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Sybilla Nitsch

SSW 15.06.2023 Sitzungen 20/30

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Bibliotheken sind uns, dem SSW, immer ein besonderes Anliegen. (Lars Harms [SSW]: Sehr richtig!) Wer sich durch die Anträge der letzten Jahre dazu wühlt, findet nämlich heraus, dass Anke Spoorendonk 2016 als Ministerin für Kultur die Situation der Bibliotheken mit dem ersten Büchereigesetz in der Geschichte des Landes deutlich verbessert hat. (Lars Harms [SSW]: Wohl wahr!) Der SSW als Fraktion hat dann 2018 einen Gesetzentwurf zur Gebührenfreiheit vorgelegt, um jedwede Form der Zugangsbeschränkung durch Kostenfaktoren aufzuheben. Unser Vorschlag wurde abgelehnt. Daher versuchen wir jetzt, Bibliotheken auf einem anderen Weg nutzbarer und attraktiver zu machen, nämlich über die Öffnungszeiten. Wir wollen dafür sorgen, dass man auch sonntags in die Bibliothek gehen kann – so, wie es übrigens in ganz Dänemark und anderen skandinavischen Ländern in öffentlichen Bibliotheken möglich ist. Ich persönlich habe es immer als ganz selbstverständlich empfunden, Sonntage in der Bibliothek zu verbringen, auch wenn es nicht immer nett war. Ich hatte das Glück, unter anderem in Kiel studiert zu haben – nachher auch in Dänemark –, wo ich sonntags die Unibibliothek nutzen konnte. Mir hat das tatsächlich sehr viel gebracht; denn die Wochentage waren für mich als Studierende vollgepackt, auch dadurch, dass man halt viele Jobs noch nebenbei ausüben musste. Sonntage sind nämlich oft die Tage, an denen man keine weiteren Verpflichtungen hat und die zum Lesen und Lernen genutzt werden können. Mit Blick auf die öffentlichen Bibliotheken gilt Ähnliches auch für andere Zielgruppen. Wir haben dabei besonders an Familien mit kleinen Kindern gedacht. Es ist nun einmal so: Die Lebensrealität ändert sich. In den allermeisten Familien sind beide Elternteile berufstätig; für Alleinerziehende gilt das ohnehin noch einmal verstärkt. Samstage müssen dafür herhalten, all das zu erledigen, was unter der Woche schwer zu schaffen ist: Putzen, Einkaufen; Sie kennen das vielleicht. Dafür kann man an Sonntagen gemeinsam etwas unternehmen. Nur in die Büchereien kann man eben am Sonntag nicht, weil sie sonntags schließen. Wir finden, dass Politik auf veränderte Bedürfnisse und Lebensumstände der Bevölkerung reagieren sollte. Wollen wir die Idee der Dritten Orte weiterverfolgen und diese lebendig gestalten, müssen auch hier erweiterte Öffnungszeiten möglich sein. Wir wollen Sonntage zu Lesetagen machen. Daher fordern wir die Landesregierung jetzt auf, im Rahmen des Kulturdialoges Gespräche aufzunehmen, um Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in öffentlichen Bibliotheken einzurichten – gemeinsam mit den relevanten Akteuren und ohne allzu strikte Vorgaben zur Umsetzung. So kann das aus unserer Sicht auch rechtssicher und zuverlässig funktionieren. Nun wurde ja gestern ein Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen eingereicht. Wir finden diesen Antrag nicht per se schlecht, bedauern es aber, dass wir nicht gemeinsam eine Lösung finden konnten. Natürlich möchte ich dafür werben, dem SSW-Antrag zuzustimmen, weil dieser einfach weitergeht. Denn je nachdem, welches Konzept von Open Library man sich vorstellt – das ist in Ihrem Antrag nicht näher definiert –, sind auch offene Bibliotheken ohne Personal oder Ehrenamtliche gemeint. Wir als SSW wollen aber gern, dass Menschen vor Ort sind, die die Nutzerinnen und Nutzer beraten und ihnen bei Fragen oder Problemen weiterhelfen können. Das sieht der Alternativvortrag unserem Verständnis nach nicht unbedingt vor. Genauso fehlt ein klares Bekenntnis zu Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Stattdessen wird nur noch von „Öffnungszeiten an Wochenenden und in den Abendstunden“ gesprochen. Der Deutsche Bibliotheksverband fordert seit Jahren, Sonntagsöffnungszeiten für Bibliotheken zu ermöglichen. Und er weist explizit darauf hin, dass es hierfür keine bundesweite Regelung braucht. Klar wäre das wünschenswert, und die Ampelkoalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie sich darum kümmern möchte. Für eine bundeseinheitliche Regelung braucht es aber eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch eine Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Und ganz ehrlich – wir wissen es doch –: Das kann dauern. Wir müssen darauf nicht warten. Hessen und Nordrhein-Westfalen machen es vor: die einen mit Eh- (Sybilla Nitsch) renamtlichen, die anderen mit hauptamtlichem Personal und einem dazugehörigen Förderprogramm. Sie sehen: Man muss nicht immer auf den Bund schielen. Man muss auch nicht immer prüfen und hoffen. Man kann als Parlament und als regierungstragende Fraktionen ganz selbstbewusst die Landesregierung dazu auffordern, jetzt etwas umzusetzen. Genau das tun wir mit unserem Antrag. (Beifall SSW und Christopher Vogt [FDP])

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