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Beate Raudies

SPD 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ – so lautete der Schlachtruf der Französischen Revolution. Die Gleichheit aller Menschen – ein schönes Ziel, so leicht gesagt und doch so schwer umzusetzen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns, bei der SPD, steht der Kampf um dieses gleiche Recht für alle Menschen seit 160 Jahren auf der politischen Agenda. Deswegen haben wir mehr als Sympathie für das Anliegen des SSW. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem musste ich beim ersten Lesen des Gesetzentwurfs an einen Kalenderspruch denken, der während meiner Konfirmandenzeit als Lesezeichen in meiner Bibel lag. Sinngemäß hieß es dort: Auf der ganzen Welt gibt es viele Millionen Gesetze, nur damit man die zehn Gebote befolgt. – Nun sind die zehn Gebote nicht die rechtliche Grundlage unseres Staates. Das ist das Grundgesetz, und dort heißt es in Artikel 3 Absatz 3 – ich zitiere –: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nur ein paar Artikel weiter, in Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz, ist das sogenannte Rechtsstaatsprinzip (Beate Raudies) verankert, das besagt, dass die Verwaltung in ihrem Tun an Recht und Gesetz gebunden ist, sich also an Gesetze halten und diese neutral ausführen muss. Eigentlich ist damit alles geregelt – eigentlich. Tatsächlich ist es aber nicht so. Wir haben alle als Gesetzgeber diesen Anspruch aus Artikel 3 bereits mehrfach konkretisiert. Bestes Beispiel: Seit mehr als 25 Jahren haben wir in Schleswig-Holstein ein Gleichstellungsgesetz, das zum Beispiel in dem Punkt nachbessert. Auf Bundesebene – das ist bereits gesagt worden – ist 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – das AGG – in Kraft getreten. Der Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale zu schützen. Im Praxisbetrieb ist nach einigen Jahren der Anwendung aber deutlich geworden, dass eine Anwendung des AGG nicht in allen Lebensbereichen möglich ist und das von Diskriminierung Betroffenen durch Regelungen im AGG zum Beispiel die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche nicht gerade erleichtert wird. Deswegen begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten. Ein Thema – jetzt komme ich zum Gesetzentwurf des SSW –, das in dieser Debatte immer wieder auftaucht, ist die Diskriminierung durch behördliches Handeln oder eben die Behörden selbst. Diese Regelungslücke will der SSW jetzt für SchleswigHolstein schließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, danke für diese Initiative! (Beifall SPD und SSW) Denn für Menschen wie mich, die der sogenannten Mehrheitsgesellschaft angehören, ist es häufig gar nicht vorstellbar, welche Erfahrungen mit Diskriminierung andere regelmäßig erleben. Ein Blick in die Berichte unserer Antidiskriminierungsstelle zeigt das ganze Ausmaß, was sich landauf, landab, tagein, tagaus an vermuteten und unvermuteten Gelegenheiten und Erlebnissen ergibt. Schon deswegen ist es wichtig, dass wir immer wieder darüber sprechen, unsere Gesetze und unser Handeln auf den Prüfstand stellen und über Neues nachdenken. Spannend finden wir zum Beispiel die Idee eines Verbandsklagerechtes. Das könnte ein guter Weg sein, um gerade strukturelle Diskriminierungen zu erkennen und dann zu beseitigen. (Beifall SPD und SSW) Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3141 Aber wir haben eben auch noch Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Ziel, das heute in der Rede vorkam, das auch in den Vorveröffentlichungen genannt wurde, Schülerinnen und Schüler effektiv vor Mobbing und Diskriminierung zu schützen, teilen wir uneingeschränkt. Aber wäre das nicht auch durch eine Änderung im Schulgesetz zu erreichen? In welchem Verhältnis die Ombudsstelle zur Antidiskriminierungsstelle stehen soll, hat der Kollege Dirschauer eben schon erläutert. Das freut mich sehr, weil ich auch darüber gestolpert war. Zu guter Letzt – weil es für mich schon immer ein Herzensthema war –: Das Thema vielfältige Verwaltung haben wir als SPD auch schon lange beackert. Deswegen hatten wir das zum Beispiel 2021 in einem Änderungsantrag zum Integrations- und Teilhabegesetz der Jamaikakoalition eingebracht, dem der SSW auch zugestimmt hat. Dort haben wir eine Quotenregelung für Menschen mit Migrationshintergrund für unsere Landesverwaltung vorgeschlagen. Wäre das nicht noch ein bisschen zielführender als der allgemeine Appell, die Verwaltung möge eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern? Wir haben im Ausschuss eine Menge zu diskutieren und zu besprechen. Wenn wir uns alle gemeinsam wirklich mit großer Ernsthaftigkeit daranmachen, kann etwas Gutes daraus werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen des SSW, die Absicht ist positiv und findet unsere Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! (Beifall SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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