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Annabell Krämer

21.09.2023 Sitzungen 20/36

Für die Landesregierung erteile ich jetzt der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Es ist auch aufgrund des Klimawandels zu beobachten, dass immer mehr Starkregen- und Hochwasserereignisse auftreten. Bei der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind im Juli 2021 mindestens 180 Menschen ums Leben gekommen. Der Verlust so vieler Menschenleben macht uns bis heute betroffen und muss auch immer im Mittelpunkt stehen. Wir müssen aber ebenfalls berücksichtigen, dass solche Extremwetterereignisse erhebliche materielle Schäden verursachen. Die Flut 2021 hat Gebäude massiv zerstört und massiv beschädigt. Die versicherten Schäden – wir haben es gerade gehört – wurden mit bis zu 8,5 Milliarden Euro angegeben. Die Gesamtsumme der Schäden wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Andere Gefahren wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdrutsche und Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und so weiter gelten hingegen als Elementargefahren und sind nur durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Nur rund die Hälfte der Haushalte in Deutschland verfügt über eine solche. Selbst in Rheinland-Pfalz sind es nach der Flut – vor der Flut waren es 37 Prozent – nur 42 Prozent. Der Anteil in Schleswig-Holstein liegt auch darunter. Das ist zu wenig. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) In vielen Fällen ist der Staat eingesprungen. Natürlich ist eine solche Hilfe auch eine Stärke unserer Solidargemeinschaft. Es darf aber nicht das Ziel sein, dass immer Hilfsmaßnahmen der Allgemeinheit ad hoc nötig sind, weil zu wenig Wohngebäudeeigentümerinnen und Wohngebäudeeigentümer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Wir brauchen hier eine Veränderung. Es sind vor allem die Länder, auch Schleswig-Holstein, die sich für die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung einsetzen. Chronologisch, was ist passiert: Bereits im Juni 2022 haben die Länder die Zusage des Bundeskanzlers erhalten, sich des Themas anzunehmen. Passiert ist aber nichts, sodass der Bundesrat Ende März 2023 die Bundesregierung aufgefordert hat, einen Reglungsentwurf für eine bundesweite Elementarschadenpflichtversicherung vorzulegen. Die Antwort des Bundes war, dass er auf die Möglichkeit der Länder verwies, eine solche Pflicht auf Landesebene einzuführen, und er verwies auf nicht verpflichtende Maßnahmen. Daraufhin ist in einer Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2023 die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken beschlossen worden. Diese Arbeitsgruppe soll unter anderem prüfen, wie die Zahl der abgeschlossenen Elementarschadenversicherung erhöht werden kann inklusive der Option einer Pflichtversicherung. Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, meine Damen und Herren, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß von Elementarschäden zu verringern. Genauso wichtig ist aber, dass parallel dazu jeder Einzelne sein Risiko absichert. Dafür ist die Elementarschadenpflichtversicherung ein geeigneter Weg. Sie wäre allerdings nur auf Bundesebene sinnvoll, nicht auf Landesebene. Warum? Sie würde sicherstellen, dass wir bundesweit gleiche Mindestanforderungen an die Versicherung haben. Der Versichertenpool würde ausgeweitet. Dadurch würde die Prämienbelastung auf ein angemessenes und tragbares Maß reduziert. Und es wäre gut, wenn wir Abweichungsmöglichkeiten für die Länder wegen regionaler Besonderheiten hätten. Das Argument, dass eine Elementarschadenpflichtversicherung eine finanzielle Mehrbelastung von Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern darstelle und deswegen sozial ungerecht sei, greift zu kurz. Denn schließlich zahlen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn der Staat im Falle von Naturkatastrophen einspringt. Mit einem System weitgehender flächendeckender privater Versicherungen für Gebäude bestünde hingegen eine Risikogemeinschaft der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Dem Vernehmen nach scheitert die Einführung einer Pflichtversicherung beziehungsweise die Vorlage eines Gesetzentwurfs vor allem am Widerstand der Bundes-FDP und an Bundesjustizminister Buschmann. Bundeskanzler Scholz hat den Ländern allerdings zugesagt, sich des Themas anzunehmen. Nachdem wir in den letzten zwei Jahren gesehen haben, dass die vielen freiwilligen Maßnahmen und Apelle nicht wirklich genützt haben, wäre es jetzt an der Zeit, dass sich Herr Scholz tatsächlich des Themas annimmt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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