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Kristina Herbst

22.11.2023 Sitzungen 20/42

Einen wunderschönen guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 17. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen mitteilen, dass einige Kolleginnen und Kollegen von uns erkrankt sind: von der CDU-Fraktion die Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann, Dagmar Hildebrand und Seyran Papo, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Anna Langsch und Bina Braun, von der SPD-Fraktion der Abgeordnete Niclas Dürbrook und von der Landesregierung Ministerpräsident Daniel Günther. Wir wünschen an dieser Stelle gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen ist von der Landesregierung heute Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack entschuldigt. Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/1635 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Keine LKW-Maut auf Landesstraßen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1635 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 20/1635, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ein einstimmiges Bild, damit ist die Dringlichkeit gegeben. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 47 A in die Tagesordnung einzureihen. (Unruhe) – Ich bitte um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! – Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich darauf geeinigt, den Dringlichkeitsantrag am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt zu beraten. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/1654 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: (Präsidentin Kristina Herbst) Beschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2023 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1654 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse auch hier über die Dringlichkeit des Antrags, Drucksache 20/1654, abstimmen. Auch hier gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch dies ist einstimmig gegeben, dann ist die Dringlichkeit bejaht. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 47 B in die Tagesordnung einzureihen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit einen weiteren Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Beschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2024 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1655 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen über die Dringlichkeit des Antrags, Drucksache 20/1655. Auch hier gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer der Dringlichkeit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch dies ist einstimmig. Die Dringlichkeit ist damit bejaht, und ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 47 C in die Tagesordnung einzureihen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit den folgenden Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Förderung des Ansiedlungsvorhabens einer Batteriezellfabrik in der Region Heide aus Landesmitteln sicherstellen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1656 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Auch hier bedarf es einer Zwei-Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 3091 drittelmehrheit. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrags, Drucksache 20/1656, abstimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch dies ist einstimmig und damit bestätigt. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 47 D in die Tagesordnung einzureihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich geeinigt, die Dringlichkeitsanträge zu den Tagesordnungspunkten 47 B, 47 C und 47 D mit einer Redezeit von zehn Minuten gemeinsam zu beraten und am Donnerstagvormittag nach den gesetzten Tagesordnungspunkten aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, 7, 8, 13, 21, 23, 29, 35, 37, 40, 43, 48 bis 53, 55 bis 57 und 62 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 15, 17, 19, 22, 25, 28, 31, 32, 41, 45, 54, 59 und 61. Der Tagesordnungspunkt 18 wurde zurückgezogen. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 1 A, 33 und 38, Regierungserklärung sowie Umsetzung der Resolution der PSO „Sozialen Zusammenhalt stärken – Migration und Integration“ und gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration; 10 und 30, Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein“; 11, 27 und 44, Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ sowie Soforthilfe für Geschädigte des Sturmhochwassers an der Ostsee und Ehrungen für unsere Fluthelferinnen und Fluthelfer – (Unruhe) – ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn das Gemurmel aufhörte; das ist jetzt ein bisschen formal, aber das muss auch sein –, 22 und 54, Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung; 24 und 26, Planungssicherheit für die PerspektivSchulen sowie Konsequenzen aus den alarmierenden Ergebnissen des IQB-Bildungstrends 2022 in der Sekundarstufe I; 34 und 39, Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamt_innen des Landes und der Kommunen sowie Gleichbehandlungszusage für eine (Präsidentin Kristina Herbst) amtsangemessene Alimentation; und 42 und 60, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Bericht über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleunigungspotenziale. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 17. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 12:30 Uhr tagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu ihrer zweiten Sitzung in der Funktion der neuen Staatssekretärin begrüße ich Silke Schiller-Tobies ganz herzlich in unseren Reihen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Heikendorf auf der Tribüne! (Beifall) Auch unser landeskirchlicher Beauftragter Dr. Wilko Teifke ist da. – Herzlich willkommen! (Beifall) Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt und den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung Antrag der Fraktionen von FDP und SSW Drucksache 20/1648 Die FDP-Fraktion hat angekündigt, ihre Redezeit aufzuteilen. Weitere Aufteilungswünsche der Fraktionen liegen mir nicht vor. Ich eröffne die Aussprache. Die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP-Fraktion hat das Wort.

Protokoll ↗