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Martin Balasus

CDU 13.10.2023 Sitzungen 20/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Meilenstein – das sind die jüngst getroffenen Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Wir schaffen eine finanzielle Grundlage, damit ab dem Schuljahr 2029/30 für jede Grundschülerin und jeden Grundschüler der geltende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung erfüllt werden kann. Ich betone aber ausdrücklich: Unser Land startet bei Weitem nicht bei Null. Heute verfügen rund 96 Prozent der öffentlichen Grundschulen über ein Ganztagsbetreuungsangebot, ob als offene oder gebundene Ganztagsschule oder über sonstige Betreuungsangebote. Viele Schulträger brauchen hier auch keine Nachhilfe; sie sind vielmehr schon lange darum bemüht, der Nachfrage nach Betreuungsplätzen gerecht zu werden. Oftmals gelingt ihnen das ganz hervorragend. Ich gebe einmal ein Beispiel. Meine Frau und ich haben gerade letzte Woche unseren Sohn an der Grundschule bei uns in unserem Örtchen angemeldet. In der Gruppe haben alle Eltern angekreuzt, dass sie nachmittags das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen möchten. Also, Angebot und Nachfrage stimmen hier bei uns. Ich sage einmal grundsätzlich ganz herzlichen Dank für die Arbeit, die vielerorts schon geleistet wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz so wichtig? Erstens. Eltern brauchen vor allem Verlässlichkeit. Deshalb dürfen nach dem Übertritt der Kinder von der Kita in die Schule keine Betreuungslücken entstehen. Besonders bedeutsam ist diese Verlässlichkeit für Familien, in denen beide Partner berufstätig sind, oder für Alleinerziehende. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Zweitens. Das Angebot einer Ganztagsbetreuung verbessert die Chancengerechtigkeit, denn Hausaufgaben und Übungsaufgaben werden unter Aufsicht bearbeitet. Kinder, in deren Elternhaus diese Unterstützung nicht geleistet werden kann, profitieren hier am meisten. Drittens. Die längere Lernzeit eröffnet allen Schülerinnen und Schülern den Raum für mehr individuelle Förderung und Vertiefung des Lernstoffes. Das nützt auch denen, die durchschnittliche oder sogar sehr gute oder gute Leistungen erbringen. Viertens. Das Lernen in Gemeinschaft und über unterschiedliche Altersgruppen hinweg kann – oder: wird auch – zu einer verbesserten Sozialkompetenz und einem respektvolleren Umgang untereinander führen. Fünftens. Nicht zuletzt fördert ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten die ganzheitliche Entwicklung. Die ganzheitliche Bildung ist ja auch ganz wichtig. Dabei wollen wir auf gar keinen Fall eine Konkurrenz zu bestehenden, meist ehrenamtlich getragenen Freizeitangeboten schaffen. Im Gegenteil: Von der Einbeziehung etablierter außerschulischer Institutionen in den Schulalltag können beide Seiten nur profitieren. Sportvereine, Musikschulen, kulturelle Vereinigungen und andere Kooperationspartner sollen Hand in Hand mit Schule das Ganztagsangebot gestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich bin überzeugt davon: Ehrenamt in der Schule, das sichert auch die Zukunft des Ehrenamtes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vereinbarten Eckpunkte zur Finanzierung der Umsetzung des Rechtsanspruches sind ein Ausweis der gemeinsamen Verantwortung vom Bund, Land und kommunaler Familie. Das Land übernimmt 85 Prozent der (Martin Balasus) Investitionskosten für neu zu schaffende Ganztagsplätze, die Kommunen 15 Prozent; die Ministerin sagte es eben. Rund 196 Millionen Euro stehen landesseitig zur Verfügung. Besonders diejenigen unter uns, die auch kommunalpolitische Mandate innehaben – das sind ja einige –, wissen aber auch, dass für die langfristige Unterstützung der kommunalen Haushalte auch die vereinbarte 75‑prozentige Beteiligung des Landes an den Betriebskosten besonders wichtig ist. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass so manche Kommune mit dieser kräftigen Unterstützung von Landesseite nicht gerechnet hat. Kein anderes Bundesland zeigt sich in der Umsetzung des Ganztagsanspruchs so großzügig wie SchleswigHolstein. Ich finde, darauf können wir zu Recht stolz sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Na, na, na! Eine sehr mutige Aussage!) Nach den finanziellen Regelungen kann der Fokus nun ganz auf die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages gerichtet werden. Die Richtlinie Ganztag befindet sich in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden; die AG Ganztag zwischen Bildungs- und Sozialministerium bereitet den Informations- und Beteiligungsprozess mit allen am Ganztag beteiligten Akteuren vor. Ich freue mich auf die Ausgestaltung des Ganztages – als Abgeordneter und auch als Vater. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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