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Martin Habersaat

SPD 13.10.2023 Sitzungen 20/40

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stadt Glinde in meinem Wahlkreis hat sich selbst Standards gegeben und beschlossen, dass alle Ganztagsangebote, die es in Glinde gibt, Hortniveau haben sollen. Das muss man sich leisten können. Ein Hort ist besonders beschrieben, was Personalschlüssel, Räumlichkeiten und dergleichen angeht. Die Stadt durfte das letztlich aber nicht als Hort realisieren, weil der Kreis untersagt hat, die Räume, die am Vormittag von der Grundschule genutzt werden, am Nachmittag dem Hort zuzurechnen. Das ist ein Punkt, zu dem ich sage: Unabhängig von dem, was der Bund tut oder nicht tut, sind wir da noch nicht bei dem Geist angekommen, den wir brauchen werden, um Ganztagsschule so zu organisieren, wie es dienlich wäre. Anderes Beispiel: Eine Ersatzschule im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist auf die Idee gekommen, die Lehrkräfte, die am Vormittag die Schülerinnen und Schüler unterrichten, am Nachmittag im Ganztag einzusetzen. Das wurde ihr vom Bildungsministerium untersagt. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Weil: Die Teilnahme am Nachmittag ist freiwillig, und wenn ich am Nachmittag freiwillig dabei bin und meine Lehrkraft treffe, dann habe ich vielleicht denjenigen Kindern gegenüber einen Vorteil, die nicht dabei sind und die Lehrkraft nicht am Nachmittag treffen. Auch das ist nicht der Geist, den wir brauchen werden, um einen vernünftigen Ganztag im Sinne eines Bildungsangebotes zu organisieren. Es muss, glaube ich, unser aller Ziel sein, dass es nicht nur um ein Recht auf Betreuung geht, sondern dass es um eine Verbesserung von Bildung in Schleswig-Holstein geht. (Beifall SPD, Christopher Vogt [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich habe mich gefreut, dass CDU und Grüne einen Berichtsantrag auf die Tagesordnung gesetzt haben. Es ist ein Berichtsantrag – ich weiß nicht, ob erstmals, ich glaube aber schon –, der nicht bloß einen (Martin Habersaat) Bericht zu etwas beantragt, von dem jeder weiß, dass es stattgefunden hat und zu dem auch schon drei Pressekonferenzen und Veranstaltungen stattgefunden haben, sondern in dem es um ein offenes Feld geht, das jetzt vor uns liegt und wo manche Frage noch zu klären sein wird. Eine Frage, die, wenn ich es richtig verstanden habe, Landesregierung und kommunale Landesverbände noch nicht genau identisch beurteilen, ist, gegen wen eigentlich der Anspruch auf Ganztag besteht. Wenn es also vor Ort keinen Ganztagsplatz für mein Kind gibt, wen verklage ich dann eigentlich? Das ist insofern eine relevante Frage, weil wir ja bis 2026 noch einiges an Schwung entwickeln müssen, um zu guten Angeboten zu kommen. Dieser Schwung wird natürlich vor allem da entwickelt werden müssen, wo am Ende der Rechtsanspruch erfüllt werden muss. Die zweite Frage ist, in was für Räumen dieser Ganztag eigentlich stattfindet. Es gibt schon Ganztagsangebote, die teilweise in Kellern und Containern untergebracht sind. Ich weiß nicht, ob das dauerhaft unser Ziel sein kann. Ich weiß nicht, ob das Land sagt: „Wir stellen uns vor, dass der Ganztag in Schleswig-Holstein ab 2030 perspektivisch nicht in Kellern und Containern stattfindet.“ Das weiß ich nicht. Mit was für Personal findet der Ganztag statt? – 75 Prozent der laufenden Kosten sollen vom Land getragen werden. Das ist in der Tat eine großzügige Regelung, wenn sie denn so pauschal gilt, wie sie jetzt formuliert ist. Ich bleibe einmal beim Beispiel der Stadt Glinde: Hortniveau heißt, dass dort ausschließlich pädagogische Fachkräfte arbeiten. 