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Thomas Hölck

SPD 21.09.2023 Sitzungen 20/36

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen (Zurufe SPD: Mikro!) Dafür kann ich nichts! (Heiterkeit SPD – Zuruf: Noch mal von vorn!) Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir müssen leider feststellen, dass die Zeitenwende auf dem Wohnungsmarkt auch hier angekommen ist. Der Neubau von Wohnungen wird durch hohe Kosten ausgebremst – die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt. Die Auswirkungen auf das Mietniveau können dramatisch sein, wenn wir nichts unternehmen. Etwa 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein wohnen zur Miete, und mit 8,80 Euro liegt die durchschnittliche Bruttokaltmiete im Land zwischen den Meeren knapp über dem Bundesdurchschnitt. Die Mieterinnen und Mieter erwarten zu Recht von uns, dass wir sie vor zu hohen Mieten und vor allem vor Verdrängung aus ihren Mietwohnungen schützen. (Beifall SPD) Weil der Ausgangspunkt für viele Mieterhöhungen die ortsübliche Vergleichsmiete ist, müssen wir alle Möglichkeiten zur Dämpfung des Mietanstiegs nutzen. Einführung der Kappungsgrenzenverordnung, jetzt! Sie regieren hier seit Monaten vor sich hin, und nichts passiert. Absenkung der Kappungsgrenze durch den Bundesjustizminister auf elf Prozent, jetzt! Der träumt nämlich auch vor sich hin und schadet den Mieterinnen und Mietern. Mietpreisbremse jetzt! Wie kann man sich hier bei einer derart angespannten Situation verweigern? – Das ist soziale Kälte. Bundesratsinitiative zur Deckelung von Index- und Staffelmiete jetzt! Weil jede hohe Mieterhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete überdurchschnittlich stark beeinflusst und damit jede Mieterhöhung gleich mit. (Rasmus Vöge [CDU]: Das ist Sozialismus!) Und jetzt erzählen Sie mir nicht, Sie müssten erst noch die angespannten Wohnungsmärkte suchen. Die Gebietskulisse liegt seit Oktober letzten Jahres vor und umfasst etwa 12 Prozent der Landesfläche. Sie haben 67 Gemeinden identifiziert, die bereits für die Verordnung zum Baulandmodernisierungsgesetz dienen. Ich werde den Verdacht nicht los, dass die Landesregierung über die große Fläche selbst erschrocken ist und nicht so genau weiß, wie es in ihr bisheriges Weltbild passen soll, (Beifall SPD) dass 12 Prozent der Landesfläche oder 67 Gemeinden unter die Kappungsgrenzenverordnung fallen sollen. Miete ist das eine Thema; das andere Thema ist die Verdrängung aus Mietwohnraum und die Umwandlung in Eigentum. Wir werden leider erleben, dass Wohnungsbestände in großem Stil verkauft werden. Investoren haben in der Niedrigzinsphase Wohnungen gekauft und müssen nach und nach zu deutlich schlechteren Zinskonditionen umschulden, also müssen sie zusehen, wie sie sich von Teilen ihrer Bestände trennen können, um Schulden zu tilgen. Dabei kann es vorkommen, dass die Wohnungen den Mieterinnen und Mietern anschließend zum Kauf angeboten werden und einzelne Wohnungen oder ganze Häuserblocks in Eigentum umgewandelt werden sollen. Das gilt es zu verhindern. (Thomas Hölck) (Beifall SPD) Spekulation und Profitgier treten wir entschieden entgegen. Ich will es den Spekulanten so unattraktiv wie möglich machen, sich an der Not von Mieterinnen und Mietern zu bereichern. Mieterinnen und Mieter sind auf dem Wohnungsmarkt immer die Schwächeren, deshalb müssen wir sie besonders schützen. (Beifall SPD) Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens. Die Landesregierung muss den Umwandlungsstopp des § 250 Baugesetzbuch anwenden. Wer Mietwohnungen in Eigentum umwandeln will, braucht dann künftig eine zusätzliche Genehmigung. Zweitens. Die Landesregierung verlängert die Frist für die Beschränkung von Eigenbedarfskündigungen per Rechtsverordnung. Ich finde, dass das, was in anderen Bundesländern gilt – zum Beispiel in Bayern, Hamburg oder Berlin –, nämlich eine Eigenbedarfskündigung erst nach zehn Jahren aussprechen zu dürfen, auch für Schleswig-Holstein gelten kann. Hamburg und das Hamburger Umland sind ein Wohnungsmarkt und haben die gleichen Probleme, aber höchst unterschiedlichen Schutz für Mieterinnen und Mieter: In Hamburg können Sie erst nach zehn Jahren Eigenbedarf anmelden, in Reinbek schon nach drei Jahren. Wir werben für den höchstmöglichen Mieterschutz in diesem Land. Leider müssen wir feststellen, dass die Landesregierung die bundesrechtlichen Möglichkeiten bei Weitem nicht ausnutzt. Was Sie bei der Wohnraumförderung ganz ordentlich machen, machen Sie beim Mieterschutz eher schlecht. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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