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Martin Habersaat

SPD 13.10.2023 Sitzungen 20/40

Herr Kollege, ich wollte fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass sich bisher wegen der Mehrkosten ein einziger Schulträger schriftlich ans Land gewandt hat, das war die Stadt Bad Segeberg. Dieser wurde negativ beschieden, und das Land erklärte, sich nicht an irgendwelchen Kosten zu beteiligen. Deswegen ist es umso dringender, dass wir einen neutralen Gutachter fragen, welche Kosten erforderlich und unabweisbar sind. – Das ist mir absolut bekannt. Ihr Vorschlag aber, den Sie so vehement unterstreichen, nämlich, dass ein Gutachter beauftragt werden soll, der würde den Prozess noch weiter in die Zukunft rücken. Das würde jede Menge Beteiligungsprozesse auslösen. Wir wollen hier doch aber eine schnelle Einigung haben. Deswegen ist der Vorschlag völlig unsinnig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Ich war beim aktuellen Stand: Seit Mai 2022 gibt es einen Letter of Intent zum Mehrbedarf und zum Verfahren zur Feststellung dessen. Bildungsministerium und KLV haben im Mai über den Erlass einer Richtlinie verhandelt, die im Beteiligungs- und Anhörungsverfahren nochmals überarbeitet wurde und nun den KLV zugeleitet wurde. Es bleibt also festzustellen: Es läuft eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Vertretung der Schulträger und der Landesregierung. Finanzielle Mehrbedarfe im Zuge der Rückkehr zu G 9 wird es vor allem bei den Räumen und der Ausstattung geben. Raumnot wird aber nicht überall vorhanden sein. Viele Schulen sind ursprünglich für eine höhere Schülerzahl gebaut worden. Ich weiß sehr wohl, dass die Schülerzahlen aktuell steigen. Dennoch bleiben wir unter den absoluten Zahlen vergangener Dekaden. Ein Beispiel: In den 83 betroffenen Gymnasien werden heute 7.800 Schülerinnen und Schüler weniger als im Jahr 2007 unterrichtet. Werte SPD, Sie rechnen anschaulich vor, dass knapp 900.000 Euro auf jedes Gymnasium verteilt werden müssten. Das ergibt aber doch überhaupt keinen Sinn. Eine pauschale Verteilung der Mittel nach dem Motto „Gießkanne“ ist weder angemessen noch sinnvoll. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt im Bildungs- wie im Sozialbereich – Bürgergeld lässt grüßen. Zum Gutachten habe ich schon jede Menge gesagt. Wenn wir ein Gutachten einführen würden, würde es zunächst eine Ausschreibung geben, dann eine Ermittlung und Bewertung der Baubedarfe. Mit einer Umsetzung im Jahr 2024 wäre nicht zu rechnen. Lassen Sie uns lieber auf Schnelligkeit setzen anstatt auf ein Gutachten.

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