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Eka von Kalben

21.09.2023 Sitzungen 20/36

Ich erteile jetzt das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gelichstellung, Frau Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was sehr klar ist, ist: Wir brauchen eine umfassende Pflegereform, denn Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein. Aber die Realität ist anders, und das ist dramatisch. Gerade im Bereich der Pflege ist ein Großteil bundespolitisch organisiert und geregelt. Deshalb brauchen wir systematische und solidarische Veränderung, gerade vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland zukünftig immer mehr pflegebedürfte Menschen geben wird. Was wäre also notwendig? Der SSW verweist in seinem Antrag auf die hohen Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen: 2.440 Euro bei einer durchschnittlichen Rente von 774 Euro bei Frauen beziehungsweise 1.263 Euro bei Männern. Die Übernahme (Ministerin Aminata Touré) der Investitionskosten würde diesen hohen Eigenanteil nur bedingt verringern. Deshalb ist die Forderung, die wir haben: höhere Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung, höhere und frühere Leistungszuschläge aus der Pflegeversicherung. Das sind Forderungen, die wir als Länder auch im Rahmen der Arbeits- und Sozialminister_innenkonferenz formuliert haben. Leider sind sie nur teilweise im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz umgesetzt worden. Trotzdem freue ich mich darüber, dass es auf Bundesebene die Arbeitsgruppe „Zukunftssichere Finanzen der sozialen Pflegeversicherung“ gibt. Sie wurde Ende Juni 2023 auf Bundesebene einberufen, und wir werden uns als Schleswig-Holstein in diesem Gremium weiterhin dafür einsetzen, dass es eine Pflegereform geben soll, denn diese Reform, und das spiegelt sich auch im Antrag der Regierungsfraktionen wider, bildet den Rahmen für das, was in Schleswig-Holstein umsetzbar ist. Wo liegen nun unser eigener Gestaltungsspielraum und unsere Verantwortung im Bundesland? – Sie liegen darin, die pflegerische Versorgungsstruktur zu sichern. In Schleswig-Holstein beteiligen wir uns anteilig und auf unterschiedliche Weise an den Investitionskosten im Pflegebereich. Das sind erstens pauschale Zuschüsse an ambulante Pflegedienste mit einem Landesanteil von 2,87 Millionen Euro. Zweitens sind es Zuschüsse bei teilstationärer und Kurzzeitpflege mit einem Landesanteil von 2,87 Millionen Euro. Drittens sind es Zuschüsse in vollstationären Einrichtungen mit dem Pflegewohngeld. Der Landesanteil liegt hier bei 13,4 Millionen Euro. Das Pflegewohngeld macht also den größten Kostenpunkt aus. Anfang des Jahres gab es 8.262 Empfänger_innen. Wer Anspruch hat, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 466 Euro je Monat bekommen. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt mit Blick auf Investitionskostenförderung liegt bei 214 Euro. Ja, damit sind trotzdem die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen nicht vollständig gedeckt. Aber was würde es eigentlich bedeuten, die Investitionskosten vollständig zu übernehmen, ohne dabei die individuellen Lagen und die unterschiedlichen ökonomischen Einkommen zu berücksichtigen? Wenn wir von aktuell 37.000 verfügbaren Plätzen ausgehen, dann wären wir in Schleswig-Holstein bei Kosten von über 200 Millionen Euro. Bei aller Kritik, die Sie formulieren, muss man sich an der Stelle ehrlich machen, warum man das in der Vergangenheit nicht getan hat, warum man damit hadert oder woher man die Mittel nimmt. Das gehört zur Ehrlichkeit dieser Debatte unter der Voraussetzung, dass damit keine weiteren Plätze geschaffen werden, dazu. Wir müssen bei Investitionskosten immer auch über die sozialen Strukturen nachdenken. Ein zweiter Aspekt, der berücksichtigt werden muss, ist das Verhältnis zur ambulanten Pflege. Der SSW-Antrag bezieht sich auf eine Übernahme der Investitionskosten im vollstationären Bereich. Nur darauf zu blicken, würde zu einer Ungleichbehandlung gegenüber ambulant Versorgten führen. Diese machen mit über 70 Prozent den größten Anteil der Pflegebedürftigen aus. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr dafür, dass wir über weitere Entlastungen von Pflegebedürftigen sprechen und uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es eine grundlegende Pflegereform gibt. Abschließend zu Frau Pauls: Vielleicht finden Sie nichts dazu, was ich in diesem Bereich mache, weil Sie auf TikTok unterwegs sind und ich da nicht unterwegs bin. Schauen Sie einmal bei Instagram vorbei! – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe SPD)

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