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Eka von Kalben

21.09.2023 Sitzungen 20/36

Vielen Dank. – Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Landjugend aus Lentföhrden kommen. Das war noch eine wichtige Information, die hier auf dem Zettel steht. (Beifall) Jetzt hat die Finanzministerin Monika Heinold das Wort. (Lars Harms [SSW]: Monika, lob mal unsere Schuldenbremse! Die war gut damals!) Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch das will ich gerne tun. – Vielen Dank, dass ein Interview gleich zu einer Debatte zur prominenten Zeit und einem schönen Redebeitrag führt. Meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Tagung – wir haben ja erst zwei Tage diskutiert, der dritte folgt – über Pflege diskutiert, über Kindertagesstätten, über Schulen und Polizei, über die Modernisierung unseres Landes, über die ökologische Transformation. Daran sehen Sie doch, dass es natürlich auch konsequent ist, in diesem Zusammenhang über die Schuldenbremse zu diskutieren und darüber, was die Schuldenbremse welcher Ebene ermöglicht und was nicht, darüber, wie es früher war und wie es heute ist. (Unruhe) Fangen wir einmal beim Bund an: Bundesfinanzminister Lindner nutzt neben den drei Verschuldungsmöglichkeiten, die er hat – ich will sie gleich noch einmal aufzählen – rund 26 Sondervermögen, davon einen Teil natürlich kreditfinanziert. Er nennt es Vermögen, es sind aber Kredite. Insofern ist es – noch einmal anknüpfend an die Debatte (Annabell Krämer [FDP]: Das war bestimmt alles FDP-Wunsch! Schon klar!) schon sinnvoll, zu differenzieren. Mit dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Verteidigung und 60 Milliarden Euro kreditfinanziert jetzt für die Energiewende umgewidmete Coronamittel nutzt er all dieses, weil er mit den drei Möglichkeiten, die er in der Schuldenbremse hat – und er hat eine mehr als wir – nicht auskommt. Er nutzt die Notkredite, er nutzt die konjunkturelle Verschuldung und er nutzt die 0,35 Prozent nach BIP. (Anhaltende Unruhe – Glocke Präsidentin) Das Interessante an dieser Debatte bei der Verschuldung ist: BIP ist ja die Komponente, die den Ländern nicht zusteht. – Damals, Lars Harms, haben wir uns auch hier im Land die Köpfe heiß geredet und haben geschaut: Was machen wir mit der Bundeschuldenbremse? Wie nehmen wir sie in die Verfassung? Damals war es in Berlin so – so wurde es mir erzählt, ich war ja nicht dabei, aber mehrere Quellen erzählen es mir, und es ist auch dokumentiert –, dass die Länder gesagt haben: Von dieser Verschuldungsmöglichkeit, die es nach europäischem Recht gibt, nämlich 0,5 Prozent BIP, sollte es so sein, dass der Bund 0,35 Prozent bekommt und die Länder 0,15 Prozent. Die Länder haben gesagt: Wir wollen das nicht. Wir bestehen darauf, (Ministerin Monika Heinold) dass uns diese Möglichkeit im Grundgesetz explizit nicht eingeräumt wird. Nur dann stimmen wir der Schuldenbremse zu. (Annabell Krämer [FDP]: Großartig!) Nun gibt es eine Debatte mit der Frage: Wollen wir dieses nicht im Nachgang für die Länder ermöglichen? – Da sind wir in der Koalition auseinander, und das ist erlaubt. Nun gibt es die Frage: Wollen wir das nicht ermöglichen, wollen wir das nicht vielleicht sogar an Investitionen binden? – Frau Krämer, Sie haben ja geklatscht, als Frau Raudies sagte – – (Widerspruch Annabell Krämer [FDP]) – Na, Sie haben geklatscht, als Frau Raudies sagte – ich habe es sehr genau verfolgt und war erstaunt –: Wenn man sich für Investitionen verschuldet und es daran sozusagen bindet, sei das durchaus eine Möglichkeit. Ihr Applaus hat mich gefreut. (Annabell Krämer [FDP]: Im Rahmen der Schuldenbremse! Im Rahmen!) Vielleicht habe ich es falsch gesehen, oder Sie – – (Zurufe) Lassen wir das mal im Raum stehen. Gehen wir noch einmal zurück zu den 0,5 Prozent. Nun habe ich die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF angeschrieben und habe gesagt: Liebes Bundesfinanzministerium, wenn sich nun die Länder verständigen würden und sagten, wir wollen nun doch gern diese 0,15 Prozent nutzen, wäre das denn möglich? – Und da antwortet mir die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Hölscher, dass das nicht möglich sei, weil sie hier keinen Spielraum sehe – nicht, weil sie sagt, die Länder sollten sich nicht verschulden, sondern weil der Bund diesen gesamtstaatlichen Spielraum bereits ausgeschöpft hat, weil er nämlich die 0,35 Prozent voll ausnutzt und die restlichen Mittel für das Defizit braucht, das in den Sozialversicherungen immer höher wird. Da sage ich natürlich auch ein bisschen an die Adresse der FDP: So kann es ja nicht sein! Auf der einen