landtag.ltsh.de ↗

Karin Prien

21.09.2023 Sitzungen 20/36

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie die Kolleginnen und Kollegen heute vorgeführt haben, sind Klassenfahrten ein Stück Lebenserinnerungen. Das war allenthalben zu hören. Auch für Lehrkräfte scheinen es einschneidende Erlebnisse zu sein. Ich könnte noch hinzufügen: Auch für Eltern. Dazu könnte ich jetzt beitragen, dass es für sie einschneidende Erlebnisse sein können, aber das will ich Ihnen an dieser Stelle ersparen. (Serpil Midyatli [SPD]: Sie dürfen doch gar nicht mitfahren!) Klassenfahrten – auch das hat der Kollege Krüger schon in Ansätzen beleuchtet – sind aber viel mehr als Lebenserinnerungen. Sie fördern die ganzheitliche Entwicklung von Schülerinnen und Schülern, indem sie die Möglichkeiten bieten, neue Erfahrungen zu sammeln, Selbstvertrauen aufzubauen, persönliche Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Gerade für Kinder und Jugendliche – auch darauf ist hingewiesen worden – aus benachteiligten Familien eröffnen sie oft Einblicke, die sie sonst nicht so einfach bekommen könnten. Klassenfahrten stärken den Gemeinschaftssinn und den Zusammenhalt innerhalb einer Klasse. Schülerinnen und Schüler lernen auch außerhalb des Unterrichts miteinander klarzukommen, Verantwortung zu übernehmen und sich gegenseitig zu unterstützen. Das wirkt sich auch positiv auf die Lernat- (Ministerin Karin Prien) mosphäre aus und ist ein unverzichtbarer Teil von guter Schule. Ich danke heute den Lehrkräften dafür, dass sie diese Aufgabe im Rahmen ihrer Tätigkeit sehr häufig sehr engagiert und begeistert wahrnehmen. (Beifall CDU und FDP) Um Lehrkräfte auf die vielfältigen – teils neuen – Möglichkeiten des Lernens am anderen Ort hinzuweisen und sie zu ermutigen, außerschulische Lernorte verstärkt zu nutzen, überarbeiten wir gerade den Erlass „Lernen am anderen Ort“ und den entsprechenden Leitfaden. Die Neufassung bietet zudem einen übersichtlichen und aktuellen Überblick über die Regelungen zum Lernen am anderen Ort, auch zu finanziellen Fragen. Meine Damen und Herren, nach wie vor gilt: Selbstverständlich übernimmt das Land als Dienstherr die Reisekosten der Lehrkräfte, auch in Zeiten knapper Kassen. Eine Umlage der Kosten auf die Eltern ist nicht zulässig. An der Rechtslage hat sich nichts, aber auch wirklich gar nichts geändert. Die Haushaltsmittel für die Reisekosten werden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen mit den Schulaufsichten abgestimmt. Das Budget wird auf Grundlage der Schülerzahlen errechnet und ermöglicht eine Fahrt jeweils in den Klassenstufen 4 und 9 und in der Oberstufe. Das wissen alle Schulen, ich wiederhole: Das wissen alle Schulen. Die konkrete Ausgestaltung – das wissen Sie – obliegt den Schulkonferenzen.

Protokoll ↗