Kristina Herbst
Der Abgeordnete gestattet jetzt die Zwischenfrage. Frau Abgeordnete, Sie dürfen fragen oder anmerken. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Buchholz, Sie haben Ihren Gedanken zu Ende gebracht, und ich möchte daran anknüpfen. Sie haben gerade gesagt, wie ich denn sagen könne, dass das gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt. Wissen Sie, dass Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention Folgendes sagt: „Die vertragschließenden Staaten werden die Bestimmungen dieses Abkommens auf (Präsidentin Kristina Herbst) Flüchtlinge ohne unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse, der Religion oder des Herkunftslandes anwenden.“? Artikel 3 der GFK sagt also, dass es ein Verbot ist, Asylverfahren nach dem Herkunftsland unterschiedlich auszugestalten. Ist Ihnen das bewusst?