75 Prozent der Kosten dafür darf die Stadt Glinde dann beim Land abrechnen? (Beate Raudies [SPD]: Das wäre großzügig!) – Das wäre großzügig, Herr Balasus. Dann Respekt und Anerkennung. Oder kommen Sie am Ende doch zu einer Art SQKM für den Ganztag und sagen: Nein, nein. Wir bilden ein Mittel über das ganze Land. Wir können ja nicht die Nachbarkommunen benachteiligen, die ihren ehrenamtlichen Verein mit dem Ganztag betraut haben und die deutlich weniger Kosten abrechnen. Oder kommt das Land noch auf die Idee, Lehrkräfte im Ganztag einzusetzen. Das finde ich persönlich total sinnvoll. Wenn wir Vormittag und Nachmittag verzahnen wollen, dann geht das nur über Personal, das sowohl vormittags als auch nachmittags an den Schulen zu finden ist. Das sollten meines Erachtens auch Lehrkräfte sein. Meines Erachtens sollte es nicht verboten sein, dass ich dort eine Lehrkraft antreffe, die ich am Vormittag schon einmal angetroffen habe. Rechnen Sie das den Kommunen dann auf die 75 Prozent an, weil sie quasi Landesmitarbeiter schicken? Muss die Stadt Glinde eigentlich Elternbeiträge erheben? Oder kann die Stadt Glinde sagen: „Bei uns ist der Ganztag kostenlos, 25 Prozent zahlen wir, 75 Prozent zahlt das Land“? Es wäre sehr großzügig, wenn Sie eine kostenlose Ganztagsbetreuung anbieten würden, und das Land zahlt 75 Prozent. Das ist alles noch nicht geregelt. Es ist eine sehr pauschale Vereinbarung, die Sie hier getroffen haben. Ich hatte gedacht, einige dieser Fragen würden heute Mittag noch beantwortet werden. Sie sind aber noch nicht beantwortet worden. Es sind ja auch noch zwei Jahre Zeit. Insofern besteht noch Hoffnung. Wenn allerdings die Hoffnungen auf einer interministeriellen Arbeitsgruppe ruhen, dann beunruhigt mich das. Das ist keine gute Nachricht. Wir haben zum Beispiel vor einigen Jahren einmal einen Bericht zur Schulassistenz in Schleswig-Holstein vorgelegt bekommen, in dem konkrete Maßnahmen empfohlen worden sind, wie es an den Schulen mit der Schulassistenz, der Schulbegleitung und dergleichen weitergehen soll. Da spielen auch rechtsübergreifende Fragen eine Rolle. Das betraf das Sozialministerium und das Bildungsministerium. Diese arbeiten in einer interministeriellen Arbeitsgruppe nach wie vor daran. In diesem Tempo wird es für den Ganztag aber nicht reichen. Wie wollen Sie mit den Standorten umgehen, an denen heute ehrenamtliche Vereine – ich will das gar nicht despektierlich sagen – im Wesentlichen Hausaufgabenbetreuung und Ballsport anbieten? Können sie so weitermachen? Sollen diese Vereine dann quasi unterschreiben, dass sie den Rechtsanspruch auf Ganztag künftig erfüllen? Das sind im Wesentlichen Mütter und Väter, die sich zusammengetan haben, um ein Angebot zu organisieren, um für ihre Kinder am Nachmittag eine Betreuung zu gewährleisten. Ich weiß gar nicht, ob die Ihnen unterschreiben würden, dass sie fortan bereit sind, einen Rechtsanspruch zu gewährleisten. Teilweise wollen sie das nicht, teilweise haben sie sehr große Schwierigkeiten, eine Nachfolge sicherzustellen, wenn die eigenen Kinder nicht mehr an der Schule sind. Auch das ist eine noch zu klärende Frage. Meine Damen und Herren, ich wünsche mir sehr, dass wir, wenn wir diese Fragen angehen, das in dem Geiste tun, dass wir vom Recht auf Bildung für unsere Kinder ausgehen, aber nicht vom Recht (Martin Habersaat) auf Betreuung für die Eltern. Das Recht auf Ganztag muss ein Recht für die Kinder sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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