Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an den Gymnasien ist ein zentraler Meilenstein auf unserer bildungspolitischen Agenda. Dass das so ist, wird natürlich noch einmal dadurch besonders untermauert, dass nahezu auch in allen anderen westdeutschen Bundesländern zwischenzeitlich unterschiedliche Koalitionen in ihrer bildungspolitischen Agenda genau diesen Weg gegangen sind. Meine Damen und Herren, wir begleiten diesen Vorgang der Transformation mit großer Sorgfalt und großer Verantwortung. Es ist darauf hingewiesen worden: An 83 unserer 98 Gymnasien wird ab 2026 wieder ein zusätzlicher Jahrgang unterrichtet werden, und die Schulen brauchen dazu Planungszeit. Sie brauchen dazu zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer und in einzelnen Fällen auch zusätzliche Räume und Ausstattung. Wir haben in den vergangenen sechs Jahren mit zusätzlichen Ressourcen und in sehr gutem Einvernehmen mit den Schulen einen gelingenden Transformationsprozess auf den Weg gebracht. Es gab zusätzliche Lehrerstellen in der Umstellungsphase, und die Gymnasien werden sukzessive und sehr vorausschauend mit zusätzlichen Lehrkräftestelle versorgt. Bereits 2018 haben wir begonnen, mit den kommunalen Landesverbänden eine Vereinbarung zu schließen, nämlich unmittelbar nach der Umstellung der Gymnasien. Dort heißt es – und auch das ist schon zitiert worden, ich wiederhole es aber mit Erlaubnis der Präsidentin –, dass der „durch die Umstellung von G 8 zu G 9 ausgelöste und nachgewiesene finanzielle Mehrbedarf“ kompensiert wird, „soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist“. Meine Damen und Herren, das hängt natürlich damit zusammen, dass grundsätzlich für den Schulbau nicht das Land, sondern die Schulträger zuständig sind. Wir unterstützen die Schulträger in vielen Bereichen, sei es im Ganztag, sei es mit einem zusätzlichen Schulbauprogramm, sei es auch jetzt im Bereich von G 8 und G 9. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir haben diesen Prozess unmittelbar aufgesetzt. Wir haben dies im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden aufgesetzt, und wir haben uns auch auf eine Vorgehensweise verständigt. Ich freue mich, und auch da kann ich vielleicht heute ein bisschen zur Versachlichung und zur Beruhigung beitragen: Die Richtlinie ist zwischenzeitlich mit den kommunalen Landesverbänden vollständig abgestimmt und angehört, und ich habe die Veröffentlichung in dieser Woche veranlasst, sodass die Antragstellung nunmehr wie verabredet erfolgen kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
