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Eka von Kalben

12.07.2023 Sitzungen 20/32

Nun bekommt abschließend der nette Minister Schwarz, Minister für Verbraucherschutz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Häufige und langfristige Kontoüberziehungen sind einfach und unkompliziert – und können teuer werden. Das gilt insbesondere dann, wenn längerfristig von der Möglichkeit des Dispokredits Gebrauch gemacht wird und gemacht werden muss. Wer über Wochen und Monate in den Miesen ist, zahlt dementsprechend Überziehungszinsen. Sehr hohe Dispozinssätze von teilweise über 14 Prozent belasten dabei gerade die Verbrauchergruppen, die ohnehin wenig oder keine Finanzspielräume haben und erhöhen deren Überschuldungsrisiko. Die Debatte hat gezeigt, dass wir uns in dieser Problembeschreibung alle einig sind. Die Notwendigkeit, auf den Dispo zurückzugreifen, gab es bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits vor der Coronapandemie und vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine. Die aktuelle Situation verschärft das Problem, denn die Inflation, gestiegene Energiekosten, höhere Miete – all diese Dinge – belasten die Haushaltskassen zusätzlich. Der finanzielle Druck auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ist deutlich gestiegen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen den Dispokredit in der Regel ja auch nicht aus Bequemlichkeit, sondern um vorübergehende Zahlungsengpässe abzubilden, die sie anders nicht lösen können. Besonders problematisch wird es, wenn die Überziehung des Kontos dauerhaft genutzt wird. Dies gilt umso mehr, als die Dispozinsen im vergangenen Jahr angestiegen sind. Teilweise liegt der Zinssatz dabei bei über 14 Prozent und in der Spitze bis zu 16 Prozent. Solche Zinssätze lassen sich auch bei einem mittlerweile gestiegenen Basiszinssatz nicht mehr allein mit hohen Kosten der Banken oder Risiken für die Kredite begründen. Daher ist die Begrenzung von Dispozinsen ein wichtiges Anliegen des Verbraucherschutzes. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann hätten Sie es aber machen können! – Zuruf SPD) Erst vor zwei Wochen habe ich mit weiteren Ministerinnen und Ministern der Länder im Rahmen der Verbrauchschutzministerkonferenz genau über dieses Thema gesprochen. Unter den Bundesländern waren wir uns einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung einer gesetzlichen Zinsobergrenze für Dispositions- und Überziehungskredite im Bereich von fünf Prozentpunkten bis maximal acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu prüfen. (Lachen Annabell Krämer [FDP]) Wir haben insofern zu diesem Thema noch einmal den Druck auf den Bund erhöht. Aber auch die weiteren Themen des Antrags der regierungstragenden Fraktionen sind auf der Bundesebene adressiert. Bereits im Mai 2021 hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz angeregt, eine Vergleichswebsite für die Kosten der Girokon-2438 Schleswig-Holsteinischer (Minister Werner Schwarz) toführung einer staatlichen Stelle zu übertragen und den Vergleich um die Kosten von Dispositionskrediten, Gebühren für das Abheben an Geldautomaten und die Verwahrentgelte für Kontoguthaben zu erweitern, um die bestehenden Informationsdefizite zu beseitigen. Auch eine Deckelung der Abhebegebühren an Geldautomaten und die Verpflichtung zu einer transparenten, offenen und verständlichen Ausweisung aller Gebühren wurde gefordert. Dem damaligen Beschluss folgend hatte die Bundesregierung bei der Verbraucherschutzministerkonferenz im Folgejahr über den Stand zu den einzelnen Beschlusspunkten berichtet. Da gab es einige Verbesserungen, aber seither auch keinen wirklichen Fortgang. Die Länder haben deshalb mit der neuerlichen Befassung auf der Verbraucherschutzministerkonferenz den politischen Druck auf die Bundesregierung verstärkt. Wir werden diese Fragestellungen mit einer entsprechenden zusätzlichen Bundesratsinitiative begleiten, um den Bund auch auf diesem Weg noch einmal an die erforderlichen Schritte zu erinnern. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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