Annabell Krämer
Das wollte ich nicht, Frau Ministerin. Vielen Dank! – Frau Ministerin, teilen Sie mit mir die Meinung, dass aktuell die Inanspruchnahme von Notkreditermächtigungen in 2023 ein verfassungswidriger Zustand ist, der auch morgen durch die alleinige Ausrufung einer erneuten Notlage ohne Nachtragshaushalt nicht zu heilen ist? – Ich teile die Auffassung, dass wir vor Beschluss des Landtags daraus nichts ausgeben dürfen. Deshalb habe ich dies ja auch gestoppt. Noch einmal Entschuldigung dafür, dass wir das nicht rechtzeitig im Finanzausschuss kundgetan haben. Jetzt ist die rechtliche Auffassung, dass es im Grundsatz genau so ist, wie Sie es sagen: Es bräuchte einen Notlagenbeschluss plus einen Nachtragshaushalt. Wären wir im Mai oder Juni, dann würden wir das auch machen. Es ist zeitlich schlicht nicht zu schaffen. Deshalb haben wir uns in Abwägung unterschiedlicher Verfassungsprinzipien das Gesetz genau angeschaut, und wir sind uns sicher im Interesse des Landes und in der Verfassung – dort sind unterschiedliche Ziele beschrieben –, dass wir mit einem Beschluss des Landtags für dieses Jahr die Dinge heilen können. Wir haben ja für 2023 schon eine Tilgung beschlossen. Wir schauen uns gerade noch einmal an, wie das alles ineinandergreift. Wir werden zum einen selbstverständlich am Jahresende notkreditfinanzierte Rücklagen und notkreditfinanzierte Sondervermögen, da stecken ja kleinere Teile drin, in die Tilgung führen. Wir haben Teile der Gelder angelegt. Wir müssen schauen, wie das alles geht, und es ist mit dem Haus verabredet, dass wir den Finanzausschuss über die Technik informieren, aber in der Sache sind wir uns einig, dass ab dem Jahr 2024 eine neue Beschlusslage gilt, weil das alte Geld zur Bank getragen wird. Und lassen Sie mich das einmal sagen: Das ist ja auch nicht das Schlechteste, wenn einmal ein großer Schwung getilgt wird. (Ministerin Monika Heinold) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Jetzt müsste die CDU einmal klatschen!) – Alles entspannt! – Wir haben uns in unserem Land relativ viel vorgenommen, auch mit den alten Zusagen. Ich erinnere einmal: Da stecken Krankenhausfinanzierung drin, die UKSH-Finanzierung in Teilen, da geht es um die Unterstützung unserer Kommunen, da geht es um Schulbau. Damit müssen wir jetzt umgehen, aber selbstverständlich werden wir uns natürlich an der Beschlusslage orientieren. Sollte der Landtag heute oder morgen, in dieser Tagung, die Notlage für 2023 beschließen, so werden wir wie bisher die geplanten Ausgaben 2023 auch tätigen, sodass die Mittel wieder frei sind. Meine Damen und Herren, ich hoffe im Interesse unseres Landes, dass auch der Bund Lösungen findet. Wir brauchen Lösungen. Wir müssen Zusagen, die wir gemacht haben, als staatliche Ebene einhalten. Auch dies ist wichtig für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Vielleicht noch zwei oder drei freundliche Worte an die FDP: Wie soll ich das beschreiben? – Da hat ein Bundesfinanzminister, FDP, ein Urteil eingefangen, dass sein Nachtragshaushalt nichtig ist, und Ihre Schlussfolgerung ist, wir würden in Schleswig-Holstein täuschen, tricksen und mit Falschaussagen in den Ausschuss kommen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Da würde ich sagen: Kirche im Dorf lassen, gemach, gemach! Wir bekommen das alles gut hin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP])
