Annabell Krämer
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Kai Dolgner. (Widerspruch Abgeordneter Dr. Kai Dolgner – Heiterkeit und Zurufe) – Herr Kollege, Sie hatten sich gemeldet! Ich glaube, Sie haben damit gerade vielen Kolleginnen und Kollegen eine Freude gemacht. Dann erteile ich nun das Wort der Gesundheits- und Justizministerin, Frau Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu den Gründen, den Folgen, den Zahlen und auch den Kosten der Ersatzfreiheitsstrafe haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits alles ausführlich dargelegt. Dem kann ich mich nur anschließen. Eine im April 2022 von Hamburg initiierte Länderumfrage hat ergeben, dass die aufsuchende Hilfe zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in einigen Bundesländern oder regional bereits sehr erfolgreich praktiziert wird. In dem Ziel der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sind sich auch alle Justizministerinnen und Justizminister der Länder einig. Die Justizministerkonferenz hat sich wiederholt mit diesem Thema beschäftigt, zuletzt im November 2022. Im entsprechenden Beschluss heißt es: „Sie“ – also die Justizministerinnen und Justizminister – „bitten … den Bundesminister der Justiz, einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten, der es sowohl der Vollstreckungsbehörde als auch der Gerichtshilfe erlaubt, personenbezogene Daten im Einzelfall an private Träger der Straffälligenhilfe zu übermitteln zu dem Zweck, verurteilten Personen im Wege der aufsuchenden Hilfe Möglichkeiten aufzuzeigen, die Geldstrafe in Ratenzahlungen zu tilgen oder durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten, um so die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.“ Wie sieht derzeit die Situation bei uns im Lande aus? – Bislang wird die Gerichtshilfe in SchleswigHolstein vorrangig im Ermittlungsverfahren eingesetzt. Dies spiegelt sich auch im Resozialisierungsgesetz und in den dazugehörigen untergesetzlichen Standards der Leistungserbringung der Gerichtshilfe wider. Eine verpflichtende Einschaltung der Gerichtshilfe, insbesondere auch der freien Träger, durch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bereits vor Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist in Schleswig-Holstein hingegen noch nicht geregelt. Die Staatsanwaltschaften können die zu einer Geldstrafe verurteilten Personen lediglich auf Unterstützungsangebote aufmerksam machen und im Einzelfall die Gerichtshilfe beauftragen, mit der verurteilten Person Kontakt aufzunehmen und die finanziellen Verhältnisse zu klären.
