landtag.ltsh.de ↗

Kristina Herbst

22.11.2023 Sitzungen 20/42

Für die Landesregierung hat die Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen, und da heißt es erst einmal Demut zeigen und Verantwortung tragen. Sie wissen, dass große Teile der Konzepte, die wir gemeinsam miteinander beschlossen haben – Drucksachen und Umdrucke für die Notkredite –, vieles davon von mir erarbeitet wurde, dass ich Dinge auch federführend vorgeschlagen habe. Ich habe das Ziel, das dahintersteckte, immer – und ich halte das Ziel auch nach wie vor für richtig – damit begründet, in Zeiten tiefer Krisen Sicherheit zu geben, den Menschen in unserem Land zu sagen: „Wir schaffen das!“ Ziel war es, der Wirtschaft zu sagen: „Wir helfen!“; dem Tourismus zu sagen: „Wir finden Lösungen!“; dem Gesundheitssystem zu sagen: „Wir stärken!“ Das war das Ziel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Und deshalb der Vorschlag, sich nicht in der Jährigkeit zu bewegen, sondern über das Kalenderjahr hinaus die Ziele zu beschreiben und die Mittel zur Verfügung zu stellen. Krisen kennen keine Kalenderjahre. Das war unser Leitmotiv. Jetzt hat das Verfassungsgericht beschlossen, und jetzt heißt das: neu aufsetzen. Ich will schon noch einmal deutlich sagen, dass die Geschlossenheit, die wir in den letzten Jahren als Parlament in Zeiten der Krisen hatten, dass diese Geschlossenheit geholfen hat, dass wir alle miteinander gut durch die letzten Jahre gekommen sind und jetzt die Chance haben, auf der neuen Grundlage gut in Richtung Zukunft zu gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, wir haben drei große Themenkomplexe, Bund, Länder und Kommunen. Das eine ist, dass wir all das, was wir uns immer schon vorgenommen haben, finanzieren wollen und Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3109 müssen. Das ist die Bildung, die Daseinsvorsorge und die Finanzierung unserer Kommunen. Die zweite große Aufgabe, die wir stemmen müssen, ist, unser Land durch eine Krisenzeit zu führen, wie wir sie glücklicherweise in den letzten Jahren nicht hatten. Dazu gehören Steuerentlastungspakete für die Wirtschaft – da bin ich mit dem einen oder anderen kritisch, aber die Unterstützung der Wirtschaft in Zeiten der Krisen hatte und hat ihre Berechtigung –, und es gibt Entlastungspakete wie das Wohngeld. All das muss mitfinanziert werden. Die dritte große Herausforderung ist die ökologische Transformation, es ist die Unterstützung unserer Wirtschaft, damit Wirtschaft und Industrie hier in Deutschland bleiben, damit nicht alle abwandern und damit Arbeitsplätze in Zukunftstechnologie und Innovation und all dies hier in Deutschland weiter stattfinden können, auch bei uns im echten Norden, und auch das ist eine riesengroße Aufgabe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, das Urteil gibt uns jetzt verschiedene Herausforderungen und Aufgaben mit: Wir müssen uns künftig in der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit bewegen, und damit können wir umgehen. Ja, es ist möglich, Jahr für Jahr zu sagen: Das ist eine begründete Notlage oder nicht, das ist eine Maßnahme oder auch nicht. Aber das ist das Entscheidende an der Debatte: Auch wenn wir uns in der Jährlichkeit bewegen, braucht es Instrumente, die es möglich machen, Zukunftsinvestitionen planbar und verlässlich auf den Weg zu bringen. Was sagt unsere Schuldenbremse? – Und lassen Sie es mich sehr deutlich sagen: Ich bin nicht für die Abschaffung der Schuldenbremse. Ich kenne die Zeiten vor der Schuldenbremse, ich habe Ihnen das schon einmal gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Als ich 1996 Abgeordnete wurde, hatten wir hohe Schulden, hohe Zinsen und eine nicht sanierte und modernisierte Infrastruktur. Die These also, ohne Schuldenbremse wäre unsere Infrastruktur saniert, ist falsch, weil es irgendeine Form von Regeln immer geben wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) (Ministerin Monika Heinold) Unsere Schuldenbremse gibt drei Antworten. Eine davon können wir als Länder als Möglichkeit nicht nutzen, und eine vierte Frage ist offen. Erstens. Wenn die Konjunktur schlecht läuft, können wir Kredite aufnehmen und in guten Zeiten zurückzahlen. Dieses Instrument hatten wir vor der Schuldenbremse nicht, und es ist ein gutes Instrument, weil es die Stabilität von Staatsfinanzen sicherstellt. Die zweite Möglichkeit sind die Erklärung der Notlage und der Notkredit. Auch dies ist ein gutes Instrument, und jetzt, nachdem es das erste Mal angewandt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, wie wir damit umgehen sollen. Das werden wir selbstverständlich befolgen. Das dritte Instrument ist, dass sich nach europäischer Regel ein Staat anhand des Bruttoinlandprodukts verschulden darf. Es war vorgesehen, einen Teil für den Bund zu nehmen. Frau Krämer, der Bund nutzt alle drei Säulen aus, auch diese. Die Länder haben damals bewusst darauf verzichtet. Ich finde das falsch. Da haben wir in der Koalition unterschiedliche Positionen, die dürfen wir haben. Ich glaube, es wäre gut, wenn die Länder hier sehr selbstbewusst sagen: Das wollen wir uns zurückerobern. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW]) Meine Damen und Herren, dann hätten wir möglicherweise auch eine Antwort auf die vierte Frage, die in der Schuldenbremse bisher nicht vorgesehen ist: Wie können Infrastruktur und ökologische Transformation auch – zumindest in Teilen – kreditfinanziert stattfinden, denn Infrastruktur hat einen langen Planungsvorlauf. Nehmen wir einmal das Beispiel der Notlage und kommen wir zurück auf das Beispiel des gebrochenen Deichs. Wenn eine Sturmflut kommt und der Deich vielleicht im November oder Dezember bricht, wenn der Sturm da ist, und wir die Notlage beschließen, dann bin ich mir relativ sicher, dass sich weder der Bagger noch die Rechnung an das Prinzip der Jährlichkeit, der Jährigkeit und der Fälligkeit halten. Deshalb braucht es natürlich eine Antwort darauf, wie wir damit in einer Situation umgehen können, um nicht vier Jahre später, um die Rechnung zu bezahlen, noch einmal die Notsituation erklären zu müssen. Diese Dinge werden jetzt im Bund und in den Ländern beraten werden. Ich bin sehr gespannt – – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023

Protokoll ↗