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Tobias Koch

CDU 03.11.2023 Sitzungen 20/41

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur zwei Wochen, sondern zwei Jahre liegt die Flutkatastrophe im Ahrtal zurück. Auch das war damals ein Jahrhunderthochwasser. In den Tagen zuvor war vor Unwetter, Starkregen und Überschwemmungen gewarnt worden; dennoch wurde die Bevölkerung viel zu spät gewarnt. Rechtzeitige Evakuierungen wurden versäumt. Die Folge waren 135 Tote allein im Ahrtal. Spätestens mit dieser schrecklichen Katastrophe rückten die Gefahren von Extremwettereignissen auch bei uns in Deutschland ins öffentliche Bewusstsein, daraus resultierend auch die Notwendigkeit eines verstärkten Bevölkerungsschutzes. Mit der Sturmflut an der Ostseeküste in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober dieses Jahres hat es jetzt auch uns in Schleswig-Holstein getroffen. Beide Ereignisse lassen sich nur bedingt miteinander vergleichen, aber in der heutigen Debatte steht sicherlich auch die Frage im Raum, ob aus der Katastrophe im Ahrtal die richtigen Konsequenzen gezogen worden sind und welche neuen Schlussfolgerungen sich jetzt aus dem Ostseehochwasser ergeben. Dabei lassen sich durchaus einige Parallelen zwischen beiden Ereignissen feststellen, aber es werden auch ganz deutliche Unterschiede sichtbar. Zu den Gemeinsamkeiten gehört, dass die Wettervorhersagen in beiden Fällen bereits einige Tage vorher auf die Gefahr aufmerksam gemacht hatten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnte bereits am Donnerstag, dem 19. Oktober 2023, vor einer Sturmflut an der deutschen (Tobias Koch) Ostseeküste. In Flensburg – so hieß es – könne ein Wasserstand von bis zu zwei Metern über dem normalen Pegel eintreten. Wie im Ahrtal wurden die vorhergesagten Pegelstände in Wirklichkeit aber sogar noch übertroffen. In Flensburg wurde mit 2,22 Metern der höchste Stand seit dem Jahr 1904 erreicht, ebenfalls also ein Jahrhunderthochwasser. Das für den Küstenschutz zuständige Landesamt war deshalb bereits seit Donnerstag voll im Einsatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LKN waren kontinuierlich an neuralgischen Punkten der Küstenlinie unterwegs, um kurzfristig auf eventuelle Störungen reagieren zu können. Außerdem wurden den Gemeinden und Kreisen 130.000 Sandsäcke zur Verfügung gestellt, weitere 440.000 Sandsäcke lagen in Reserve bereit. Öffentlich vor der Sturmflut gewarnt wurde von der Landesregierung gleich mehrfach: Donnerstagabend durch das Umweltministerium, Freitagmittag durch den Krisenstab des Innenministeriums, und am frühen Freitagabend warnte Ministerpräsident Daniel Günther persönlich vor weiter steigenden Pegelständen und forderte die Menschen auf, sich besonnen zu verhalten, die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern und keinen Katastrophentourismus zu betreiben. Bei Heringsdorf, südlich von Fehmarn im Kreis Ostholstein, wurden gegen 19 Uhr vorsorglich mehrere Campingplätze und eine Ferienhausanlage evakuiert, weil das Hochwasser die Deichkrone zu erreichen drohte. Um 20.58 Uhr löste der Kreis Rendsburg-Eckernförde Katastrophenalarm aus, als das Hochwasser an mehreren Orten über die Ufer trat. In drei Ortsteilen der Gemeinde Maasholm im Kreis Schleswig-Flensburg wurden die Menschen aufgefordert, sich auf eine Evakuierung vorzubereiten. Für ihre Unterbringung wurde eine Mehrzweckhalle in Gelting mit Feldbetten eingerichtet. In Eckernförde, in Schleswig und in Brodersby – überall mussten Anwohner evakuiert werden. Vor allem das Beispiel von Arnis zeigt deutlich, wie rechtzeitig die Evakuierungen eingeleitet worden sind. Wäre damit erst nach dem Deichdurchbruch begonnen worden, wären die Menschen in Arnis vom Wasser eingeschlossen gewesen. Eine Evakuierung wäre dann entweder gar nicht mehr oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich gewesen. Meine Damen und Herren, auch wenn die Schilderung der Ereignisse hier nur schlaglichtartig möglich ist, so wird doch eins deutlich: Das Katastrophenschutzkonzept hier bei uns in Schleswig-Holstein hat funktioniert. Die Menschen sind rechtzeitig gewarnt worden. Erforderliche Evakuierungen wurden eingeleitet. Krisenstäbe auf Kreis- und Landesebene haben gute Arbeit gemacht. Landräte und Landesregierung bis hin zum Ministerpräsidenten persönlich haben