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Malte Krüger

GRÜNE 13.10.2023 Sitzungen 20/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gleich zu Anfang der Debatte möchte ich auf drei Sachen eingehen, die heute schon gesagt worden sind. Zunächst einmal wurde über Plenarsäle und Legehennen gesprochen. Ich bin da ganz bei dem Kollegen Deckmann, der gestern gesagt hat, man solle Menschen im Dorf lassen. Bei dieser Debatte würde ich gern die Schülerinnen und Schüler in der Schule lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Herr Balasus hat gesagt, Gemeinschaftsschulen seien eine hervorragende Schulform. Dem möchte ich mich ausdrücklich anschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann das Dritte: Vorhin wurde auf einmal über das Bürger_innengeld gesprochen. Dazu möchte ich sagen, dass es im Bund immerhin in die richtige Richtung geht. Beim Bürger_innengeld gibt es zwar auch noch Nachholbedarf; aber es ist eine gute Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Jetzt fange ich mit meiner Rede an. – Als 2007 von CDU und SPD die Einführung von G 8 beschlossen wurde, war ich 14 Jahre alt und Schüler an der Fortuna-Realschule Glückstadt. Mich betraf die Einführung nicht. Wenn es 2026 wieder den 13. Jahrgang an Gymnasien geben wird, werde ich 33 Jahre alt sein. 19 Jahre wird es also gedauert haben, ein System einmal auf den Kopf zu stellen, um es dann wieder richtig hinzustellen. Die Umstellung von G 9 auf G 8 und die Rückkehr von G 8 zu G 9 ist ein Lehrstück darüber, wie lange falsche Eingriffe in das Bildungssystem nachwirken. (Malte Krüger) Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich finde es absolut richtig, dass wir zu G 9 zurückgehen. Mein erster Landtagswahlkampf 2017 – mit zahlreichen Podiumsdiskussionen – war geprägt von der Frage, ob wir zurück zu G 9 sollten. Ich habe immer gesagt: Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir G 8 nie eingeführt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Wir auch nicht!) – Na, ihr wart ja damals in der Landesregierung. (Serpil Midyatli [SPD]: Wir wollten es nicht!) Aber das Geld für die Rückkehr zu G 9 können wir an anderer Stelle besser gebrauchen. Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir einräumen: Wir hätten die Mittel, die durch die Kosten für das Hin und Her von G 8 auf G 9 entstanden sind, besser einsetzen können. In Zeiten knapper Kassen gilt mehr denn je, dass jeder Euro für qualitativ hochwertige Bildung gut investiertes Geld ist. Das Hin und Her birgt aber noch eine Gefahr. An dieser Stelle zitiere ich Frau Kollegin WaldingerThiering, die im Jahr 2017 sagte: Das Vertrauen in die Entscheidungsfindung hier im Landtag wird durch so ein Verhalten nicht gefördert. – Dem stimme ich absolut zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Trotzdem ist es richtig, dass wir zu G 9 zurückkehren. Mit jedem strukturellen Wechsel muten wir den Schulen einiges zu, so auch mit der Rückkehr zu G 9. Das Abitur in neun Jahren entspricht dem Wunsch von Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Sie alle wollen wieder mehr Zeit haben bis zum Abitur. Der Weg zu mehr Zeit für das Abitur kostet Geld. Der zusätzliche Jahrgang und das zusätzliche Jahr erfordern zusätzliche Lehrerstellen und an einigen Schulen auch weitere Unterrichts- und Fachräume. Zwar ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien um rund 3.000 gesunken – das stellen wir fest, wenn wir uns den letzten G‑8-Jahrgang und den ersten G‑9-Jahrgang anschauen –, aber es gibt an den Schulen eben auch einen gestiegenen Platzbedarf, welcher didaktische oder eben pädagogische Gründe hat. Mit den Kommunen, welche die Schulen umbauen und ausstatten müssen, hat sich die Landesregierung bereits 2018 in Bezug auf die Kosten geeinigt. Die Kosten für die Umstellung auf G 9 wird das Land übernehmen. Ich zitiere nun den entscheidenden Absatz aus der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden über die finanziellen Entlastungsmaßnahmen vom 11. Januar 2018: „Das Land sagt zu, den durch die Umstellung von G 8 zu G 9 ausgelösten und nachgewiesenen finanziellen Mehrbedarf zu kompensieren, soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist.“ Wir bitten nun in unserem Antrag die Landesregierung, die in den vergangenen zwei Jahren mit den Kommunen erarbeiteten Richtlinien unverzüglich – noch in diesem Jahr – in Kraft treten zu lassen. Alle Anträge zu einem Mehrbelastungsausgleich im Zusammenhang mit G 9 werden dann beschieden. Dafür brauchen wir – fünf Jahre, nachdem es eine Einigung mit den kommunalen Landesverbänden gab – jetzt keinen Gutachter zu beauftragen, wie die SPD es fordert, und nicht noch mehr Geld in den Wind zu schießen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitlich ergäbe dieses Gutachten ebenfalls keinen Sinn. Wir kämen in große Zeitnot. Vielmehr muss das Land seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden. Diese haben sich das Hin und Her nicht ausgesucht. Dieser finanziellen Verantwortung muss sich das Land stellen. Abschließend möchte ich noch auf zwei Dinge hinweisen: Zum einen erreichen mich Meldungen von Lehrkräften, dass es bei der inhaltlichen Ausgestaltung des zusätzlichen Jahrgangs wenig Rahmensetzung vonseiten des Landes gebe; danach besteht aber wohl oft der Wunsch. Zum anderen habe ich selbst erlebt, wie schwierig es für Lehrkräfte, Schüler_innen und Eltern war, wenn ein Schüler oder eine Schülerin in der G‑8- Schiene ein Jahr wiederholen muss und dann in der G‑9-Schiene landet. Dadurch wiederholen diese Schüler_innen quasi zwei Jahre. Das ist schon fast magisch: Man bleibt sitzen und muss ein Jahr wiederholen; aber es sind eigentlich zwei Jahre. Das ist aber nicht wirklich magisch, sondern für die Betroffenen, ehrlich gesagt, eine ziemlich schwierige Situation. Oft gibt es Lösungen. Aber es gibt eben auch ganz bestimmte Einzelfälle. An dieser Stelle muss das System sehr flexibel sein. Das ist leider (Malte Krüger) etwas, was im Hinblick auf die Umstellung Probleme bereitet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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