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Tobias Koch

CDU 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Urteil vom 15. November dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht den mit Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossenen zweiten Nachtrag für den Bundeshaushalt 2021 für verfassungswidrig und darüber hinaus mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt. Dieses Urteil ist ein absolutes Desaster für die Berliner Ampel. (Beifall CDU) Hatte es bislang den Anschein, dass sich die Ampel im Laufe von zwei Jahren immer mehr zerstritten und immer mehr gegenseitig blockiert hat, (Zurufe SPD) so steht jetzt fest, dass die Ampel von Anfang an nur durch Rechtsbruch möglich gewesen ist. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ohne die Verwendung der 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz wäre eine Einigung auf die gemeinsame Koalition vermutlich nie zustande gekommen. Im Streben nach gemeinsamer Regierungsbildung war den Koalitionären aber offenbar jedes Mittel recht. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Uns zum Glück nicht! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Es ist erschütternd, meine Damen und Herren, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) dass ausgerechnet ein FDP-Bundesfinanzminister diesen Verfassungsbruch in einem noch nie gesehenen Ausmaß zu verantworten hat. Was ist bloß aus der selbst ernannten Rechtsstaatspartei FDP geworden! (Beifall CDU – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Lachen FDP) Genauso unbegreiflich war nämlich schon, dass die FDP in diesem Frühjahr das verfassungswidrige Vorgehen der Ampel beim Heizungsgesetz mitgetragen hat und dabei ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden musste. Nach zwei solchen Klatschen bei Gericht wäre ich an Ihrer Stelle hier ganz klein mit Hut und würde zumindest etwas Demut an den Tag legen. (Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Wo kein Kläger, da kein Richter! – Zurufe FDP) Ich würde an Ihrer Stelle hier etwas demütiger auftreten, anstatt zu versuchen, mit Angriffen auf unsere Landesregierung vom eigenen Versagen abzulenken, meine Damen und Herren. – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 (Beifall CDU – Lachen FDP) Nicht die Landesregierung ist verklagt worden, sondern Ihre Bundesregierung. (Peter Lehnert [CDU]: Genau! – Zurufe FDP) Auch nicht der Kläger ist schuld an einem Urteil, sondern immer der Beklagte, und die Täter sind die Ampel-Regierungsparteien im Bund. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist nicht angemessen! – Zuruf Lars Harms [SSW]) Meine Damen und Herren, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die Situation ist schwierig, aber so ein Kasperletheater ist nicht nötig!) lassen Sie uns aber die Gelegenheit nutzen – (Peter Lehnert [CDU]: Wer hat denn damit angefangen? – Werner Kalinka [CDU]: Wirklich peinlich!) – Beruhigen Sie sich! Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, um uns das Urteil konkret Punkt für Punkt anzuschauen. (Zurufe Werner Kalinka [CDU] und Christopher Vogt [FDP]) Das Bundesverfassungsgericht hat die 60 Milliarden Euro des zweiten Nachtragshaushaltes (Zurufe FDP) aus drei Gründen für verfassungswidrig erklärt. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Können wir fortfahren? – Als einen Grund, Herr Kollege, nennt das Gericht den Verstoß gegen den Grundsatz der Vorherigkeit gemäß Artikel 110 Absatz 2 Grundgesetz. Das Gericht beanstandet damit, dass die Ampel versucht hat, den Haushalt 2021 nachträglich und rückwirkend durch einen Beschluss im Jahr 2022 zu verändern. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wie das Gericht betont, ist schon dieser Grund für sich allein genommen ausreichend für die Verfassungswidrigkeit. Es ist deshalb eine Dreistigkeit, wenn der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion behauptet, Schleswig-Holstein hätte sich im Norden ganz genau so verhalten wie der Bund. Nein, meine Damen und Herren. Im Folgejahr rückwirkend zu versuchen, den Haushalt des Vorjahres zu verändern, (Tobias Koch) (Zurufe SPD und Annabell Krämer [FDP]) so etwas hat es in Schleswig-Holstein nicht gegeben und wird es auch nicht geben. (Annabell Krämer [FDP]: Deshalb keine Vorauswahl? Jetzt verstehe ich das!) Ich möchte noch einen zweiten Unterschied nennen, mit dem sich Schleswig-Holstein ganz deutlich vom Vorgehen der Berliner Ampel unterscheidet: Die Entscheidung in Berlin ist mit einfacher Mehrheit der drei Ampel-Koalitionsparteien getroffen worden. In Schleswig-Holstein sind wir dagegen bei jeder einzelnen Notkreditentscheidung auf die Opposition zugegangen. Sämtliche Entscheidungen in den vergangenen Jahren sind hier nicht mit einfacher Mehrheit, auch nicht mit Zweidrittelmehrheit, sondern jeweils mit über 85, 90 Prozent der Stimmen dieses Parlaments getroffen worden. