Malte Krüger
Zu genau dieser Frage komme ich jetzt in meiner Rede. Daher würde ich jetzt einfach fortfahren. Ich glaube, das beantwortet dann Ihre Frage. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Malte Krüger) Der Schutz der Regional- und Minderheitensprachen ist in verschiedenen Regelwerken gesetzlich verankert. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Landesverfassung haben die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Minderheit Anspruch auf Schutz und Förderung. Gleichzeitig haben wir in unserer Landesverfassung aber auch so etwas wie die Bestenauslese und die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Der Schutz von Regionalund Minderheitensprachen ist uns hier im Norden besonders wichtig, auch uns Grünen. Aber uns sind auch andere Werte wichtig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden eventuell wir das eine zugunsten des anderen ins Ungleichgewicht bringen. Wir stellen uns daher die Frage, ob es aufgrund der Besetzungsproblematik bei der Frisistik-Professur wirklich dieser Änderung bedarf. Wir sind ehrlich gesagt momentan nicht davon überzeugt. Deswegen werden wir das sicher im Ausschuss weiter diskutieren müssen. Es ist nicht so, dass wir nur auf die Regional- und Minderheitensprachen gucken müssen, sondern wir müssen uns auch andere Werte anschauen, die wir in unserer Landesverfassung haben, wie eben das gerade Genannte. Daher bin ich gespannt auf die weitere Diskussion im Ausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
