Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Demokratie ist die einzige Regierungsform, die ihren Feinden die Mittel zu ihrer Abschaffung selbst in die Hand gibt. Deshalb haben die Eltern des Grundgesetzes den Grundsatz der wehrhaften Demokratie verankert. Der Trend zur sogenannten illiberalen Demokratie, einer Vorstufe zur Autokratie, ist leider weltweit zu beobachten, und die Abgrenzung zu illiberalen Demokratien ist wichtig, denn man muss auch erkennen, dass ganz viele demokratiefeindliche Tendenzen halt nicht in alten, sondern auch in neuen Gewändern daherkommen. Dann muss man übrigens auch gucken, wen man so besucht. Die Legitimation der Mächtigen durch freie Wahlen reicht für eine freie Gesellschaft nicht aus. Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit und eine unabhängige Justiz gehören untrennbar dazu. Die Vertreter der illiberalen Demokratie wollen uns glauben machen, dass man das eigentlich nicht braucht. Wir müssen also den Einfluss derjenigen zurückdrängen, die mit ihren narrativen versuchen, auch nur einen dieser Pfeiler zu diskreditieren oder zu demontieren. Alle Pfeiler tragen zusammen die Demokratie. Es ist übrigens auch gut so, dass diese im Landtag nicht mehr vertreten sind. (Dr. Kai Dolgner) (Beifall ganzes Haus) Wir dürfen aber auch die Feinde der Demokratie nicht in den staatlichen Bereichen dulden, die die Werte unserer Verfassung eigentlich vertreten und aktiv verteidigen sollen. Handwerklich, muss ich allerdings sagen, hält sich meine Begeisterung für diesen konkreten Antrag in Grenzen: Dieser Landtag sollte zum einen nicht Durchsuchungen oder die Gründung einer terroristischen Vereinigung zum Teil eines Beschlusses machen. Wenn, dann gehört so etwas in die – leider fehlende – Begründung. Weiter bitten Sie die Landesregierung, die gesetzlichen Regelungen für eine Sicherheitsüberprüfung zu überprüfen, um dann einen Absatz später schon den Änderungsbedarf selbst festzustellen. – Nanu? Wollten Sie nicht die Prüfung abwarten? Oder war Ihnen nicht bewusst, dass Sie in diesen widersprüchlichen Absätzen, die hintereinander stehen, über das gleiche Gesetz, das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz, schreiben? Ich weiß auch nicht, wie Sie schon zu den Änderungen gekommen sind. Auch da, das muss ich sagen, war mir nicht so ganz klar, was Sie da wollen. Dann soll RADAR oder vergleichbare Systeme auf alle sicherheitsrelevanten Behörden ausgeweitet werden. Welche vergleichbaren Systeme meinen Sie denn da, über die wir heute ja schon beschließen sollen? Was soll bei wem wann geprüft werden? Immerhin geht es um die Überprüfung des Privatlebens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Grundsatz inhaltlicher Bestimmtheit, der Voraussetzung für Grundrechtseingriffe bei unseren Mitarbeitern und deren Instrumente ist, ist auch ein wesentlicher Bestandteil eines Rechtsstaats. Gegen eine schnelle Entfernung von verfassungsfeindlichen Beamten aus dem Dienst kann man nichts haben, aber wir sollten doch die Novellierung des Bundesdisziplinargesetzes abwarten, an dem wir uns auch sonst immer orientiert haben. Vielleicht liegen die jahrelangen Verfahren nicht nur allein an den gesetzlichen Grundlagen, sondern auch an der Überlastung von Justiz und Verwaltung bei Abarbeitung dieser Verfahren. Auch bei dem privaten Waffenbesitz muss die Opposition die Begründung wohl selbst recherchieren. Nach jahrelanger Blockade durch die Union in Berlin gibt es seit 2020 endlich die regelhafte Zuverlässigkeitsabfrage beim Verfassungsschutz. Frau Kollegin Glißmann, dass Sie das jetzt als gutes Instrument in anderen Bereichen sehen, begrüße ich sehr. Das war nicht immer so. Nicht aus Ihrem Antrag heraus, aber aus der Lektüre der Recherche des Journalisten Carsten Janz für t-online geht hervor, dass Schleswig-Holstein wohl ein doppeltes Negativbeispiel bei der Umsetzung sein soll. Einerseits nutzt der Verfassungsschutz für diese Überprüfung nur sowieso öffentlich zugängliche Daten, und andererseits darf dieser in Schleswig-Holstein nur bei der Überprüfung von Personen mitwirken, wenn sie zum Beispiel an sicherheitsempfindlichen Stellen eingesetzt werden sollen. Dahinter steht ein echter Zielkonflikt: Schutz der Bevölkerung vor bewaffneten Verfassungsfeinden versus Schutz geheimdienstlicher Informationen und Quellen. Andere Bundesländer haben es anders gelöst. Ich habe aber zu all diesen Themen tatsächlich keine abschließende Meinung, und angesichts der vielen offenen Fragen, vagen Formulierungen und Merkwürdigkeiten in dem, was wir beschließen sollen – ich erwähne noch einmal die Bildung einer terroristischen Vereinigung –, bitte ich Sie wirklich, dass wir über Ihren Antrag noch einmal ins Gespräch kommen. Eine Formulierung: Wir sollen auch noch den Einsatz der Landesregierung für mehr Waffenkontrollen durch die Kommunen begrüßen. Da würde ich gern wissen: Was war denn das für ein Mehreinsatz? Ich habe übrigens lange in Rendsburg-Eckernförde Politik gemacht. Mehr Geld für das Personal in den kommunalen Waffenbehörden? – Das hätte ich jedenfalls nicht mitbekommen. Wofür sollen wir Sie an dieser Stelle in dem Antrag loben? Es würde sich deshalb für alle lohnen, zu Ihren Vorschlägen mit unseren Waffenbehörden, der Polizei, dem Verfassungsschutz, Personalrechtlern und Gewerkschaften ins Gespräch zu kommen. Auch die Gewerkschaften sollten wir nicht vergessen. Es geht um unsere Mitarbeiter. Im Ziel sind wir einig, aber der Weg ist komplex. Als selbstbewusster Gesetzgeber sollten wir das nicht allein der Exekutive überlassen. Ich beantrage Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend – der ist nämlich für Beamtenrecht zuständig – in den Finanzausschuss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Lars Harms [SSW])
