Beate Raudies
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Habersaat? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ich würde gern die Rede zu Ende bringen. – Nicht ohne Grund hatte dann auch die GMK bereits im Oktober 2020, noch bevor der erste Reformvorschlag des Bundes überhaupt vorlag, in einem an das Bundesgesundheitsministerium gerichteten 16- zu-null-Beschluss zur angekündigten Krankenhausstrukturreform betont, dass die Krankenhausplanung Ländersache ist und ohne Abstriche in der Hand der Länder bleiben muss. Das ist auch weiterhin die Haltung der Länder, und mit dieser Position werden wir auch in das nächste Treffen der BundLänder-Gruppe am 23. Mai gehen. (Martin Habersaat [SPD]: Dann man tau!) Wie eine verfassungskonforme Krankenhausreform möglich wäre, führt das eben erwähnte Rechtsgutachten aus. Der Bund hat nun also die Möglichkeit, die Folgerungen aus diesem Gutachten aufzugreifen. Fakt ist, und das muss uns allen bewusst sein: Eine spätere Rückabwicklung einer möglicherweise verfassungswidrigen Reform werden wir uns nicht leisten können. Wir müssen jetzt verfassungskonforme gesetzliche Grundlagen für die Zukunft der Krankenhausversorgung schaffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist absehbar, dass für die großen Veränderungen, die damit einhergehen, umfassende Investitionsmaßnahmen erforderlich sein werden. Mitglieder der Regierungskommission des Bundes selbst haben den reformbedingten Investitionsbedarf auf rund 100 Milliarden Euro beziffert. Wir setzen uns (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) daher als Länder genauso wie die Regierungskommission für einen weiteren Strukturfonds ein. Meine Damen und Herren, unser Ziel bleibt es aber, den Sanierungsstau in den Krankenhäusern schrittweise abzubauen und die Krankenhausinfrastruktur in unserem Land durch Neubauprojekte zielsicher weiterzuentwickeln. Dafür sind von unserer Seite kraftvolle Investitionen nötig. Dabei müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, dass sowohl dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes als auch dem Landeskrankenhausgesetz das Prinzip der Trägervielfalt zugrunde liegt. Was bedeutet das? – Krankenhausprojekte werden unabhängig von ihrer öffentlichen, privaten oder freigemeinnützigen Trägerschaft nach gleichen Grundsätzen gefördert. Ausschlaggebend ist allein die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen stationären Versorgung. Angesichts der hohen Dynamik und der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen müssen wir die Krankenhausstrukturen kontinuierlich weiterentwickeln. Daher werden krankenhausplanerische Entscheidungen nach Analyse der Versorgungssituation ganzjährig im Landeskrankenhausausschuss getroffen. Derzeit werden strukturverändernde Maßnahmen im Hinblick auf die anstehende Krankenhausstrukturreform im Landeskrankenhausausschuss zurückgestellt. Wir wollen damit sicherstellen, dass krankenhausplanerische Entscheidungen über die Verabschiedung der geplanten Reform hinaus bestandsfähig sind und dadurch eine langfristige Finanzierung der neuen Strukturen gesichert ist. Dennoch haben wir natürlich weiterhin die Entscheidungen im Blick, mit denen wir nicht warten können. Wir haben zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform in meinem Haus je eine zusätzliche Stelle für die Krankenhausplanung und für die Krankenhausfinanzierung geschaffen. Wir werden beobachten, ob dieser Personalaufwuchs ausreicht und die zu erwartenden Mehrbedarfe durch die Vergabe externer Gutachten zur Unterstützung unserer krankenhausplanerischen Entscheidungen kompensiert werden können. Meine Damen und Herren, eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft für unser Land verbindet die Vorteile von Zentralisierung und Spezialisierung mit einer flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung. In diesem Zusammenhang begleitet und unterstützt das Land zum Beispiel die Zusammenlegung der Klinikstandorte