Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht und in Artikel 8 unseres Grundgesetzes verankert. Es schafft die Möglichkeit, die eigene Meinung nicht nur gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes zu äußern und zu verbreiten, sondern sie auch öffentlich und mit Mitteln des friedlichen Protests kundzutun. Beide Grundrechte sind konstitutiv für unser demokratisches Gemeinwesen. In einer Demokratie werden Lösungen durch die Äußerung und den Austausch von Meinungen erarbeitet. In einer Demokratie geht es darum, andere durch Argumente zu überzeugen, um auf diese Weise Mehrheiten zu gewinnen. (Beifall ganzes Haus) Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sind daher durch die Behörden und die Polizei meinungsneutral zu gewährleisten. Das gilt unabhängig davon, ob es um den Klimaschutz oder um ein anderes Thema geht. Auch gewisse Belästigungen, die sich aus solchen Protesten ergeben, sind grundsätzlich durch die Allgemeinheit hinzunehmen. Selbstverständlich ist der Schutz des Klimas ein dringendes, uns alle betreffendes Thema, das Politik und Gesellschaft gleichermaßen beschäftigt. Es 2352 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) gibt viele Menschen, die sich dem Klimaschutz mit großem Engagement widmen, ohne hierbei Grenzen zu überschreiten. Ein solcher Einsatz zeigt, wie lebendig die Demokratie in unserem Staate ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Allerdings: Die Begehung von Straftaten zur Verdeutlichung oder zur Durchsetzung der eigenen Meinung ist nicht erlaubt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Weder die Meinungsfreiheit noch die Versammlungsfreiheit rechtfertigen es zum Beispiel, fremdes Eigentum mutwillig zu beschädigen und zu zerstören. Vor diesem Hintergrund ist vollkommen klar, und das gilt ohne jede Einschränkung, dass die Landesregierung die Begehung von Straftaten – aus welchen Motiven heraus auch immer sie begangen und mit welchen Zielen sie auch verknüpft sein mögen – ohne Wenn und Aber ablehnt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Es ist eine zentrale staatliche Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger vor den durch rechtswidrige Aktionen verursachten Gefahren zu schützen. Das gilt immer und für jede Zielrichtung von Protesten und Aktivismus. Die strafrechtlichen Normen werden durch das Parlament als demokratischem Gesetzgeber definiert. Ob eine Person eine Straftat begangen hat, wird im Einzelfall durch die Gerichte entschieden. Das entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, dem Kern einer funktionierenden Demokratie. Einzelne Aktionen als Straftaten zu verfolgen oder einzelne Personen rechtskräftig zu verurteilen, ist Aufgabe unserer Justiz, und sie nimmt diese Aufgabe wahr. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Flensburg aktuell zu den Vorgängen auf der Insel Sylt. Meine Damen und Herren, unser Rechtsstaat wird weiterhin die Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Unser Rechtsstaat wird aber ebenso weiterhin diejenigen, die Straftaten begehen, mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)