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dieser Unterschied ist bei der Beurteilung der Notkreditsituation nicht unerheblich. (Beifall CDU – Zuruf und Lachen Christopher Vogt [FDP] – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Auch deshalb ist der Vergleich von Herrn Dürr zwischen Berlin und Kiel eine Unverschämtheit. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wo ist das Problem? Haben Sie das gerade richtig herausgearbeitet?) Als zweiten Grund für die Verfassungswidrigkeit nennt das Gericht den Verstoß gegen Jährigkeit und Jährlichkeit. Nach Auffassung des Gerichts dürfen beschlossene Notkredite nur in dem Haushaltsjahr verwendet werden, für das die Notsituation festgestellt worden ist, nicht aber darüber hinaus. Dieser zweite Grund betrifft auch uns in Schleswig-Holstein. Wenn ich uns sage, meine ich aber nicht Schwarz-Grün, sondern damit meine ich uns alle. (Serpil Midyatli [SPD]: Ach, jetzt auf einmal? – Zurufe SPD) Ich möchte daran erinnern, dass wir alle zusammen, (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, genau!) mit allen anwesenden Fraktionen, ein Coronapaket über 5,5 Milliarden Euro beschlossen haben – nicht auf ein Jahr begrenzt, sondern wir wollten die erwarteten Steuerausfälle in den nächsten vier Jahren kompensieren und die Investitionen der nächsten zehn Jahre damit absichern. Das war der gemeinsame Beschluss! Das war das Gegenteil vom Jährig-Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3095 keitsprinzip, was wir damals gemeinsam beschlossen haben. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Bei der ersten Tranche des Ukraine-Notkredites, Frau Kollegin Krämer, das hatte die FDP noch mitgetragen, haben wir ebenfalls mehrjährig – bis Ende 2024 – beschlossen, 400 Millionen Euro bereitzustellen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist richtig! – Zurufe FDP) Auch in Berlin hat die FDP noch im Oktober letzten Jahres die mehrjährige Kreditermächtigung über 200 Milliarden Euro beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds mitgetragen. Das ist eine evident verfassungswidrige Kreditaufnahme auf Vorrat, wie die Kollegin Krämer jetzt sagen würde, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und ihr macht jetzt weiter!) aber das wurde mit den Stimmen der FDP im Bundestag beschlossen. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Und was heißt das?) Es lässt sich somit feststellen: Überall, wo die FDP regiert, hat sie selbst gegen den Jährigkeitsgrundsatz verstoßen. (Annabell Krämer [FDP]: Haben wir Lehren daraus?) Die veränderte Haltung der FDP in Schleswig-Holstein ist erst mit dem Wechsel von der Regierungsauf die Oppositionsbank eingetreten. (Annabell Krämer [FDP]: Das stimmt nicht!) Das Sein bestimmt eben das Bewusstsein. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, genau!) Um dem Urteil Rechnung zu tragen, haben die Fraktionen von CDU und Grünen heute zwei Dringlichkeitsanträge zur Feststellung der außerordentlichen Notsituation für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eingebracht und ebenso eine geänderte Beschlussfassung zum Northvolt-Kredit. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist total logisch!) Zukünftig wird in jedem einzelnen Haushaltsjahr zu prüfen sein, ob eine außergewöhnliche Notsituation besteht oder andauert, die der Kontrolle des Staates entzogen ist, und die Finanzlage erheblich beeinträchtigt und deshalb eine Kreditaufnahme zulässig ist. Genauso werden wir das jetzt auch handhaben. (Tobias Koch) (Annabell Krämer [FDP]: Ohne Nachtragshaushalt?) Als Schwarz-Grüne in Schleswig-Holstein haben wir das aber auch in der Vergangenheit so gemacht; wir haben nämlich überprüft. Wir haben im letzten Jahr den Corona-Notkredit überprüft und aufgrund der verbesserten Finanzlage des Landes entschieden, einen Großteil des Corona-Notkredites zurückzuführen. Damit haben wir im Grunde genommen das gemacht, was das Gericht verlangt, nur in umgekehrter Reihenfolge. (Lachen Martin Habersaat [SPD]) Kommen wir zum dritten Punkt der Urteilsbegründung, nämlich dem Veranlassungsbezug. Hier scheitert die Berliner Ampel besonders kläglich. Ihr Versuch, Corona-Notkredite für Klimaschutzmaßnahmen zweckzuentfremden, wird vom Verfassungsgericht in Bausch und Bogen verworfen, (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) was auch nicht wirklich überraschend ist, denn zwischen Corona und Klimaschutz besteht nun mal kein Zusammenhang. Wie sieht dagegen die Lage in Schleswig-Holstein dazu aus? