Lasse Petersdotter
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 15. November 2023 hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig auf einer verfassungsrechtlichen Ebene mit der Schuldenbremse befasst und ein Urteil gefällt. Gerade jetzt, wo die Schuldenbremse nun seit wenigen Jahren auch aktiv läuft, aber schon sehr viel früher entwickelt wurde, ist das wichtig für die Umsetzung für die Parlamente in ganz Deutschland, nicht nur in Schleswig-Holstein, auch wenn die Debatte hier natürlich wahrnehmbarer ist. Das Bundesverfassungsgericht hat im Wesentlichen zwei Dinge getan. Es hat auf der einen Seite Leitlinien definiert, wie die Schuldenbremse in einigen Bereichen auszulegen ist, und auf der anderen Seite explizit eine Position zum Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung bezogen. Zum Klima‑ und Transformationsfonds will ich einmal vorwegschieben, dass sich meiner Auffassung nach zwei Grundsätze aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ergeben. Der erste Grundsatz ist: Wir als Parlament sollten voller Demut die Dinge umsetzen, die uns da aufgegeben wurden. Das Zweite ist, dass sich meiner Auffassung nach jegliche Kritik – auch von grüner Seite – an der CDU, an der Tatsache, dass sie geklagt hat, verbietet. Niemand kann dafür kritisiert werden, wenn er vor Gericht recht bekommen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP) Mit Blick auf die Auswirkungen sollte man sich aber auch die Schadenfreude gut überlegen. Dass der Klima- und Transformationsfonds eine wichtige Bedeutung hat, ist nicht nur eine Idee weniger Grüner, und es ist nicht nur eine Idee für den Klimaschutz, sondern es betrifft beispielsweise 12 Milliarden Euro für die Schieneninfrastruktur. Wir in Schleswig-Holstein wissen, wie wichtig Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind. Das betrifft über 23 Milliarden Euro für die Transformation der Industrie. Da kann man natürlich die politische Entscheidung treffen und sagen: „Die Investition machen wir nicht, die soll die Industrie alleine machen“ – das ist die eine Position – oder sagen: „Die machen wir nicht, weil wir sie nicht brauchen“, und feiert hier eine Abrissparty vor der Klimakrise. – Beides kann nicht unser Auftrag sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) (Lasse Petersdotter) Das betrifft also unmittelbar Projekte, von denen noch bei vielen unklar ist, wie die Auswirkungen sind. Auch bei anderen Sondervermögen der Bundesregierung scheint sich Ähnliches abzuzeichnen. Rechtlich hat diese Entscheidung zum Klima- und Transformationsfonds für Schleswig-Holstein keine Bedeutung. Wir haben in Schleswig-Holstein – ich finde das wichtig zu betonen, weil es teilweise auch anders kolportiert wird – keine Umwidmung von Kreditmitteln vorgenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben beispielsweise, als wir den Corona-Notkredit abgesenkt haben, einen neuen Notkredit für die Ukrainekrise, die Energiekrise und die Folgen daraus aufgebaut. Es gab keine Umwidmung, es gab eine Absenkung und einen neuen Notkredit. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Aber was betrifft jetzt Schleswig-Holstein? – Schleswig-Holstein betreffen die Leitlinien zur Schuldenbremse, also die Frage, wie wir all das ausdeuten. Da ist bestimmt das, was uns heute am meisten beschäftigt, die Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit. Da habe ich gerade eben Frau Krämer sehr genau zugehört, weil in dem, was Sie immer wieder gesagt haben, ein bisschen mitschwang, als sei immer klar gewesen, dass das so auszudeuten wäre, als wäre immer klar gewesen, dass man jedes Jahr einen neuen Notkredit beschließen müsste. (Annabell Krämer [FDP]: Nun, das waren Lerneffekte!) – Natürlich war das ein Lerneffekt, aber, und das gehört zur Demut dazu, es war auch ein Lerneffekt für die FDP. (Annabell Krämer [FDP]: Ja! – Dr. Bernd
