Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Jeder einzelne Fall, in dem eine Beamtin oder ein Beamter unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung feindlich gegenübertritt, ist einer zu viel. Dem müssen sich alle Demokratinnen und Demokraten in den Weg stellen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eine große Errungenschaft, deren Verteidigung uns alle fordert. In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst festhalten, dass in der Zentralen Disziplinarbehörde im Innenministerium seit 2017 keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Beamtinnen oder Beamte aufgrund von verfassungsfeindlichen Aussagen aus dem Landesdienst entfernt werden mussten. Das ist doch eine gute Nachricht. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Der allerallergrößte Teil unserer über 45.000 Landesbeamtinnen und -beamten nimmt sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ernst – daran habe ich keine Zweifel. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Der Umgang mit vertraulichen Dokumenten ist besonderen Schutzobliegenheiten unterworfen. Das zeigte zuletzt der Fall eines möglicherweise russischen Agenten beim BND. Der Schutz vertraulicher Dokumente ist keine Nebensache, sondern von elementarem staatlichen Interesse. Schließlich muss zügig aus dem Dienst entfernt werden, wer den Staat, seinen Dienstherren und unsere Verfassungsordnung bekämpft. Diese Punkte wird die Landesregierung zum Anlass nehmen, um bestehende Regelungen zu überprüfen und anzupassen. Wir werden uns anschauen, wie das Überprüfungsverfahren bei Einstellung in den öffentlichen Dienst neu ausgestaltet werden könnte. Zudem arbeiten wir zurzeit an der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes, bei dem auch das Thema von Waffen in Extremistenhand eine Rolle spielen wird. Im Anschluss ist dann auch die Novellierung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes geplant. Durch die seitens des Bundes eingeführte Regelabfrage bei Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind die gesetzlichen Hürden für Extremistinnen und Extremisten, an Waffen zu gelangen, bereits effektiv erhöht worden. Zudem nimmt der Verfassungsschutz seine waffenrechtliche Nachberichtspflicht sehr ernst. Die Landesregierung wird intensiv prüfen, inwiefern weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die verfassungsfeindlich auffallen, konsequent entwaffnet werden. Hierzu können regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen oder die persönliche Vorsprache bei den Waffenbehörden einen wichtigen Beitrag leisten. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Die Waffenbehörden haben ihre Kontrolltätigkeit bereits weiter verstärkt und ausgeweitet. Das ist eine gute Entwicklung. Aber lassen Sie mich dabei auch betonen: Es geht hierbei nicht darum, Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die als Jäger, Sportschützen oder Sammler legitimen Interessen nachgehen, unter einen Generalverdacht zu stellen, (Vereinzelter Beifall CDU und FDP) zumal die Waffenbehörden auch sehr wenige Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften feststellen konnten. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, in Schleswig-Holstein weitere Frühwarnsysteme zu etablieren. Ein Beispiel für ein gut funktionierendes Frühwarnsystem ist das 2019 eingeführte „RADAR Polizeiinterne Vorgänge“. Es versetzt die Führungsebene der Landespolizei sowie die Entscheidungsträger im politischen Raum in die Lage, rechtzeitig zu erkennen, ob es sich bei den gemeldeten Sachverhalten um Verfehlungen einzelner oder um systematische Fehler handelt, die es zu beheben gilt. Die Fachleute unseres Hauses erarbeiten zudem aktuell Möglichkeiten der Beschleunigung von behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren. Wir haben dabei die Bestrebungen des Bundesinnenministeriums hinsichtlich des Bundesdisziplinarrechts im Blick und werden diese in unsere weiteren Überlegungen einstellen. Fest steht, dass die Instrumente zur beschleunigten Entfernung aus dem Dienst nicht mit einer Verschlechterung des Rechtsstatus der Betroffenen einhergehen dürfen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, auch wenn wir über Feinde unserer Verfassung sprechen, haben die Beschuldigten ein Recht auf ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren und das Prinzip der Unschuldsvermutung. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, FDP und SSW) Dennoch müssen wir in unserer Funktion als Staat und als Arbeitgeber alles dafür tun, dass Verfassungsfeinde keinen Platz in unseren Behörden haben; damit müssen wir zeigen, wie wehrhaft unsere Demokratie ist. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
