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Karin Prien

11.05.2023 Sitzungen 20/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr darüber, dass wir hier dem Grunde nach eine sehr hohe Einigkeit im Haus haben und uns alle miteinander sehr stark der kulturellen Bildung verbunden fühlen. Das zeichnet Schleswig-Holstein aus. Wir machen auch richtig viel kulturelle Bildung, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, an unseren Schulen. Wir spüren gerade in dieser Zeit, dass Kultur Emotionen anspricht. Kultur vermittelt ein Gefühl der Zugehörigkeit. Kultur trägt ein Stück zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Das ist gerade in einer Zeit des so schnellen Wandels und großer Umbrüche von großer Bedeutung. Das gilt namentlich – auch das ist von allen betont worden – für die musikalische Bildung, die ein wichtiger Baustein für kulturelle Bildung insgesamt ist. Ich bin sehr dankbar, dass unsere Lehrkräfte durch den schulischen Musikunterricht allen jungen Menschen die Tür zur Teilnahme am kulturellen Leben öffnen. Aber – auch das ist gesagt worden – die schulische Bildung kann nicht alles leisten. Es ist wichtig, dass die Vermittlung auch außerhalb von Benotung und in anderen Zusammenhängen, auch mit anderen Persönlichkeiten stattfindet. Deshalb sind wir der festen Überzeugung – das ist die ganz klare Botschaft heute –, dass Musikschulen ein konstitutiver und unverzichtbarer Baustein der kulturellen Bildung in unserem Land sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie erfüllen einen wichtigen Auftrag kommunaler Daseinsvorsorge, und sie sind ein wesentlicher Kooperationspartner von Kindertagesstätten und Schulen. Das wird mit Blick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsunterricht noch eine größere Bedeutung erlangen. Da brauchen wir die Musikschulen an der Seite der Schulen. Auch das ist zu Recht angesprochen worden: Musikschulen können einen wichtigen Beitrag zur Lehrkräftegewinnung im Fach Musik leisten. Durch sie wird das Interesse von Kindern und Jugendlichen an der Musik und einer musikalischen Ausbildung gestärkt. Die Kooperation des Landesverbandes der Musikschulen mit dem IQSH und der Musikhochschule Lübeck im Konsortium des Kompetenzzentrums für musikalische Bildung hat dafür bereits wichtige Grundlagen gelegt und ist eines der Best-PracticeBeispiele in der Republik. Als Landesregierung wollen wir die Bedeutung der Musikschulen in der Bildungslandschaft weiter stärken. Das haben wir im Koalitionsvertrag verabredet. Wir haben verabredet, ein Musikschulfördergesetz auf den Weg zu bringen und damit – auch das ist zu Recht gesagt worden – die Musikschulen auf Dauer abzusichern. Unsere gemeinsame politische Überzeugung ist, dass das der richtige Weg ist. Es ist auch notwendig, eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Musikschulen zu erreichen. Auch das ist – das knüpft an unsere Debatte von vorhin an – ein Beitrag, um Chancengerechtigkeit in unserem Land stärker zu erreichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe es eben schon angedeutet: Es wird auch darum gehen, die Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen weiter auszubauen. Das gilt besonders für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote. Auch dafür brauchen wir ein bisschen Zeit, um das entsprechend mit den Schulen und den Musikschulen so zu besprechen, dass beide im Rahmen des Ganztagsausbaus gut zurechtkommen. Wir müssen uns ehrlich machen: Die staatliche Anerkennung der öffentlichen Musikschulen sollte mit einem Aufwuchs der Förderung einhergehen. Wir brauchen das Gesetz nicht zu machen, wenn wir nicht einen größeren Schluck aus der Pulle für die Musikschulen ermöglichen können. Sie wissen, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen. Ich habe vernommen, dass alle das wollen. Liebe Frau Schiebe, Sie wissen, dass wir in der letzten Legisla- (Ministerin Karin Prien) turperiode schon deutliche Steigerungen im Bereich der Musikschulen haben umsetzen können. Ich bin sehr froh, dass das Parlament uns in diesem Jahr zumindest die Dynamisierung ermöglicht hat. Wir kämpfen da sozusagen an allen Fronten und wollen das. Wichtig wäre es, Fördergesetz und staatliche Anerkennung von vornherein zu verzahnen, um die Musikschulen nachhaltig und effektiv zu unterstützen. Herr Vogt, ich habe vielleicht noch ein bisschen etwas Versöhnliches. (Christopher Vogt [FDP]: War doch nett heute!) – Total nett heute, finde ich auch! Unsere Planung ist, den Gesetzentwurf im Januar 2024 ins Kabinett einzubringen, damit wir die erste Lesung im Sommer schaffen. Wir sind schon ein bisschen schneller, als Sie vielleicht dem Antrag entnommen haben. Jetzt diesen ganzen Prozess noch mehr zu beschleunigen, ist nicht realistisch, wenn man bedenkt, dass da auch noch sehr viele Gespräche geführt werden müssen. Insofern sind wir da nicht so weit auseinander, was den Zeitplan angeht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Kulturfördergesetz machen. Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, jetzt diesen ersten Schritt eines Musikschulfördergesetzes zu machen und nicht die ganze Lösung, weil uns das zeitlich ziemlich zurückwerfen würde. Es ist auch im Interesse des Landesverbandes der Musikschulen. Wir brauchen gerade in diesen Bereichen eine relativ zeitnahe Lösung, weil die Mitwirkung im Ganztag und die damit verbundenen finanziellen Aufwüchse jetzt zeitnah angegangen werden müssen. Das ist unsere Überlegung hinter dem Vorgehen. Ich danke dem Parlament für die Initiative zu diesem Gesetz sowie den Musikschulen und den Musiklehrkräften der allgemeinbildenden Schulen für ihre engagierte Arbeit. Ich bin sicher, wir werden gemeinsam die kulturelle Bildung in SchleswigHolstein auf diesem Wege stärken können. Ich freue mich auf den Prozess. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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