Malte Krüger
Sehr geehrter Herr Präsident! Der vorliegende Gesetzentwurf des SSW hat zum Ziel, dass die Professuren für Regional- und Minderheitensprachen innerhalb der Universitäten einfacher besetzt werden können. Es soll also eine Sonderregelung für die Ausschreibung und Besetzung von Professuren für Regional- und Minderheitensprachen geschaffen werden. Das Ziel ist ehrbar, aber der Weg über eine Regelung im Hochschulgesetz könnte – könnte! – genau zu dem gegenteiligen Effekt führen. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob es aufgrund der Besetzungsproblematik bei der Frisistik-Professur wirklich einer Änderung des Hochschulgesetzes bedarf. Auch bei anderen Fachrichtungen kommt es vor, dass Professuren wiederholt ausgeschrieben werden müssen. In den technischen Berufen kann es auch mal sieben Ausschreibungen geben. Ich habe als Senator an der Uni Kiel des Öfteren bei Besetzungsverfahren an der Uni Kiel bei nichttechnischen Berufen beigesessen, und es gab des Öfteren Ausschreibungen, die mehrfach wiederholt werden mussten. Das ist also durchaus normal. Frau Nitsch, ich habe Ihren Zwischenruf bei der Kollegin Zweig vorhin gehört. Klar, mit der Medizin kann man das vielleicht nicht eins zu eins vergleichen, aber die Forderung aus den anderen Bereichen wird kommen, das steht außer Frage. Da bin ich mir ganz sicher. Stellen Sie sich vor, dass – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 Sie an einer Schule waren, dann machen Sie Ihren Abschluss, feiern Ihre Abi-Party, dann gehen Sie an die Uni, dort machen Sie alle drei Praktika an Ihrer alten Schule, um dann nach dem Uniabschluss an der gleichen Schule Ihren Vorbereitungsdienst abzuschließen. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Sie haben dann nie über den Tellerrand hinausgeblickt. Das wollen wir aber. Wir wollen, dass insbesondere im Wissenschaftssystem Menschen an anderen Universitäten, in anderen Ländern, auf anderem Kontinenten Erfahrungen sammeln, um sie für ihre eigene Arbeit nutzen zu können. Das ist auch keine Erfindung aus Schleswig-Holstein, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) das ist ein Grundsatz, der in ganz Deutschland Standard ist. Mit Ihrem Gesetzentwurf würden wir uns neue Probleme schaffen. Was ist denn mit anderen Besetzungsverfahren anderer Universitäten, wo es ähnliche Probleme gibt? Wollen die Professor_innen den Sonderstempel an der Stelle haben? Das wäre auch eine Frage, die man sich stellen kann. Was ist, wenn es dann doch Bewerbungen von außerhalb gibt? Gibt es dafür dann überhaupt einen Anreiz? Was ist mit jemanden, der aus Dänemark nach Schleswig-Holstein kommen möchte, um Dänisch zu lernen?
