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Karin Prien

13.10.2023 Sitzungen 20/40

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein Meilenstein. Er verbessert die Lern- und Entwicklungschancen von Kindern insbesondere aus bildungsfernen Familien und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht um mehr Ganztag und um einen qualitativ besseren Ganztag. Aber die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist auch ein Kraftakt, den Bund, Land und Kommunen gemeinsam stemmen. Um bei der Umsetzung konsequent voranzukommen, brauchen wir effiziente Arbeitsstrukturen, ein gemeinsames Verständnis und planbare Verabredungen mit Bund, Land und Kommunen. Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben am 19. September 2023 eine wesentliche Verständigung über zentrale Fragen der Finanzierung des Ganztags getroffen, und das ist gut so. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei geht es um die Kosten für die notwendigen Investitionen des Ganztagsausbaus, aber auch für den laufenden Betrieb. Wir unterstreichen mit dieser Einigung die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die Bund, Land und die kommunale Familie gleichermaßen trifft. Dafür bin ich sehr dankbar. Die Eckpunkte für die Investitionskosten sehen wie folgt aus: Das Land übernimmt in Zukunft 85 Prozent der Investitionskosten für neu zu schaffende, rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze sowie rückwirkend für Maßnahmen ab dem 12. Oktober 2021, die diesem Ziel dienen. Die darüber hinaus entstehenden Kosten in Höhe von 15 Prozent übernehmen die Schulträger. Hierfür stehen derzeit bis zu knapp 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Richtlinie, die bereits im Vorfeld der Verständigung auf Grundlage der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung aus dem Mai 2023 im Entwurf vorlag, ist entsprechend der Verständigung vom September 2023 noch einmal nachgearbeitet und in dieser Woche in das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gebracht worden. Folgende Eckpunkte wurden für die Betriebskosten vereinbart: Land und Kommunen teilen sich ab dem Schuljahr 2026/2027 nach Abzug der Elternbeiträge die verbleibenden Kosten für rechtsanspruchserfüllende und tatsächlich besetzte Ganztagsplätze im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes für Ganztagsplätze erfolgt aufwachsend mit Entstehung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 in vier Schritten für alle bestehenden und neuen Plätze bis zum Schuljahr 2029/2030. Zur Vereinfachung der Abrechnung wollen sich Land und die kommunalen Landesverbände auf eine Pro-Kopf-Pauschale verständigen. Die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden zu den Detailregelungen für die Betriebs- (Ministerin Karin Prien) kosten, unter anderem zu den Elternbeiträgen, einschließlich Sozialstaffelung und Geschwisterermäßigungen, werden noch im Oktober aufgenommen. Zur Vorbereitung dieser Gespräche haben wir zur Erhebung des Ist‑Standes der bereits jetzt rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplätze bei Schulträgern und Durchführungsträgern eine entsprechende Abfrage durchgeführt. Die Erhebung ist abgeschlossen und wird zurzeit ausgewertet. Zusätzlich zu den finanziellen Fragen beschäftigen wir uns sehr intensiv mit der qualitativen Ausgestaltung des Ganztags. Dazu haben wir – das ist das Entscheidende – die notwendigen Strukturen geschaffen. Der Handlungsplan Ganztag bündelt die geplanten und bestehenden Maßnahmen und gibt einen Überblick über die verschiedenen Handlungsfelder. Dieser Plan ist nicht abschließend und enthält Punkte, die zu einem späteren Zeitpunkt weiter konkretisiert werden. Wir orientieren uns dabei an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, die gestern beschlossen worden sind. Zentrales Steuerungselement für den Prozess ist eine neue IMAG Ganztag – eine interministerielle Arbeitsgruppe –, an der unter anderem das MSJFSIG, die Schulaufsicht, das Schulrechtsreferat und die Kulturabteilung beteiligt sind. Die IMAG wird sich in diesen Tagen konstituieren. Ziel dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe ist, die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Schleswig-Holstein zu steuern und zu begleiten. Dieser steht die AG Ganztag beratend zur Seite. Sie wurde als gemeinsame Arbeitsgruppe nicht nur der beiden beteiligten Ministerien, sondern seit Juni 2021 auch der übrigen Stakeholder begründet. Dazu gehören natürlich die kommunalen Landesverbände, die Vertreter der Schulträger, der Deutsche Kinderschutzbund, Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der Landesjugendring und viele andere mehr. Die AG Ganztag ist beratend bei der bedarfsund kindgerechten Ausgestaltung eines guten, eines qualitativ hochwertigeren Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein tätig. Sie hat den Rahmen für eine quantitative und qualitative Sachstandserhebung zum Ganztags- und Betreuungsangebot mitinitiiert und festgelegt. Das umfasst auch eine Befragung von Grundschulkindern. Die AG wird weiter kontinuierlich tagen und den Umsetzungsprozess fortlaufend begleiten. Als Entscheidungsgrundlage dienen die Gespräche mit Verbänden und die Sachstandserhebung. Der erste Teil der Sachstandserhebung – das wissen Sie; die haben wir im Bildungsausschuss bereits vorgestellt – liegt vor. Der zweite Teil der Erhebung, der sich mit den qualitativen Aspekten des Ganztags- und Betreuungsangebots für Grundschulkinder beschäftigt, ist inzwischen ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Die FH Kiel hat den Zuschlag erhalten, sodass im Augenblick die entsprechenden Befragungen der Statusgruppen vorbereitet und durchgeführt werden. Um den Ganztag in Schleswig-Holstein breit getragen weiterentwickeln zu können, binden wir alle beteiligten Professionen, Akteure und Partner ein. Dazu gehören auch die Kooperationspartner aus den Bereichen Sport, kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Als Austauschund Beteiligungsformat wählen wir hier unser bewährtes Format der Regionalkonferenzen. Wir werden auch hierzu vier Regionalkonferenzen durchführen und beginnen damit noch in diesem Jahr. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sowie der zweiten Sachstandserhebung werden in das vorgesehene Rahmenkonzept zur Qualität des Ganztags einfließen. Ein geeintes Rahmenkonzept, das von den KLV und möglichst breit von allen Beteiligten mitgetragen wird, soll bis Ende 2024 vorgelegt werden. Parallel sind weitere Gespräche mit den Verbänden geplant, Ende Oktober zum Beispiel mit den Kulturverbänden, ebenso mit dem Landessportverband, der natürlich – das freut mich sehr – ein großes Interesse an einer Mitwirkung und Einbindung sowie der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes hat. Parallel arbeitet das Land an der Fortführung der Fachkräftegewinnungsstrategie für mehr Fachkräfte in Kitas und im schulischen Ganztag. Ziel ist es, in den nächsten Jahren weiterhin mehr Ausbildungsplätze an den Fachschulen für die Erziehungsberufe zu schaffen. Bereits zu diesem Schuljahr konnte das Angebot an vollschulischen Ausbildungsplätzen und PiA-Plätzen deutlich ausgeweitet werden. Den beruflichen Schulen wurden dazu in erheblichem Umfang zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir uns in diesem Zusammenhang auch auf eine gute Zusammenarbeit mit der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Schleswig-Holstein verlassen können, die uns auch dabei unterstützt, weitere Qualifikationsangebote und Zertifikatskurse für die Menschen aufzusetzen, die bereits jetzt im Ganztag tätig sind. Wir werden die brauchen. Wir werden mit dem Personal, das wir jetzt im Ganztag haben, weiterarbeiten, wollen aber auch, dass die Menschen, die (Ministerin Karin Prien) dort beschäftigt sind, eine weitere Qualifizierung erhalten. Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule fest im Blick. Wir gewährleisten die Umsetzung mit leistungsfähigen interdisziplinären und institutionenübergreifenden Strukturen. Das wird ein echter Teamerfolg werden. Ich sage schon jetzt allen Beteiligten herzlichen Dank für die gemeinsame Arbeit an diesem wichtigen Thema. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