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Beate Raudies

15.06.2023 Sitzungen 20/30

Danke für den Hinweis; der freut auch das Präsidium. – Dann hat jetzt für die Landesregierung Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! – Das Pult geht nicht mehr runter. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Das ist Monika!) – Ja, Sie wollen hoffentlich nicht, dass ich mich hinter dem Pult verstecke. Ich soll ja erkennbar und sichtbar sein. (Ministerin Monika Heinold) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Haushalts bewirtschaftet die Landesregierung die Titel im Vollzug. Dabei beachten wir selbstverständlich das im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschriebene Regelwerk, die Landeshaushaltsordnung und – damit vorgegeben – das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ein Haushalt ist eine Ermächtigung, Geld auszugeben; es ist keine Verpflichtung. Wenn etwas verpflichtend ausgegeben werden soll, wird dies verpflichtend geregelt. Mit dem Umdruck 20/1505 – es ist hier erwähnt worden – haben wir dem Finanzausschuss mitgeteilt, an welchen Stellen wir derzeit mit weniger Ausgaben planen als ursprünglich von Ihnen beschlossen. Weil es zum Einbruchsschutz einen Extraantrag gibt, gehe ich gern in der verbundenen Debatte darauf ein. Das Programm – das ist dargestellt – ist um 400.000 Euro gekürzt. Dennoch stehen mit 1,2 Millionen Euro mehr Mittel als ursprünglich einmal für dieses Jahr geplant zur Verfügung, weil wir die Restmittel aus dem Jahr 2022 noch haben. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Neben BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen sind wir das einzige Land, das überhaupt so ein Programm hat. In den letzten fünf Jahren sind über 4 Millionen Euro für dieses Programm zur Verfügung gestellt worden. Ich bedaure, dass die KfW das bisherige Förderprogramm Mitte des letzten Jahres auf Bundesebene gestrichen hat. Daran sehen Sie aber, dass nicht nur wir uns zurzeit Gedanken machen, wie es künftig mit dem Geld gehen kann. Meine Damen und Herren, unser Ziel muss es sein, Ende 2023 einen verfassungskonformen Haushalt zu haben, denn die Schuldenbremse – es ist gesagt worden, ich sage es immer wieder – ist anders als früher auch im Vollzug einzuhalten. Ich könnte Ihnen jetzt zehn Minuten lang von früher erzählen, aber das lassen wir einmal weg. Das Ganze wird vom Stabilitätsrat überwacht. Dafür gibt es ein klares Regelwerk. Bund und Länder reichen hierzu jeweils im Herbst ihre Stabilitätsberichte ein. Die Einhaltung der Schuldenbremse im Vollzug 2023 wird dann Gegenstand der Stabilitätsratsüberwachung im Jahr 2024. Unabhängig von Ihrem heutigen Antrag auf einen Nachtrag möchte ich die Debatte nutzen, um zwei noch offene Punkte anzusprechen. Wie Sie wissen, planen wir eine Landesbürgschaft in Höhe von 2 Milliarden Euro für die Realisierung der kommunalen Wärmewende, von der sich gerade in den letzten Tagen noch einmal gezeigt hat, wie dringlich sie ist, und dass wir dort vorankommen müssen und wollen. Dieser Bürgschaftsrahmen soll eine Absicherung von Investitionen in den Bau beziehungsweise die Erweiterung der Wärmenetze ermöglichen. Er soll von Kommunen, kommunalen Versorgern und kommunalen Unternehmen sowie weiteren Vorhabenträgern genutzt werden können. Dazu ist das Energiewendeministerium in Gesprächen mit den Beteiligten, unter anderem mit Stadtwerken und betroffenen Verbänden. Im Anschluss daran werden wir sehen und entscheiden, ob wir 2023 eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens anstreben, oder ob – so die bisherige Einschätzung des MEKUN – eine Beschlussfassung mit dem Haushalt 2024 ausreicht. Wenn nicht, kommen wir in diesem Jahr auf Sie zu. Der zweite noch offene Punkt ist die Frage von weiteren haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen im Rahmen der Ansiedlung von Northvolt in der Region Heide. Hier befindet sich die Landesregierung in einem engen Abstimmungsprozess mit dem Bund. Wenn dieser abgeschlossen ist, kommen wir auch an dieser Stelle auf Sie zu, um zu schauen, was wir in diesem Jahr möglicherweise dafür noch beschließen müssen. Meine Damen und Herren, ich nehme zur Kenntnis, dass einige von Ihnen schon sehr damit hadern, dass wir an Stellen weniger Geld ausgeben als geplant. Diese Problemlösung – so wurde es hier ja genannt – macht mir zurzeit weniger Sorgen als all das, was 2024 kommt. Ich habe es in der letzten Debatte sehr, sehr deutlich gesagt. Ich habe manchmal das Gefühl, dass das noch nicht ganz die Wirkung entfaltet hat, weil logischerweise – das kann ich auch verstehen – immer wieder Anträge kommen, was wir alles noch zusätzlich machen wollen. Wir haben eine Situation, in der durch Steuergesetzgebung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger weniger Einnahmen beim Staat sind. Wir haben gleichzeitig eine Situation, in der viele Mehrausgaben vom Bund beschlossen wurden – ich nenne sie immer wieder: ob Deutschlandticket, ob Wohngeldreform oder andere Dinge. Das heißt: Es gibt nach der Steuerschätzung weniger Einnahmen als ursprünglich gedacht und viele neue Mehrausgaben. Da wird auch noch mehr dazukommen; ich nenne noch einmal die Themen Inflation, Betriebskosten, Energiekosten, Baukosten. Es wird eine extreme Herausforderung, den Haushalt 2024 zusammenzubinden – auch dies noch einmal in aller Deutlichkeit. Deshalb konzentrieren wir uns jetzt im Finanzministerium nicht auf einen (Ministerin Monika Heinold) Nachtragshaushalt, in dem wir noch einmal bekannte Dinge aufschreiben, sondern wir konzentrieren uns mit unserer Man- und Womanpower, die wir haben, auf die Erstellung des Haushalts 2024. Unser Ziel ist es, den Haushaltsentwurf im September 2023 im Kabinett zu beschließen, damit die erste Lesung wie geplant im Oktober stattfinden kann. Dann werden wir mit Sicherheit viele sehr intensive Debatten über Finanz- und Haushaltspolitik haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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