Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Da Kollege Losse-Müller gern Eichhörnchen-Vergleiche zieht, möchte auch ich meine Rede mit einem beginnen: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen! Was ich eigentlich damit sagen möchte: Ich sehe es völlig anders als meine Vorrednerin. „Ende gut, alles gut“, möchte ich fast sagen. Etwas politischer ausgedrückt: Gut, dass die CDU endlich ihre Blockadehaltung gegen die Einführung eines Zuschusses für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben hat! (Beifall FDP, SPD und Lars Harms [SSW]) Chapeau! Das muss ich wirklich sagen. (Beifall Lars Harms [SSW]) Hand aufs Herz: Meistens sind wir Freie Demokraten ja eher kritisch, wenn Sie, liebe Kollegen von der CDU, sich mal wieder von den Grünen haben treiben lassen. (Beifall FDP) Aber ausnahmsweise befürworte ich ausdrücklich, dass die Grünen sich schon wieder durchgesetzt haben. Das habt ihr gut gemacht! (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Werte Kollegin Raudies, ehrlich gesagt: Nur um das Gesicht zu wahren, kommt das Erfordernis der mühsamen Einzelfallprüfung. Für die Beamten und Beamtinnen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, kommt es doch im Regelfall zum gleichen Ergebnis. (Beifall FDP) Gut, es ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Aber dieser ist vermutlich für die Zustimmung der Union erforderlich; so kann sie ihr Gesicht wahren. (Lars Harms [SSW]: Geht zulasten der Beschäftigten!) Ach, Leute! Ein, zwei Präzedenzfälle, und dann geht das nicht mehr vor den Kadi, sondern es wird durchgewunken. Nun lasst denen von der Union doch die Gesichtswahrung! (Heiterkeit und Beifall FDP) Die Sache selbst ist doch großartig. – Selbst Kollege Plambeck muss lachen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Mit dem Gesetzentwurf soll ja nicht nur ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Kommen wir also zu den weiteren unkritischen Punkten, die wir als FDP-Fraktion begrüßen: das Entfallen des Kriteriums der Messbarkeit für die Mehrarbeitsvergütung zum Beispiel. Gerade die Coronapandemie hat ja gezeigt, dass Mehrarbeit manchmal unausweichlich ist – Kollege Garg weiß das auch – und vergütet gehört. Die Änderungen reduzieren sinnvollerweise den Bürokratieaufwand. Unsere Zustimmung findet auch die Konkretisierung der Berechnungsmethode für die Kindererziehungs- und Pflegezuschläge. Für Klarheit und daraus folgende Rechtssicherheit sind wir Freie Demokraten bekanntlich immer zu haben. Bei der Anpassung des Beamtenversorgungsgesetzes an die durch die Bundesregierung umgesetzte Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1 a SGB IV auf aktuell 520 Euro sehen wir allerdings noch etwas Verbesserungsbedarf. Wir Freie Demokraten haben uns nicht ohne Grund für die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze durch die Koppelung an den Mindestlohn eingesetzt. Jede Mindestlohnerhöhung würde sonst unausweichlich zu einer Stundenreduzierung des oder der geringfügig Beschäftigten führen. Diese Dynamisierung fehlt leider in Ihrem Gesetzentwurf. Das ist vielleicht eine Anregung für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Kommen wir zu einem erfreulichen Punkt zurück, zur Einführung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich danke ausdrücklich auch den Kollegen von SPD und SSW für die gute Zusammenarbeit. Leute, unser gemeinsamer Druck führt nun dazu, dass unseren gesetzlich versicherten Beamten – endlich! – der Weg zur pauschalen Beihilfe offensteht. Opposition wirkt! Ich finde, wir sollten heute nicht zu viel Wasser in den Wein gießen. Lasst den Kollegen von der CDU heute die 2424 Schleswig-Holsteinischer (Annabell Krämer) Gesichtswahrung, und ihr werdet sehen: Ein, zwei Präzedenzfälle, und der Drops ist gelutscht. Um es auch den letzten Zweiflern im Saal zu verdeutlichen: In Zeiten von Fachkräftemangel, erheblichen Lebenshaltungskostensteigerungen und einer veränderten Arbeitswelt muss der Landesdienst attraktiver werden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das hat heute sogar Kollege Plambeck bestätigt. Das klang heute schon ganz anders als die früheren ablehnenden Reden zur pauschalen Beihilfe. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Denn wir brauchen dringend Menschen, die nicht den klassischen Beamtenweg gegangen sind und sich vielleicht erst später für ein der vielen tollen Arbeitsplätze in unserem Land entschieden haben. Auch nehmen wir damit den anderen Bundesländern, die ähnliche Zuschüsse längst eingeführt haben, einen Wettbewerbsvorteil. Damit meine ich insbesondere die angrenzenden Bundesländer. Denn wer im Hamburger Speckgürtel lebt – wir sagen lieber: Muskelstrang –, der kann ohne persönlichen Nachteil auch das Land Hamburg als Arbeitgeber wählen. Mit dem Gesetzentwurf geht das Land einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Ich sage es noch einmal: Ende gut, alles gut. Es war ein langer Kampf, der mehrere Jahre gedauert hat. Mittlerweile sieht die große Mehrheit in diesem Haus ein, dass die pauschale Beihilfe erforderlich und gut für unsere Bediensteten ist; darüber freue ich mich. Vielen Dank auch an die Kollegen der CDU, dass Sie Ihre Blockade aufgegeben haben. Das mit der Einzelfallprüfung machen wir zwei‑, dreimal. Dann gibt es Präzedenzfälle, und es wird durchgewunken. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
