der Kollege Krüger will ich trotzdem einige Bedenken, die ich habe, zum Ausdruck bringen, im Übrigen wird der Gesetzentwurf Gegenstand weiterer Beratungen sein. Die Frage ist, ob es richtig ist, entsprechende Besetzungsverfahren für einzelne Fachrichtungen pauschal zu regeln, auf Stellenausschreibungen zu verzichten oder andere Ausnahmenregelungen einzuführen. Es gibt zwar gute Gründe – darauf ist hingewiesen worden –, dass wir eine besondere Verantwortung gegenüber den Minderheiten tragen, aber es gibt auch gute Gründe, die gegen eine Ausnahmeregelung sprechen, weil hier nämlich Verfassungsgüter gegeneinander abzuwägen sind. Wir reden über Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wahrscheinlich auch über Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, und wir reden über den Schutz der Minderheiten, den wir in unserer Verfassung zu Recht – darauf bin auch ich stolz – verankert haben. Das Prinzip der Bestenauslese ist nicht nichts, sondern das praktizieren wir ganz bewusst. Herr Harms, Sie haben darauf hingewiesen, dass dieser Grundsatz auch dazu dient zu verhindern, dass innerhalb von Hochschulen Patronage betrieben wird. Das ist ein wichtiger Aspekt. Außerdem dient die Bestenauslese dazu, einen funktionsfähigen und leistungsfähigen Staat und damit auch Hochschulen zu erhalten. Und es geht ja nicht nur um Lehre, sondern auch um Forschung. Wir sind darum bemüht, bei der Besetzung von Professuren Topleute zu bekommen. Das gilt auch für kleine Fächer. Das muss man bei allen Überlegungen beachten. Es ist ja auch mög- (Ministerin Karin Prien) lich, in Fächern für eine Übergangszeit über Dozenten zu lehren, wenn die Professur nicht besetzt ist. Wir sollten uns das Thema noch einmal genau anschauen, im Interesse der Minderheiten, aber auch im Interesse der entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber. Denn mit einer solchen Regelung entstünden – ich will nicht sagen – „Professuren zweiter Klasse“, aber die Bewerberinnen und Bewerber durchliefen ein Auswahlverfahren, das unter den Voraussetzungen läge, die man in anderen Fächern zur Anwendung bringt. Auch im Interesse der Fürsorgepflicht gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern muss man darüber noch einmal nachdenken. Noch einmal: Wir haben es in der Vergangenheit immer gut geschafft, selbst beim Fach Friesisch. Neben Flensburg und Kiel gibt es ja zukünftig über das neue Institut die Gelegenheit, wissenschaftliches Arbeiten nachzuweisen. Deshalb rate ich dazu, genau zu prüfen, ob das wirklich der richtige Weg ist. Es ist darauf hingewiesen worden: In anderen Bundesländern mit zum Teil noch kleineren Fächern – zum Beispiel Sorbisch in Sachsen – sind die Gelegenheiten, das Fach zu studieren, noch eingeschränkter, und auch die machen das nicht. Man muss sich das genau überlegen. Beim Fach Dänisch ist die Situation anders; da gibt es mannigfaltige Möglichkeiten, sich wissenschaftlich anderweitig zu bewähren. Man muss das Thema und die Auswirkungen differenziert betrachten, die es zum einen auf die Qualität von Forschung und Lehre und zum anderen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber hat. Das muss man sich noch einmal ganz genau angucken, und dann muss man die verschiedenen Rechtsgüter gegeneinander abwägen. Das heißt aber nicht, dass man nicht über Wege nachdenken muss, wie man zukünftig gewährleisten kann, dass die Besetzung einer Professur nicht an der geltenden Regelung scheitert. Insofern vielen Dank für den Antrag. Vielen Dank auch dafür, dass Sie die Belange der Minderheitensprachen in das Parlament getragen haben. Im Übrigen bin ich sehr dafür, dass wir uns sehr genau anschauen, welches der richtige Weg ist. Meine Zweifel mit Blick auf das Hochschulgesetz habe ich zumindest versucht, zum Ausdruck zu bringen. – Vielen Dank.

Protokoll ↗