Martin Habersaat
Herr Kollege Harms, ich weiß nicht, wie weit Sie schon an die in weiter Zukunft liegende Rente denken. – Ich bin damit schon durch. – Ich wollte Sie nur beruhigen und Ihnen mitteilen: Es ist nicht verboten, eine Wohnung von vornherein für zwei Jahre zu vermieten, wenn ich weiß, dass ich sie in zwei Jahren brauche. – Das steht in Ihrem Antrag aber anders. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist ein Zeitmietvertrag!)
