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Annabell Krämer

FDP 22.11.2023 Sitzungen 20/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch setzt einen Schlussstrich unter den bisherigen Umgang Schleswig-Holsteins mit Notkrediten. – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Weitere Zurufe – Vereinzelte Heiterkeit CDU) Ich möchte nun auf die wesentlichen Bestandteile des Urteils und die daraus resultierenden Folgen für die Haushaltspolitik des Landes eingehen. – Kollege Koch, Sie haben bestimmt mitbekommen, dass Christian Lindner bereits am letzten Mittwoch sämtliche Ausgaben gestoppt hat und das Urteil akzeptiert. (Zurufe CDU – Christopher Vogt [FDP]: Warum dann die Dringlichkeitsanträge?) Erstens. Notlagenbeschlüsse und die damit verbundene Aufnahme von Notkrediten – (Zurufe CDU) – es wäre nett, wenn Sie mir zuhörten – gelten nur für ein Haushaltsjahr. Die notlagenbedingen Kreditermächtigungen müssen in diesem Haushaltsjahr kassenwirksam werden, und nicht verbrauchte Nettokreditermächtigungen verfallen zwingend nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres. Sich wie im Dezember 2022 noch einmal schnell 1 Milliarde Euro neuen Ukraine-Kreditrahmen für folgende Haushaltsjahre zu genehmigen, ist nun auch offiziell verfassungswidrig. Wir haben davor bereits vor einem Jahr hinreichend gewarnt. Da verkommt es fast zur Bedeutungslosigkeit, dass Ende 2022 lediglich 87 Millionen Euro des ursprünglichen Notkredites von 400 Millionen Euro abgeflossen waren und der Haushaltsabschluss 2022 – Sie alle wissen es – weit positiv war. Kollege Koch, Sie argumentierten damals, alle Mittel seien schon verplant und deshalb müsse man den Kreditrahmen dringend erhöhen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Umdrucks 20/2302. Von den insgesamt 1,4 Milliarden Euro wurden für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt rund 855 Millionen Euro eingeplant. Hiervon sind bis Ende September 2023 gerade einmal 196 Millionen Euro abgeflossen. Zweitens. Die Bevorratung von Notkrediten in Sondervermögen ist verfassungswidrig. (Beifall FDP und SSW) – Schön, dass auch der Kollege Harms klatscht. Daraus folgt für den Landeshaushalt, dass alle noch bestehenden Nettokreditermächtigungen in Rücklagen oder Sondervermögen und eigentlich auch sämtliche Inanspruchnahmen des Jahres 2023 – seien wir so ehrlich – unverzüglich zu löschen beziehungsweise zu tilgen sind, genauso, wie es der Bund jetzt übrigens macht. (Annabell Krämer) (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Laut Beantwortung meiner Kleinen Anfrage weiß das Finanzministerium angeblich nicht, welche Sondervermögen und Rücklagen mit Kreditermächtigungen gebildet wurden. Ich hoffe wirklich, Frau Ministerin, dass das nicht der Fall ist. Es geht heute allerdings nicht um den Umgang mit den Auskunftsrechten des Parlamentes, daher nur so viel: Wir werden Ihnen das Vorenthalten von Informationen in Kleinen Anfragen und Falschinformationen in Ausschüssen in Zukunft nicht mehr durchgehen lassen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Drittens. Ich zitiere aus Nummer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden … .“ Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen oder von Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität aus Notkrediten ist somit nicht verfassungskonform, werte Kollegen. (Beifall FDP) Es war übrigens eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung, die unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Industrie von russischem Pipelinegas abhängig gemacht hat – wohl wissend, dass die Ukraine schon 2014 mit der Annexion der Krim völkerrechtswidrig angegriffen wurde. Daraus folgt für den Landeshaushalt: Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität sind aus dem ordentlichen Haushalt zu bestreiten. Viertens. Textnummer 133 des Urteils. Ich zitiere: „Nicht erfasst sind dagegen Neukredite für allgemeinpolitische Maßnahmen, die allenfalls anlässlich der vermeintlich günstigen Gelegenheit des Aussetzens der Schuldenbremse ergriffen werden, aber nicht auf die Überwindung der Krisensituation zielen … .“ – Das ist etwas für Feinschmecker. (Vereinzelte Heiterkeit) Erwähnt seien hier die Mittel für die Ansiedlung von Northvolt, die Mittel für die Wohngeldreform und das Programm „Klimaschutz für Bürger“ für das gut situierte grüne Wählerklientel. Dass das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ gerade die sozial Schwäche-Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3093 ren unterstützt, war von Anfang an eine einzige PR-Nummer. Zudem wurde es schon lange vor dem Ukraine-Krieg aufgelegt und mit Notkrediten nur aufgestockt. Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber zwar einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Notlagen und den korrespondierenden heilenden Maßnahmen zu, betont jedoch, dass dieser Spielraum abnimmt, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn wiederholt Notkredite genutzt werden. Das Gericht fordert für den Fall, dass Mittel, die im Vorjahr nicht benötigt wurden, im Folgejahr erneut bereitgestellt werden sollen, eine überzeugende Begründung. Wenn Ihre Notkredite bezüglich der beschlossenen Höhe und Maßnahmen so zwingend zur Bewältigung der aktuellen Notlage gewesen sein sollen, dann frage ich, wie das mit dem so geringen tatsächlichen Mittelabfluss zusammenpasst. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) 62 Seiten im Namen des Volkes, die Ihnen Ihren Verfassungsbruch vor Augen führen sollten! Eines setzt dem Ganzen jedoch noch die Krone auf: Schleswig-Holstein puffert noch immer Mittel aus der Corona-Notlage, die die Finanzministerin aufgrund der verbesserten Haushaltslage im August letzten Jahres eigenständig für beendet erklärt hat und nun wiederaufleben lassen möchte. Frau Ministerin, Sie sagen immer gerne, Sie handelten nicht anders als Christian Linder. Akzeptieren Sie wie er dieses Urteil, vor dem wir Sie gewarnt haben! Erfüllen Sie die gemachten Zusagen aus dem ordentlichen Haushalt, und tilgen Sie die verbliebenen Nettokreditermächtigungen! Jährlichkeit und Jährigkeit lassen keinen Handlungsspielraum! (Zuruf Ole-Christopher Plambeck [CDU]) – Danke schön. (Beifall FDP)

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