Karin Prien
Nein, ich möchte gern fortfahren. (Zurufe) – Darüber haben wir mit den kommunalen Landesverbänden gesprochen. Wir haben aber einen anderen Weg vereinbart. Ehrlich gesagt: Einen Antrag jetzt zu stellen, nachdem das Verfahren abgeschlossen ist, das scheint mir doch wenig zielführend zu sein. Wir haben einen klaren Fahrplan verabredet. Den haben wir umgesetzt, und ja, natürlich, die Wahlen im letzten Jahr waren ein Aspekt, der für die kommunalen Landesverbände noch einmal die Frage aufgeworfen hat: Macht es vielleicht Sinn, bis nach den Wahlen zu warten, bis man sich verständigt? Jetzt haben wir uns verständigt. Die Richtlinie ist fertig. Sie ist jetzt in der Veröffentlichung, die Anträge können gestellt werden. Frau Waldinger-Thiering, selbstverständlich gilt auch hier der vorzeitige Maßnahmenbeginn, also alle Maßnahmen, die seit 2018 begonnen worden sind, können selbstverständlich über die Richtlinie abgerechnet werden. Ich glaube, das ist auch noch einmal eine wichtige Nachricht. Selbstverständlich fangen die Schulen auch nicht jetzt erst an, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ich bitte noch einmal darum, der Redlichkeit halber auf die Schülerzahlen zu gucken. Es ist so: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien war im Schuljahr 2012/13, also in der letzten zehnten Jahrgangsstufe im vormaligen G-9- Bildungsgang, im Vergleich zum Schuljahr 2023/24 um 3.000 Schüler höher, als er heute ist. Das sind Tatsachen, denen man sich stellen muss. Die sind natürlich im Kontext der Frage, was hier zusätzlich zu finanzieren ist, zu berücksichtigen. Ein Gutachten ist nach übereinstimmender Auffassung der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände weder notwendig noch käme es rechtzeitig. Sie wissen, es müsste nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden. Das würde den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Deshalb werden wir es auch nicht in Auftrag geben. Es geht hier jetzt darum, Tempo zu machen. Es geht um Zuverlässigkeit für die Schulen und Schulträger. Die Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sind längst durchgeführt und abgeschlossen. Das Kernstück des Anmelde- und Antragsverfahrens ist jetzt für die Schulträger, die entsprechenden Anträge zu stellen. Den vorzeitigen Maßnahmenbeginn habe ich erwähnt. Vielleicht ist auch der Inhalt der Richtlinie von Interesse: Wir werden dabei berücksichtigen, dass manche Schulen Räume umgenutzt haben. Wir erwarten nicht, dass umgenutzte Räume jetzt wieder in Klassenräume zurück verwandelt werden. Darüber hätte man tatsächlich sprechen können, wir sehen aber, dass Schule sich verändert. Darauf haben Sie zu Recht hingewiesen. Deshalb werden wir hier entsprechende Umnutzungen berücksichtigen. Wir berücksichtigen auch, dass es in manchen Schulen zusätzlicher Ausstattung und auch zusätzlicher digitaler Präsentationstechnik und Möbel bedarf. Wir kommen insoweit den Schulträgern entgegen, als dass nicht für den Unterricht verwendete Räume auch weiterhin, etwa für ein Ganztagsangebot, für Schulsozialarbeit oder im Rahmen der Digitalisierung benutzt werden können. Meine Damen und Herren, wir haben den Prozess ordentlich mit unseren Partnern, den kommunalen Spitzenverbänden, aufgesetzt. Die Veröffentlichung der Richtlinie ist auf den Weg gebracht. Das Anmeldeverfahren startet in den nächsten Wochen. Ich bin mir sicher, dass wir ein hochwertiges und qualitatives G-9-Angebot an unseren Schulen in Schleswig-Holstein jetzt schon und auch in der Vollendung ab 2026 anbieten können. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