sich gekümmert und die Menschen nicht alleingelassen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Hölck [SPD]) Deshalb mag es vielleicht einem Oppositionsreflex geschuldet sein, aber einzelne Kritik aus den Oppositionsparteien war unangebracht. (Beate Raudies [SPD]: Welche denn? – weitere Zurufe FDP) Selbstverständlich geht es nach einem solchen Katastrophenfall immer auch darum, dass Menschen alleingelassen worden sind – – (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Von wem kam das denn?) – Ich glaube, das war die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten des SSW, wenn Sie das genau verfolgen möchten, Frau Kollegin. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ich wusste nicht, dass das hier der Bundestag ist! – Weitere Zurufe SPD) – Deshalb, Herr Kollege, sprach ich von Oppositionsparteien und nicht von -fraktionen. Fühlen Sie sich bitte nicht selber angesprochen! Selbstverständlich geht es in einem solchen Katastrophenfall immer auch darum, die bestehenden Katastrophenschutzpläne zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Eine pauschale Kritik wird aber vor allem nicht der Arbeit der über 2.500 überwiegend ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte gerecht, die in dieser Nacht unermüdlich Sandsäcke gefüllt, Wasser abgepumpt und rund 2.000 Menschen in Sicherheit gebracht haben. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ihrem Einsatz gebührt einmal mehr unser großer Dank und unsere Anerkennung. Sie haben Unglaubliches geleistet und damit Schlimmeres verhindert. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Was wären wir ohne diese Frauen und Männer, deren Arbeit man gar nicht hoch genug einschätzen kann? (Tobias Koch) Zu den Schlussfolgerungen aus der Sturmflut komme ich zwar erst später, aber ich möchte an dieser Stelle schon den Wunsch äußern, dass es für sie eine Dankesfeier geben möge, genauso wie damals für die Einsatzkräfte im Ahrtal. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erwähnenswert ist ebenso die Tatsache, dass in dieser Hochwassernacht zahlreiche der vom Land beschafften Katastrophenschutzfahrzeuge zum Einsatz gekommen sind. Die in den vergangenen Jahren zum Bevölkerungsschutz getätigten Investitionen haben sich bezahlt gemacht. Zum Einsatz kamen nicht nur Kräfte aus den jeweils betroffenen Landkreisen, sondern auch aus anderen Landesteilen wurden Kräfte zur Unterstützung herangezogen und mit ihren jeweiligen Fähigkeiten zielgerichtet zum Einsatz gebracht. Auch diese Koordination der unterschiedlichen Einsatzkräfte hat dabei hervorragend geklappt. Deshalb gibt es auch an dieser Stelle keinen Anlass zu Kritik an der Stellenbesetzung im Ministerium. So gut der Katastrophenschutz funktioniert hat, so sehr stand ab dem folgenden Tag die Beseitigung der eingetretenen Schäden im Mittelpunkt des Handelns. Auch in dieser Hinsicht hat unsere Landesregierung unverzüglich reagiert. Der Ministerpräsident, die Innenministerin und der Umweltstaatssekretär haben sich direkt am Samstag persönlich vor Ort ein Bild gemacht. Die Finanzministerin und der Wirtschaftsminister haben das ebenfalls noch am selben Wochenende getan. Nur zwei Tage nach dem Hochwasser, am Montag, hat das Kabinett in einer Sondersitzung die Hilfsmaßnahmen des Landes auf den Weg gebracht. Den Kommunen wurde ein Onlinetool zur Verfügung gestellt, um dort die eingetretenen Schäden anzuzeigen, und in dieser Woche wurden die Maßnahmen weiter konkretisiert. Wie vom Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung dargestellt, wird es Überbrückungsdarlehen in der Zeit, bis die Versicherungen zahlen, geben. Ein Härtefallfonds wird zudem denjenigen Betroffenen helfen, denen ein Versicherungsschutz aufgrund einer hochwassergefährdeten Gebäudelage verwehrt geblieben ist. Bevor ich auf den dritten Baustein, nämlich den Wiederaufbaufonds, eingehe, will ich an dieser Stelle aber daran erinnern, dass wir die politische Debatte zur Versicherungspflicht gegenüber Elementarschäden erst am 21. September dieses Jahres, also gerade einmal vor einem Monat, hier im Plenum geführt haben. Auf Antrag der FDP hätten wir damals beschließen sollen, dass der Landtag die Einführung einer ElementarschadenPflichtversicherung ablehnt. Wörtlich hieß es im Antragstext – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser können zwar große Schäden verursachen, denen jedoch … nicht durch weitere Versicherungspflichten“ zu begegnen sei. – So jedenfalls die Auffassung der FDP. Meine Damen und Herren, manchmal werden Oppositionsanträge schneller von der Realität überholt, als man sich das vorstellen kann. (Zurufe SPD, FDP und SSW) Ich bin mir sicher, alle betroffenen Grundstückseigentümer wären heute mehr als froh, wenn es eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bereits vor der Ostsee-Sturmflut gegeben hätte. