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Eka von Kalben

GRÜNE 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für diesen Gesetzentwurf, lieber SSW. Wir freuen uns darüber. Unsere Haltung wird alle wenig überraschen. Wir haben uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode deutlich dafür ausgesprochen, dass aus unserer Sicht ein solches Gesetz auch Schleswig-Holstein gut zu Gesicht stehen würde. Vielleicht ist nun ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, die Notwendigkeit für ein solches Gesetz in Schleswig-Holstein erneut zu diskutieren. Die Debatte zur Einführung in Berlin war enorm aufgeladen. Herr Kalinka hat darauf schon hingewiesen. Gewerkschaften protestierten, die FDP in Schleswig-Holstein bat die Innenministerin zu prüfen, ob wir unsere Polizei überhaupt noch schadlos zu Einsätzen nach Berlin schicken könnten. Eine Klagewelle wurde befürchtet. Gelegenheit, nun mit etwas Abstand die Fakten nüchtern zu prüfen und die Standpunkte zu klären. Weder ist die befürchtete Klagewelle eingetreten, noch hat die Vermutungsregelung die Rechtsordnung auf den Kopf gestellt. Wir haben mit dieser Koalition und in diesem Haus insgesamt eine klare und verlässliche Haltung: Diskriminierung ist inakzeptabel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Herr Kalinka hat schon aus dem Koalitionsvertrag zitiert, deswegen spare ich mir die Passage. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dem konkrete politische Maßnahmen folgen zu lassen und es nicht nur bei Worten zu belassen. Dafür haben wir zum Beispiel Maßnahmen in der Aus- und Fortbildung in Justiz, Polizei, Schule vereinbart oder – ganz aktuell – unseren 10-Punkte-Plan gegen Antisemitismus und, sobald die Haushaltslage es zulässt, hoffentlich eine eigene Stabsstelle im Sozialministerium. (Beate Raudies [SPD]: Ach, das ist jetzt eine Frage der Haushaltslage?) Es ist nicht zuletzt unserer heutigen Sozialministerin Aminata Touré zu verdanken, mit welcher Deutlichkeit und Nachdrücklichkeit diese Themen auf der politischen Agenda in Schleswig stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bin froh, mit welcher Klarheit unser Koalitionspartner, insbesondere die Innenministerin, diese Haltung teilt und unterstützt. (Eka von Kalben) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben in der Koalition vereinbart, dass sich die öffentliche Verwaltung gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzt. Das ist ja auch der Unterschied zum AGG, das es schon gibt, wo es um private Diskriminierung im privaten Raum geht. Hier geht es um den öffentlichen Raum, in dem sich die öffentliche Verwaltung beim Erkennen, Melden und Sanktionieren von Diskriminierungen noch besser aufstellen kann. Es gilt im ersten Schritt, die Defizite für SchleswigHolstein zu identifizieren, und im zweiten Schritt, die Defizite mit rechtlichen Regelungen zu hinterlegen. Ob das dann in einem Copy-Paste-Gesetz vom Berliner Gesetz sein wird, so wie es die Kollegen vom SSW vorgelegt haben, oder das mit einer Ombudsstelle hinterlegt wird, werden wir sehen. Ich glaube übrigens nicht, Herr Kalinka, dass es mehr Arbeit in den Verwaltungen machen wird – jedenfalls nicht erheblich –, weil natürlich die Verwaltung auch heute schon laut Grundgesetz dem Antidiskriminierungsgebot verpflichtet ist. Es geht hier mehr darum, dass die Opfer Möglichkeiten haben, wenn dem zuwidergehandelt wird. Aber es ist nicht so. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Verwaltung in Schleswig-Holstein und in der Bundesrepublik sehr wohl antidiskriminierungsfrei arbeitet. Deshalb glaube ich nicht, dass da große Mehrarbeit entsteht. Ich komme ja aus der Verwaltung, ich kann das beurteilen. Meine Damen und Herren, wir haben das große Glück, mit unserer Bürgerbeauftragten bereits eine engagierte Antidiskriminierungsstelle in unserem Land zu haben, die auch Fällen nachgeht, die nicht unter den direkten Anwendungsbereich des AGG fallen. Sie hat diese Fälle in ihrem Bericht dargestellt und auch rechtliche Defizite benannt. Beides sollten wir uns in diesem Zusammenhang genau ansehen. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen. Noch einen Punkt zu dem Vorschlag, ein Gesetz zu machen – meine beiden Vorredner haben darauf hingewiesen –: Wir leben wirklich in einer Zeit, in der die Konfrontationen immer unangenehmer, immer härter werden, die Gesellschaft immer gespaltener ist und Hass und Hetze an der Tagesordnung sind. Ich habe das Gefühl, so etwas hat man in den zehn Jahren, seit ich hier bin, immer mal wieder am Redepult gesagt, aber ich habe es noch nie in der Härte wahrgenommen wie derzeit. – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 Ein Gesetz kann das nicht hundertprozentig regeln – natürlich nicht. Wir brauchen Bildung, wir müssen Vorbild sein. Auch wir hier im Landtag müssen Vorbild sein, wenn Menschen uns hier zugucken, wie wir miteinander umgehen. Wir brauchen ganz viele Maßnahmen, um die Gesellschaft wieder zusammenzubringen. Aber die Diskussion um dieses Gesetz, das der SSW uns vorgelegt hat, ist eben auch eine gute Gelegenheit, das zum Anlass zu nehmen, über Antidiskriminierung, Antisemitismus, Rassismus in diesem Land zu reden. – Vielen Dank noch einmal dafür. Ich freue mich auf die Beratung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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