Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Frau Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung bedroht das Leben von Menschen. Sie verschlechtert das Leben des Individuums. Diskriminierung hat Auswirkungen auf uns als gesamte Gesellschaft. Diskriminierung untergräbt den Zusammenhalt, den grundgesetzlichen Gedanken einer gleichwertigen und vielfältigen Gesellschaft. Man kann es nicht häufig genug betonen: Wir haben in Schleswig-Holstein die einzigartige Situation, einen Landtag zu haben, in dem alle Fraktionen an diese Grundsätze glauben, in der alle Fraktionen hinter unseren demokratischen Grundwerten stehen. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3143 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich möchte es einmal vorwegnehmen: Wir haben natürlich auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen über ein solches Landesantidiskriminierungsgesetz gesprochen, und es wird Sie nicht wundern, dass ich persönlich, unsere grüne Partei und unsere Fraktion sich sehr gut hätten vorstellen können, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Mehr noch, ich durfte bei den Bundeskoalitionsverhandlungen genau an dieser Verhandlungsgruppe teilnehmen, wo es unter anderem um die Frage ging, die Schutzlücken im Bereich des AGG zu schließen. Genau wie Sie es gesagt haben, betrifft es ja den privatrechtlichen Bereich, anders als das Landesantidiskriminierungsgesetz beispielsweise in Berlin, wo es um den öffentlichen Raum geht. Es hat mich gefreut, dass wir in den Koalitionsvertrag im Bund hineinverhandeln konnten, dass die Schutzlücken geschlossen werden und dass weitere Fragen behandelt werden. Es war der SPD und den Grünen extrem wichtig, das auf Bundesebene voranzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es ist trotzdem so, und auch das muss man in aller Deutlichkeit einmal darstellen: Wir haben in den Koalitionsverhandlungen im Land darüber gesprochen. Wir Grüne waren dafür, die CDU stand dem Vorhaben kritisch gegenüber, auch weil das Berliner Modell, das als Vorbild für den Entwurf des SSW gilt, gerade zu Beginn sehr umstritten war. Sie haben das eben gerade angesprochen. Also stand schon seit der Regierungsbildung fest, dass wir ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen werden. Worauf wir uns aber geeinigt habe, ist Folgendes: Wir stellen uns jeder Form von mittelbarer oder unmittelbarer Diskriminierung entschieden entgegen. Wir unterstützen Vielfalt in der Verwaltung und werden Diskriminierung stärker verhindern, melden und sanktionieren. Wir werden rechtliche Anpassungen vornehmen beziehungsweise Regelungen anpassen. Worauf haben wir uns also als CDU und Grüne bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt? – Die Menschen in unserem Land vor Diskriminierung zu schützen. Lassen Sie uns deswegen einmal eine Bestandsaufnahme machen. Herr Buchholz, Sie haben es gerade angesprochen: Wir stehen in Schleswig-Holstein definitiv bei der Antidiskriminierung nicht vor dem Nichts, ganz im Gegenteil. Schleswig-Holstein hat etwas vorzu- (Ministerin Aminata Touré) weisen, sei es den Landesaktionsplan gegen Rassismus, sei es den Landesaktionsplan gegen Antisemitismus, den Aktionsplan Echte Vielfalt, den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, unser Gleichstellungsgesetz, das Sie betont hatten, und unser Landesverwaltungsgesetz mit dem Verbot von Diskriminierung nach Artikel 3 unseres Grundgesetzes. In der vergangenen Legislatur haben wir als Jamaikakoalition zusammengesessen, und wir haben eben gerade im Bereich der Polizei geschaut, wie wir dort Strukturen verstetigen können, vor allem stärken. Wie können wir innerhalb der Polizei beispielsweise eine Stelle schaffen. Wir haben eine Studie auf den Weg gebracht. Wie gesagt, wir haben das Diskriminierungsverbot in das Landesverwaltungsgesetz hineingepackt. Das sind Prozesse, die wir auf den Weg gebracht