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klugerweise hat der Landtag den FDP-Antrag mit den Stimmen von CDU, Grünen und übrigens auch der SPD deshalb abgelehnt und stattdessen die Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung unterstützt, für die sich unsere Landesregierung bereits ein halbes Jahr vorher im Bundesrat eingesetzt hatte. Der Ministerpräsident hat sich wiederholt beim Bund dafür eingesetzt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie an so vielen anderen Stellen auch glänzt der Bund auch bei diesem Thema mit Untätigkeit. Die Ablehnung der FDP lässt jedoch befürchten, dass es auch in dieser Frage zu Streit in der Ampel kommen wird. Ich bin wirklich gespannt, wie Sie das den Menschen in Schleswig-Holstein erklären. (Christopher Vogt [FDP]: Da bin ich auch gespannt, wie Sie das erklären wollen! Wie soll das funktionieren, Herr Kollege?) – Unsere Position ist mit der Beschlusslage ja klar und eindeutig. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Pardon? (Christopher Vogt [FDP]: Ich rede ja gleich noch!) – Sehr schön, darauf freue ich mich. Das gilt aber nicht nur für die FDP allein, das gilt im Übrigen auch für den SSW. Zwei Jahre nach (Tobias Koch) der Ahrtal-Katastrophe und der von mehreren Bundesländern ergriffenen Initiative für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung hatte der SSW vor vier Wochen hier zwar ganz viele offene Fragen, aber noch keine eigene Position vorgestellt. Mal schauen, ob sich das heute geändert hat. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Wir haben eine Position! – weitere Zurufe SSW und SPD) – Sehr schön. Meine Damen und Herren, neben den Schäden an privaten Gebäuden und Schiffen sind umfangreichere Schäden auch an der öffentlichen Infrastruktur entstanden, sowohl im Bereich des Küstenschutzes als auch bei der touristischen Infrastruktur. (Unruhe) Die eingetretene Schadenshöhe wird von der Landesregierung mittlerweile auf mindestens 200 Millionen Euro beziffert, wie wir vom Ministerpräsidenten gerade gehört haben. Die Summe fällt damit zwar geringer aus als die Schäden, die 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eingetreten sind. Für ein kleines Bundesland wie Schleswig-Holstein ist das dennoch nur schwer zu verkraften. Mein Appell geht deshalb zuallererst an die Bundesregierung, aber auch die anderen Bundesländer, uns mit den Schäden dieses Jahrhunderthochwassers nicht alleinzulassen, sondern sich mit 50 Prozent an den Kosten solidarisch zu beteiligen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn genauso wie sich Schleswig-Holstein an den finanziellen Folgen der Oder-Flut und des AhrtalHochwassers beteiligt hat, ist auch jetzt die Solidarität von Bund und Ländern mit den Ostseeanrainern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefragt. Ich begrüße daher sehr, dass sich unser Ministerpräsident zusammen mit seiner Schweriner Amtskollegin dafür bereits beim Bund eingesetzt hat. Befremdlich finde ich dagegen die ausbleibende Reaktion der Bundespolitik, insbesondere dann, wenn die Bundesumweltministerin in diesen Tagen sogar zu einer Preisverleihung in Schleswig-Holstein zu Gast ist, aber davon absieht und es nicht für nötig befindet, sich vor Ort persönlich ein Bild über die eingetretenen Schäden zu machen. Ich finde, da sind die Prioritäten falsch gesetzt worden. (Beifall CDU) Wenn wir uns den Bereich des Küstenschutzes anschauen, so können wir feststellen, dass die Landesschutzdeiche allesamt gehalten und damit ihre Schutzfunktion erfüllt haben. Angesichts der insgesamt eingetretenen Schäden ist das zwar nur ein schwacher Trost, aber dennoch ein positiver Umstand, der nicht zu gering bewertet werden darf. Immerhin zeigt sich daran doch, dass die vonseiten des Landes zu verantwortenden Küstenschutzmaßnahmen