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau dasselbe!) Beim Corona-Notkredit haben wir gemeinsam entschieden, mit den Krediten nicht nur den unmittelbaren Pandemiefolgen zu begegnen, sondern als Konsequenz aus der Pandemie auch zusätzliche Investitionen in Krankenhäuser, in Schulbaumaßnahmen und in Digitalisierung auf den Weg zu bringen. Beim Ukraine-Notkredit ist der Landtag über die Bewältigung der unmittelbaren Kriegsfolgen bei Flüchtlingen und der Energiepreise hinausgegangen und hat mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und SSW entschieden, dass wir auch die Erlangung der Energiesouveränität mithilfe des Ukraine-Notkredites beschleunigen wollen, um schneller unabhängig von Russland zu werden. (Lars Harms [SSW]: Das geht nicht!) Ob das in beiden Fällen zulässig war, darauf gibt das Urteil eine ganz klare Antwort. Diese Antwort heißt Ja. (Annabell Krämer und Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein!) Lesen Sie Nummer 136 des Urteils; darin wird eindeutig festgestellt, dass die notlagenbedingte Kreditaufnahme nicht auf die unmittelbaren Folgen – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 einer Notlage beschränkt sein muss. Bei Bekämpfung, Anpassung und gegebenenfalls Nachsorge kommt dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu, urteilt das Gericht. Mit anderen Worten: Mit Notkreditmitteln dürfen auch weitergehende Konsequenzen aus der Katastrophe gezogen werden. Genau das haben wir in Schleswig-Holstein alle gemeinsam in Bezug auf Corona und die Ukraine getan. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch bei einem zukünftigen Notkredit für das Ostseesturmhochwasser – darin waren wir uns in der letzten Plenardebatte auch alle einig – (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) ist es sinnvoll, nicht nur die eingetretenen Schäden zu beseitigen, sondern als mittelbare Konsequenz aus der Katastrophe auch Anpassungen beim Küstenschutz und beim Bevölkerungsschutz vorzunehmen. Genau das lässt das Urteil auch zu. (Christopher Vogt [FDP]: Ja! Ja!) Wer die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Ukraine-Notkredites, wie die FDP immer wieder mit dem Verweis auf die Balkon-PV-Anlagen begründet, der sei auf Nummer 134 des Urteils hingewiesen. „Die kreditfinanzierten Maßnahmen müssen … geeignet sein,“ heißt es dort, „den Zweck der Überwindung … einer … Notsituation zu fördern.“ (Christopher Vogt [FDP]: Ja, genau! – Demonstrativer Beifall Annabell Krämer) – Hören Sie zu Ende zu! – Die Eignung beziehe sich dabei auf die Gesamtheit der Maßnahmen und nicht auf jede einzelne Maßnahme. „Es ist daher ‚nicht Aufgabe der Eignungsprüfung …, einzelne Ausgabenansätze aus diesem Gesamtgefüge herauszubrechen und isoliert auf die Eignung … zu untersuchen‘ …“, urteilt das Gericht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Weil es ein Nachtragshaushalt ist! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Sie müssen sich das Urteil schon gefallen lassen! Selbst bei eventuellen Zweifeln an der Eignung von (Tobias Koch) Balkon-PV-Anlagen zur Überwindung der Energiekrise ist der FDP-Vorwurf der Verfassungswidrigkeit damit obsolet. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Abschließend zum Thema Northvolt: Die Umstellung auf batterieelektrische Antriebssysteme dient der schnelleren Erlangung der Energiesouveränität, entspricht also der mittelbaren Konsequenz, die wir aus dem russischen Angriff auf die Ukraine mit dem Notkredit gezogen haben. FDP und SSW argumentieren nun, dass Northvolt ein Projekt sei, das schon vor Beginn des Krieges geplant worden sei. (Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Die Notwendigkeit einer erhöhten finanziellen Förderung der Northvolt-Ansiedlung ist allerdings erst in diesem Sommer als neuer Sachverhalt eingetreten, der von der ursprünglichen Planung abweicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Quatsch!) Dieser erhöhte Förderbedarf resultiert nicht zuletzt aus den gestiegenen Energiepreisen, die aus dem russischen Angriff auf die Ukraine resultieren, und damit ist dann ein unmittelbarer Zusammenhang, wie ihn das Gericht verlangt, hergestellt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Peinlich, Herr Kollege! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Damit jetzt keine Unsicherheit bei Northvolt entsteht, will ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Die Landesförderung für Northvolt steht nicht zur Disposition. Als Schleswig-Holstein werden wir alles dafür tun, (Demonstrativer Beifall Annabell Krämer [FDP]) damit diese Förderung zustande kommt – deswegen unser dritter Dringlichkeitsantrag. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Das Gleiche erwarte ich aber genauso klar und genauso schnell von der Bundesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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