haben, die gut sind und die vor allem ihresgleichen suchen. In Artikel 6 unserer Landesverfassung sprechen wir einen klaren Schutz für Sinti_zze und Rom_nja, Personen der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe aus. All diese Maßnahmen bedeuten Schutz vor Diskriminierung, und jedes Ministerium, natürlich auch das Parlament, ist hierbei in der Pflicht. Im vorletzten Plenum hat Ministerin Sütterlin-Waack dargestellt, wo wir beim Aktionsplan gegen Rassismus stehen und was wir definitiv noch weiterentwickeln müssen. Nächste Woche laden die Innenministerin und ich zu einer Wohnraumtagung ein. Dort wird es auch darum gehen, wie man diskriminierungsfreie Zugänge für besonders vulnerable Gruppen im bezahlbaren Bereich schaffen könnte. Ministerin Prien hat den Aktionsplan gegen Antisemitismus in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt, und unter anderem am Freitag werden wir hier im Parlament über die Bildungsoffensive gegen Antisemitismus debattieren. Sie alle wissen, dass die Stabsstelle Antidiskriminierung in diesem Jahr in meinem Ministerium aufgebaut werden sollte. Von dieser sind drei Stellen, nämlich die zu Antirassismus, Queer und Rechte von Menschen mit Behinderung, besetzt. Das Gesamtvorhaben haben wir unter anderem wegen der aktuellen Haushaltslage verschoben, und wir werden das Ganze aufbauen, wenn ausreichend Mittel da sind. Als Sozialministerium werden wir im nächsten Jahr das Gleichstellungsgesetz novellieren und damit Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst noch stärker voranstellen. Wir arbeiten außerdem –auch das wurde angesprochen – an der Weiterent-– 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 wicklung des Integrations- und Teilhabegesetzes, und auch da betone ich: In § 7 des Integrationsgesetzes haben wir das Thema Antirassismus schon verankert. Wir haben das dort auch gesagt, weil wir, so glaube ich, in der letzten Legislatur alle davon überzeugt waren, das Integrationsgesetz ist verbesserungswürdig. Auch mit diesen Fragen können und werden wir uns definitiv auseinandersetzen. Wir sind als Ministerium auch für Queerpolitik zuständig. Wir fördern strukturell queere Institutionen, Projekte und Informationsveranstaltungen, und wir werden diesen Aktionsplan weiterentwickeln. Wir sind für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig. Im Oktober haben wir den Bund beauftragt, nach Möglichkeiten zu schauen, ein Teilhabegeld für Menschen mit Sinnesbehinderung auf den Weg zu bringen. Im Land bringen wir neue Projekte auf den Weg, die die Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Es ist unser tägliches Doing, sich mit Antidiskriminierung auseinanderzusetzen. Ich zähle all diese Dinge auf, damit Folgendes zum Ausdruck gebracht wird: Es geht darum, Antidiskriminierung in der Praxis umzusetzen. Es geht darum, dass das Leben von Menschen gewaltfrei sein kann. Um das zu erreichen, haben wir all diese Strukturen, die ich gerade aufgezählt habe. Das heißt bei Weitem nicht, dass deshalb alles gut wäre oder dass wir als Landesregierung keinen Nachbesserungsbedarf sehen. Im Gegenteil, wir verstehen es als eine Daueraufgabe, querschnittig in allen Ressorts an diesen Themen kontinuierlich weiterzuarbeiten. Dies bleibt unser Selbstverständnis und unser Auftrag. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Schleswig-Holstein einen so hohen Anspruch mit Blick auf Antidiskriminierung an uns selbst haben. Die Diskussionen in den letzten Wochen machen deutlich, warum genau dieser Anspruch so wichtig ist. Das Gesetz, das der SSW zu diesem Plenum einbringt, ist ein guter Anknüpfungspunkt, darüber zu sprechen, welche Möglichkeiten es gibt und was wir darüber hinaus noch tun müssen. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung, die Sie im Ausschuss dazu haben werden, und hoffe, dass gute Impulse daraus resultieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