im Kreis Pinneberg oder die Fusion der Krankenhausstandorte in Flensburg. Überall dort, wo weiterhin eine objektiv messbare Bedarfsnotwendigkeit besteht, sollten stationäre Versorgungsstrukturen erhalten oder je nach Bedarfslage zu sektorenverbindenden Versorgungsformen weiterentwickelt werden. Ersteres, also der Erhalt der Versorgungsstrukturen, gilt auch für die Geburtshilfe. Bislang sieht der Vorschlag zur Krankenhausstrukturreform vor, dass die Leistung Geburt nur in sogenannten Level-2-Häusern erbracht werden darf. Die Mindestkriterien für Level-2-Häuser sind jedoch so hoch, dass nur wenige der jetzigen Schwerpunktversorger im Land und keine der Level-4-Geburtskliniken sie erreichen würden. (Zuruf FDP: Hört, hört!) Das wäre völlig inakzeptabel. (Beifall CDU – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Unter diesen Voraussetzungen würden wir in Schleswig-Holstein keine angemessene geburtshilfliche Versorgung mehr haben. Deshalb haben wir als Land Schleswig-Holstein zusammen mit den anderen Ländern sehr deutlich diese Kritik gegenüber dem Bund formuliert, und der Druck zeigt Wirkung: (Beifall CDU) So gibt es nämlich seit gestern auf Bundesebene erste positive Anzeichen, von diesen unrealistischen Vorgaben wieder Abstand zu nehmen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser und damit auch der Geburtshilfe ist der Bund zuständig. Es ist daher gut, dass der Bund die Auswirkungen der Finanzierungsstrukturen auf die Geburtshilfe erkannt und für Pädiatrie und Geburtshilfe kurzfristig zusätzliche Mittel bereitgestellt hat. Davon wurden Schleswig-Holstein für die Jahre 2023 und 2024 jeweils knapp 4,1 Millionen Euro zugeteilt. Weil die wirtschaftliche Belastung unserer Level-4-Geburtskliniken besonders hoch ist, haben wir über die Anwendung der vom Bund vorgegebenen Kriterien hinaus ein landeseigenes Kriterium speziell zur Förderung der Level-4-Kliniken aufgenommen, (Vereinzelter Beifall CDU) sodass wir unserem Anspruch gerecht werden, die geburtshilfliche Versorgung in unserem Land sicherzustellen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Es ist unser Ziel, dass die Vorhaltekosten der Geburtshilfe in einem reformierten Vergütungssystem auskömmlich abgebildet werden. Hilfsprogramme des Landes sind daher fehl am Platz. Ich erinnere noch einmal daran, dass die Finanzierung der Betriebskosten Aufgabe des Bundes und nicht der Länder ist. Im Vordergrund steht, die strukturellen Ursachen der finanziellen Probleme der Geburtskliniken zu beseitigen, und das geht nur über eine entsprechend ausgestaltete Krankenhausreform, die nicht zur Schließung, sondern zur Stärkung der Level-4-Geburtskliniken führt. Meine Damen und Herren, wir wissen, dass die finanzielle Lage der Krankenhäuser aufgrund von Inflation und hoher Energiepreise angespannt ist. Es ist gut, dass der Bund zur Finanzierung der gestiegenen Energiekosten Hilfsgelder zur Verfügung gestellt hat und jetzt, auch auf Druck Schleswig-Holsteins, in einem Gesetzentwurf vorsieht, von diesen Hilfsgeldern noch in diesem Jahr weitere 2,5 Milliarden Euro pauschal an die Krankenhäuser auszuzahlen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass unsere Landesregierung ausdrücklich begrüßt, dass auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern von den höheren Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst profitieren werden. Sie wissen allerdings, dass diese zu weiteren Betriebskostensteigerungen bei denjenigen Krankenhäusern führen werden, in denen der TVöD Anwendung findet. Im bestehenden Vergütungssystem werden diese zusätzlichen Personalkosten nicht unmittelbar, sondern erst zeitverzögert refinanziert. Der Bund muss daher für eine Zwischenfinanzierung sorgen, bis die erwähnten Personalkosten im regulären Zyklus dann wieder aufgegriffen werden. Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein: Ich werde mich auch dafür mit allem Nachdruck einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