ausreichend gewesen sind, um selbst einem Hochwasser dieses Kalibers zu trotzen. Gebrochen sind hingegen mehrere Regionaldeiche, sodass sich einmal mehr die Frage stellt, ob die Zuständigkeit für den Küstenschütz in gewissen Bereichen nicht noch stärker in die Verantwortung des Landes übergehen sollte. Die grundsätzliche Bereitschaft des Landes zur Übernahme relevanter Regionaldeiche in Landeszuständigkeit ist seit vielen Jahren gegeben, scheitert bislang aber offenbar an eigentumsrechtlichen Fragen. Ich wünschte mir, dass unter den gegebenen Umständen bei allen Beteiligten die Bereitschaft wächst, hier zu konstruktiven und sachgerechten Lösungen zu kommen. Gleichzeitig macht dieses Jahrhunderthochwasser deutlich, dass auch an der Ostseeküste in Zeiten steigender Meeresspiegel und zunehmender Extremwetterereignisse ein verstärkter, zukunftsgerichteter Küstenschutz erforderlich ist, so wie wir ihn an der Nordseeküste mit den sogenannten Klimaschutzdeichen bereits betreiben. Auch an dieser Stelle richtet sich der Blick allerdings nach Berlin. Küstenschutz ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Ein verstärkter Küstenschutz in Schleswig-Holstein wird nur gelingen können, wenn auch der Bund zusätzliche Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung stellt. Das ist meine ganz klare Erwartungshaltung gegenüber der Regierung. Ich habe vorhin am Applaus aller Fraktionen gesehen, dass sie die gleiche Auffassung teilen – herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Losse-Müller [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) – Zumindest hat die FDP vorhin bei der Rede des Ministerpräsidenten noch mitgeklatscht. (Christopher Vogt [FDP]: Ob das jetzt die Gleiche ist, wie bei Ihnen, da bin ich mir nicht so sicher, Herr Koch!) – Sie reden ja noch und können das noch klarstellen, Herr Kollege Vogt. (Tobias Koch) Meine Damen und Herren, neben den Schäden am Küstenschutz hat auch die touristische Infrastruktur erhebliche Beeinträchtigungen davongetragen: Weggespülte Strandpromenaden, beschädigte Seebrücken und verloren gegangene Sandstrände lassen sich dafür beispielhaft nennen. Diese Schäden fallen zwar formell in die Zuständigkeit der jeweiligen Standortkommunen, unsere Landesregierung hat aber von Anfang deutlich gemacht und es in dieser Woche mit dem Spitzengespräch noch einmal untermauert, dass das Land die Kommunen mit diesen Schäden nicht alleinlassen wird. (Zuruf: Das glaube ich nicht!) Das halte ich auch für absolut richtig, denn wir haben ein übergeordnetes, landesweites Interesse daran, dass die Schäden in unserem wichtigsten Wirtschaftszweig, dem Tourismus, schnellstmöglich behoben werden, damit einer erfolgreichen Saison 2024 nichts entgegensteht. Es muss deshalb mit dem Wiederaufbaufonds darum gehen, diese Herausforderung zwischen Land und Kommunen gemeinschaftlich zu meistern. Die zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden getroffene Vereinbarung finde ich dabei so logisch und in sich schlüssig, wie man es sich besser gar nicht vorstellen kann. Land und Kommunen teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte, und auf kommunaler Seite erfolgt ebenfalls eine hälftige Teilung zwischen Standortkommunen und der kommunalen Familie insgesamt. Das ist gelebte Solidarität. Schleswig-Holstein steht zusammen, Land und Kommunen gleichermaßen. Besser könnte die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden wirklich nicht sein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Nehmen Sie sich das als Vorbild für andere Bereiche!) – Absolut, aber das praktizieren wir auch in anderen Bereichen genauso hervorragend, (Zurufe FDP: Ja, ja!) wie wir beim schulischen Ganztag neulich erst gesehen haben. Bleibt abschließend die Frage, wo das Geld des Landes für zusätzliche Bevölkerungsschutzmaßnahmen für einen verstärkten, zukunftsgerichteteten Küstenschutz und den Landesanteil am Wiederaufbau eigentlich herkommen soll. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Unsere Landesverfassung lässt zwar im Falle von Naturkatastrophen eine Kreditaufnahme zu. Das Instrument des Notkredites kann und darf allerdings auf der einen Seite nicht zum jährlichen Regelfall werden; das sage ich hier ganz deutlich. (Lachen Serpil Midyatli [SPD] – Christopher

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