Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerade in den Bereichen Bauen und Wohnen sind die Anstrengungen der Landesregierung riesig, denn wir brauchen mehr und bezahlbaren Wohnraum. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließlich wissen wir um die Angst der Mieterinnen und Mieter, ihren Wohnraum zu verlieren oder nicht mehr bezahlen zu können. Dazu schauen wir aber auch auf die förderlichen Rahmenbedingungen für Investitionen bei uns hier im Land. Wir fördern den sozialen Wohnungsbau mit Rekordzahlen und regulieren zugunsten der Mieterhaushalte, wenn wir ein besonderes Schutzbedürfnis sehen. So liegt dem Landtag der Regierungsentwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor, das angemessene Wohnverhältnisse sicherstellen und die Zweckentfremdung von Wohnungen eindämmen soll. Dazu stärken wir auch den zivilrechtlichen Mieterschutz. Die Kappungsgrenzenverordnung wird im nächsten Jahr in Kraft treten. Das Gutachten wird in der nächsten Woche vorgelegt, auf dieser Grundlage – das hatte Herr Dr. Buchholz eben schon gesagt – wird dann die Verordnung erstellt. Die Kommunen hatten natürlich auch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bevor Sie mir sagen, dass das alles viel zu lange dauert: Die Sommerpause hat es ein bisschen verzögert. Nach jetziger Kenntnis werden dort ungefähr 60 Kommunen Berücksichtigung finden. Durch die Kappungsgrenzenverordnung schränken wir den Spielraum für eine Mieterhöhung stark ein. Das ist eine Einschränkung des Eigentumsrechts von Vermieterinnen und Vermietern, die wir zumindest als solche anerkennen müssen, um über alles Weitere zu sprechen. Die SPD plädiert nun in ihrem Antrag für weitere Beschränkungen des Eigentumsrechts. So möchte sie, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird. Geschieht dann doch die Umwandlung und Veräußerung der Wohnung, sollen Eigenbedarfskündigungen erst nach zehn Jahren zulässig sein. Um es klar zu sagen: Da sehen wir im Moment keine Notwendigkeit. Das geltende soziale Mietrecht sieht hier bereits einen Schutz der Mieterhaushalte vor. So darf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst drei Jahre nach der Veräußerung ausgesprochen werden. Die normalen Kündigungsfristen kommen dann noch obendrauf. Auch muss der angemeldete Eigenbedarf gut begründet sein. Die Rechtsprechung ist hier sehr, sehr streng. Um die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern – diesen Hintergrund hatte wohl die Initiative der SPD –, bieten sich schon heute verschiedene Rechtsinstrumente an, den Schutz der Betroffenen zu sichern. Ich nenne nur die Stichworte Bauplanungsrecht und kommunale Erhaltungssatzungen, die auf der Grundlage des Besonderen Städtebaurechts die ansässige Wohnbevölkerung schützen sollen. Ein Blick in die Zukunft zeigt: Bald wird auch das Wohnraumschutzgesetz den Kommunen die Möglichkeit einräumen, Dauerwohnraum vor Zweckentfremdungen zu bewahren. So können wir zu angemessenen Wohnverhältnissen beitragen. Meine Damen und Herren, mit dem zweiten Antrag soll das Mietrecht zulasten der Vermieterinnen und Vermieter verschärft werden. Im Kern geht es um die Beschneidung von Mieterhöhungsmöglichkeiten. Wir sollten uns dabei vor Augen führen, dass mit jeder Einschränkung der Verfügungsbefugnis auch ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum stattfindet. Diesen gilt es entsprechend zu rechtfertigen. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Wir verlangen zurzeit viel von den Vermieterinnen und Vermietern. Wir haben es eben gehört: 60 Prozent der Wohnungen in Schleswig-Holstein befinden sich in Händen von privaten Vermieterinnen und Vermietern. Darauf weise ich noch einmal hin. Ich denke insbesondere an den Erhalt des Wohnraums und ganz besonders an künftige energetische Sanierungen. Da muten wir den Vermieterinnen und Vermietern schon eine ganze Menge zu. Außerdem wünschen wir uns doch eine Investitionsbereitschaft im Land, ohne die kein neuer Wohnraum entstehen kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: So ist das!) (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Hier sollten wir sorgfältig abwägen, denn die dafür notwendigen Aufwendungen müssen erwirtschaftet werden. Ich habe es eben schon gesagt: Die Mehrzahl der Wohnungshaltenden in Schleswig-Holstein sind eben nicht die großen Wohnungsgesellschaften, sondern Private mit einem eher kleinen Wohnungsbestand. Wir brauchen daher Augenmaß, um ein ausgewogenes und heute schon mieterfreundlich gestaltetes Mietrecht sicherzustellen. Dazu – das sollten wir weiterhin mit Nachdruck verfolgen – ist neben der Kappungsgrenzenverordnung die Schaffung von mehr Wohnraum das beste Mittel für bezahlbaren Wohnraum. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die erfolgreiche – das sage ich ganz deutlich – soziale Wohnraumförderung unterstreicht das aus meiner Sicht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
