Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus mehrfach über die Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe gesprochen. Die bietet nämlich eine echte Wahl zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen. Insgesamt teilen diese Einschätzung eins, zwei, drei, vier Fraktionen in diesem Haus. Alle zusammen würden wir die Mehrheit stellen. Vielleicht können wir uns im Gesetzgebungsverfahren daran erinnern? Denn dies steigert doch tatsächlich die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Landesbeamtinnen und ‑beamten haben ein Recht auf anstän-2422 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) dige Arbeitsbedingungen, auf gute Bedingungen auf der Höhe der Zeit. Gute Fachkräfte wünschen sich die, und ohne gute Arbeitsbedingungen finden wir die nun einmal nicht. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gehören ohne Zweifel in der Regel zu den besser oder sogar gut bezahlten Arbeitskräften im Lande, und ihr Arbeitsplatz gilt auch als krisensicher. Trotzdem sehen wir schon jetzt einen eklatanten Fachkräftemangel. Wir haben darüber mehrfach auch in diesem Haus gesprochen. Das gilt nicht nur für den IT-Sektor und für alle Bauberufe, auch Lehrerin oder Lehrer will in Schleswig-Holstein ja keiner mehr werden oder Finanzbeamtin oder Finanzbeamter oder wo uns sonst noch überall die Leute fehlen, denn bei der Bezahlung hängt uns die Privatwirtschaft sowieso ab. Auch das sage ich hier regelmäßig: Die Beamtinnen und Beamten werden in anderen Bundesländern nicht nur besser besoldet, sie müssen auch weniger arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der vielen unbesetzten Stellen und des Wettbewerbs können wir uns das eigentlich nicht leisten. Wir müssen unseren öffentlichen Dienst sehr gut aufstellen. (Beifall SPD) Also: Öffentlicher Dienst in Schleswig-Holstein als attraktiver Arbeitgeber, das wäre eigentlich ganz einfach, aber auch mit diesem Gesetzentwurf bleiben Sie sich treu, liebe Ministerin Monika Heinold: kein Zugeständnis, kein Jota mehr als nötig für die Beamtinnen und Beamte. Dieser Gesetzentwurf ist der Beweis. Nichts steht in diesem Gesetzentwurf in Sachen amtsangemessener Besoldung, Selbstbehalt bei der Beihilfe oder Sonderzahlungen – alles Dinge, über die seit Jahren in diesem Land geredet wird. Immerhin, und das will ich auch anerkennen, wird jetzt die Ungerechtigkeit bei den in der GKV versicherten Beamtinnen und Beamten beseitigt. Sie können einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Es war und ist überfällig, dass das kommt. Allerdings will ich sagen: In der letzten Debatte haben einige Kollegen hier im Haus bestritten, dass das überhaupt ein Problem ist und sich damit nicht auseinandergesetzt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine echte Wahlmöglichkeit ist das nicht, denn die Beamtinnen und Beamten erhalten den Zuschuss ja nur unter bestimmten Bedingungen: erstens auf Antrag, zweitens, wenn sie freiwillig in der GKV versichert sind, drittens, wenn sie dadurch Geld sparen. Wir als Land Schleswig-Holstein machen es wieder einmal unnötig kompliziert, obwohl es doch auch einfach ginge. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Danke. – Kollege Petersdotter hat heute Morgen über die Föderalismusreform gesprochen. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Eine Krux der damaligen Föderalismusreform besteht darin, dass das einheitliche Dienstrecht aufgehoben worden ist. Jetzt doktert jedes Land mit seinen eigenen Beamtengesetzen daran herum. Auch vorliegend machen wir eine norddeutsche Ausnahme. Das Gesetz wird die Ungerechtigkeiten im System eher verschärfen als beseitigen; so ist jedenfalls meine Einschätzung. Die pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell – die Sie leider ablehnen – benachteiligt niemanden. Im Gegenteil, es wird die Möglichkeit eröffnet, sich für eine solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung zu entscheiden – ohne Begründung, auch als Beamter oder Beamtin und nicht nur im Härtefall oder weil man Geld sparen kann. Es soll in diesem Land Menschen geben, die das auch aus anderen Gründen tun. (Beifall SPD und SSW) Wir erfüllen damit auch die Fürsorgepflicht. Das haben wir in den Anhörungen und den Ausschussberatungen, die dazu in dieser und in der vergangenen Wahlperiode stattfanden, ausführlich besprochen und immer wieder gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für einen starken und handlungsfähigen Staat. Das überrascht Sie sicherlich nicht. Aber überrascht haben Sie vielleicht die Aussagen des neuen Präsidenten des Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick. Er hat nämlich in einem Interview, das in dieser Woche veröffentlicht wurde, genau das gefordert: „Wir brauchen auch in Schleswig-Holstein einen gestaltenden Staat, der an den richtigen Stellen mit sichtbarer Hand lenkt.“ Das sagte er in einem Interview mit der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung. Das ist mal eine Ansage: mehr Staat! – Aber dazu brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst, und darum geht es heute. Denn unser Staat und seine Verwaltung müssen besser werden oder, wie es Moritz Schularick sagt, „effektiver, planender und risikofreudiger“. Das wird ohne Fachkräfte nicht funktionieren. Umso fataler ist dieser Gesetzentwurf. (Beate Raudies) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Union habe ich nichts anderes erwartet. Dass aber Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sich auf eine solche Rosinenpickerei eingelassen haben, wundert mich schon. Sie wissen es besser. Kommen Sie mir also bitte nicht wieder mit „Solidarität“ und „Gemeinwohl“! (Beifall SPD und SSW)