Seite als Bundes-FDP-Finanzminister das voll ausreizen und auf der anderen Seite den Ländern sagen: Nein, wir wollen ja hier hochheilig das Regelwerk einhalten, so wie es ist. – Das finde ich schwierig, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wir stellen doch fest, dass alle Länder und auch der Bund natürlich über die Frage diskutieren, wie denn die ökologische Transformation gelingen kann. Wir haben in Schleswig-Holstein verschiedene Möglichkeiten gemeinsam beschlossen. Vor allem haben wir – nicht kreditfinanziert – das ganze PM-Geld zur Verfügung gestellt. Es war unglaublich gut, das im Koalitionsvertrag für unser klimaneutrales Industrieland auch wirklich zu reservieren. Aber dennoch müssen wir doch feststellen, dass die ökologische Transformation noch lange nicht finanziert ist, und das wissen alle Beteiligten. Deshalb öffnet sich auch die Debatte und ist parteipolitisch kaum noch zuzuordnen. Wenn der CDU-geführte Senat – ich muss einmal gucken, dass man die Parteien noch richtig dazubekommt! – in Berlin 5 bis 10 Milliarden Euro Verschuldung für die ökologische Transformation beschließt, (Serpil Midyatli [SPD]: Dann können wir das hier auch!) wenn der FDP-Bundesfinanzminister 60 Milliarden Euro Coronamittel für die ökologische Transformation nutzt, (Annabell Krämer [FDP]: Weil die Grünen das wollen, ja!) wenn Bremen in einer anderen Konstellation, das Saarland wieder in einer anderen Konstellation gemeinsam mit Ökonomen sagen, wir brauchen auch kreditfinanzierte Antworten für die ökologische Transformation, dann kann man das richtig oder falsch finden, aber zumindest ist es doch gut, dass wir hier heute einmal miteinander darüber diskutieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Lassen Sie mich, damit es nicht zu einseitig wird, noch einmal deutlich machen, warum ich damals für die Einführung der Schuldenbremse war und warum ich im Grundsatz die jetzige Regelung der Schuldenbremse für besser halte als das, was wir früher hatten, obwohl ich sage, sie muss reformiert werden. Aber sie ist besser als das, was wir früher hatten. Als ich 1996 – lang ist es her – in den Landtag kam, stand es schlecht um die Finanzen des Landes. Wir waren bei einer Zinssteuerquote von 17 Prozent. Heute sind wir bei drei bis vier Prozent. Stellen Sie sich einmal 17 Prozent vor! Wir könnten gar nichts mehr machen. (Annabell Krämer [FDP]: Das ändert sich aber jetzt!) (Ministerin Monika Heinold) Damals gab es die Regel, dass man sich für Investitionen verschulden durfte. Das war aneinandergekoppelt. Aber was passierte? Alles wurde als Investition deklariert, Titel wurden umgruppiert, und das musste nur bei der Haushaltsaufstellung und nicht beim Vollzug eingehalten werden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Das Land rauschte tief in die Verschuldung und hat zudem nicht in die Modernisierung und die Sanierung der Infrastruktur investiert. Das war ein schlechtes System. Als ich als junge Frau 1996 hierherkam, gab es überhaupt keinen Gestaltungsspielraum. Es war eine katastrophale, dramatische Finanzsituation. In dieser Situation war es richtig, ein neues Regelwerk zu schaffen – mit den drei Komponenten, mit den Notkrediten, mit der konjunkturellen Verschuldungsmöglichkeit. Die hatten wir nämlich früher nicht. Deshalb ist die Schuldenbremse, Frau Krämer, die Sie so loben, bei der Frage der Verschuldung in Teilen sogar weiter als das, was wir früher hatten. Früher musste alles als Investition umdeklariert werden. Heute können wir uns, wenn die Konjunktur schlecht läuft, dafür verschulden, müssen diese Schulden aber, wenn die Konjunktur wieder besser wird, zurückzahlen. Das ist doch ein gutes System. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das Einzige, was bleibt, ist die Frage, wie wir große Investitionen, die heute anfallen und über Jahrzehnte auch Wohlstand, Arbeitsplätze und Infrastruktur sichern, finanziert bekommen. Ich finde den Ansatz von der 0,5 Prozent Verschuldungsmöglichkeit des BIP – europäisches Regelwerk – auch den Ländern einen Anteil zu gewähren, wenn diese sich verpflichten, verbindlich einen Anteil an Modernisierung, an Sanierung, an Vermehrung von Vermögen und Wohlstand zu binden auch fein, aber wie gesagt, wir alle sind freie Menschen. Die Koalition ist hier noch munter am Diskutieren. Wir schauen mal, welche Wege wir noch miteinander gehen. (Lachen Serpil Midyatli [SPD]) Wir wollen ja noch eine ganze Zeit miteinander regieren. Die Debatte bringt Spaß. – Vielen Dank für heute. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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