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Hauke Hansen

CDU 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Gerne antworte ich darauf. Es hätte dieses Rechtsgutachtens nicht bedurft (Beifall Birte Pauls [SPD] – Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann sind wir ja einer Meinung!) – lassen Sie mich freundlicherweise ausreden –, wenn im Vorwege die Kommunikation, die zu einem solch tiefgreifenden Prozess erforderlich ist, gestimmt hätte. Wir haben es gehört: Es geht hier um 100 Milliarden Investitionskosten, die möglicherweise im Raum stehen. Es ist aus meiner Sicht verantwortungslos, wenn der Bundesgesundheitsminister erst von den Ländern getrieben werden muss, überhaupt mit denen zu sprechen. Das ist meine Wahrnehmung der Situation. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich war da stehengeblieben, dass wir vier sehr unterschiedliche Anträge aus unterschiedlichen Themenfeldern zur Gesundheitsversorgung vorliegen haben. Sie sind so unterschiedlich wie ein bunter Beilagensalat. (Beifall Thomas Jepsen [CDU]) An der Stelle möchte ich zu dem ersten Antrag kommen, nämlich unserem Antrag „Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren“. Das ist wesentlich dafür, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Krankenhäuser in Schleswig-Holstein erhalten bleibt. Wir begrüßen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Dieser stellt mit einem durchschnittlichen Anstieg von zwölf Prozent gemäß Veröffentlichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen Inflationsausgleich für die Beschäftigten der Krankenhäuser dar, die den TVöD anwenden. Auf dem schwierigen Arbeitsmarkt für Fachkräfte im Gesundheitswesen bleiben diese Krankenhäuser dadurch wettbewerbsfähiger. Allerdings ist derzeit keine Refinanzierung dieses Anstiegs der Personalkosten eins zu eins gegeben. Die durch den Bund festgelegte Veränderungsrate für die Fortschreibung der Krankenhausvergütung im Jahr 2023 beträgt lediglich 4,3 Prozent. Sollte keine weitere Refinanzierung erfolgen, wird die In- (Hauke Hansen) solvenzgefahr insbesondere für kommunale Kliniken weiter zunehmen. Negativ betroffen werden auch Krankenhäuser sein, die sich an die Entwicklung des TVöD anlehnen. Das sind in Schleswig-Holstein gar nicht so wenige; das sind rund 80 Prozent unserer Häuser. All diese Häuser sind ohnehin schon durch die Kostensteigerungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel Energie, Lebensmittel, Medikamente gebeutelt, sodass eine Kompensation der Personalkosten durch eine Einsparung in diesen Bereichen kaum noch möglich ist. Zur Kostensenkung bliebe diesen Häusern also nur noch ein Personalabbau, der allerdings bei der knappen Personalausstattung zu einem nicht gewünschten Leistungsabbau führen würde. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine kurzfristige komplette Refinanzierung des Tarifabschlusses gegeben sein muss, da anderenfalls die Existenz von Krankenhäusern und die medizinisch notwendige Versorgung der Bevölkerung gefährdet sind. Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche ist mit höchster Priorität die zeitnahe Finanzierung der Personalkostenentwicklung in den Krankenhäusern sicherzustellen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Beifall CDU) Ich komme nun zu dem Antrag von SPD und SSW, dass das Land Schleswig-Holstein mit 10 Millionen Euro in die Betriebsmittelfinanzierung von stationären Geburtsstationen eintreten soll. Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, liebe Mitglieder der SSW-Fraktion, mehr plumper Kommunalwahlkampf geht an dieser Stelle nicht. Ich empfinde zwar eine gewisse Sympathie für den Punkt, dass SPD und SSW offensichtlich die Einschätzung der CDU teilen, dass Herr Bundesgesundheitsminister Lauterbach aktuell Poker mit unserem Gesundheitssystem spielt und im vollen Bewusstsein das Risiko in Kauf nimmt, durch sein Handeln weitreichende Konsequenzen für werdende Mütter und ungeborene Kinder herbeizuführen. Liebe Antragsteller, Ihr Antrag zeigt aber leider weder eine gangbare noch eine nachhaltige Lösung auf. (Thomas Hölck [SPD]: Sie auch nicht!)

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