Lasse Petersdotter
Vielen Dank! ich hoffe, wir haben nicht beide eine Rede vorbereitet. – Okay, gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Viele Menschen in Schleswig-Holstein träumen immer wieder den Traum, endlich ein Eigenheim zu besitzen. Die Motivation kann sehr unterschiedlich sein, ob es die Idee einer Absicherung im Alter, Vermögensaufbau oder einfach der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit und schlichtweg nach etwas Eigenem ist – all das ist sehr nachvollziehbar. Sehr häufig steht diesem Wunsch die harte Realität des Immobilienmarktes entgegen. Früh merkt man, dass man sich den Traum vom Eigenheim nicht durch harte Arbeit verwirklichen kann, sondern dass allzu häufig die Frage, ob man denn erbt, im Vordergrund steht. Als wir hier bereits vor zwei Jahren über den Vorschlag einer differenzierten Senkung der Grunderwerbsteuer gesprochen haben, habe ich ausführlich vorgerechnet, wie sich denn die Grunderwerbsteuer überhaupt auf den Kaufpreis auswirkt, vor allen Dingen im historischen Vergleich zu den letzten Jahrzehnten. Am Ende des Tages ist nämlich nicht die Grunderwerbsteuer das treibende Verhinderungsmoment, Eigentum zu bilden, sondern es sind die wahnsinnig hohen Immobilienpreise. Seit 2004 sind die Immobilienpreise um 87 Prozent gestiegen. Um 87 Prozent gestiegene Immobilienpreise, von denen man 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlt – da sind nicht unbedingt die 6,5 Prozent das Problem, sondern dieser wahnsinnige Anstieg bei den Immobilienpreisen, der es vielen Menschen, gerade jungen Familien, eben nicht ermöglicht, Eigentum zu bilden. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist ein Baustein!) Dieser Markt ist ungerecht, und er handelt damit auch gegen die Interessen der Menschen. Kommen wir konkret zum Antrag der FDP. Erstens. Um zu diskutieren, ob wir die Pläne der Bundesregierung „vollumfänglich … unterstützen“, sollten wir sie kennen. Das, finde ich, ist eine gute Grundlage dafür, um dann zu überlegen, wie wir dazu stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Eine solche Änderung wäre verfassungsrechtlich hochkomplex. Das hat auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das die Bundes- (Lasse Petersdotter) tagsfraktion der FDP damals in Auftrag gegeben hat, ermittelt. Es ist sehr komplex, verfassungsrechtlich zu einer differenzierten Grunderwerbsteuer zu kommen. Außerdem ist die Grunderwerbsteuer auch im Jahr 2022 eine der gewichtigsten Einnahmen des Landes gewesen. (Annabell Krämer [FDP]: Ah, das!) Das muss man sagen. Mit 865 Millionen Euro ist das einfach wirklich relevant, auch für die Kommunen wirklich relevant, die durchaus an der Einnahme beteiligt werden. Und dieser Antrag kurz vor einer Kommunalwahl, muss ich sagen! Der Unterschied zwischen einer Eigenheimzulage und der differenzierten Absenkung der Grunderwerbsteuer ist eben auch, dass wir die Einnahmeseite der Kommunen durch unser Modell nicht verschlechtern. Bei dem Gedanken, die Grunderwerbsteuer zu senken, würde sie sich deutlich verschlechtern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Vor allem Bürokratie schaffen!) – Was heißt denn Bürokratie? (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Bei der Eigenheimzulage wird gefordert, dass man auf das Einkommen guckt. Dann haben wir den Gedanken einer Erstanwendung, also wenn man zum ersten Mal eine selbst genutzte Immobilie hat. Das ist der viel schwierigere Teil. Der ist bei Ihrer differenzierten Grunderwerbsteuer genauso drin. Sie sagen eben auch, dass wir eine Förderung nur für die haben wollen, die einen Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie vornehmen. Wo ist denn das dokumentiert? In keinem Grundbuch wird dokumentiert, (Werner Kalinka [CDU]: Natürlich! Finanzämter!) ob ich etwas zum ersten Mal erworben habe oder jemand anderes zum ersten Mal erworben hat. Das wird nirgendwo dokumentiert. Das heißt, die Einkommensgrenze ist eine irre Bürokratiehürde. Die Bürokratiehürde ist in beiden Modellen die gleiche. Das sind eben der Ersterwerb und die Selbstnutzung. Ich halte es für richtig, das zu machen, aber in der Bürokratie sind beide Modelle relativ nah beieinander. Dann haben wir das Bundesfinanzministerium, das bei einem Freibetrag von 500.000 Euro errechnet hat, dass das Deutschland 5,5 Milliarden Euro kosten würde. Gemäß Königsteiner Schlüssel wären das für Schleswig-Holstein jährlich 192 Millionen Euro. Das ist einfach richtig Geld, wenn man da so eine Differenzierung macht. Man muss überlegen, ob gerade das den Schwerpunkt ausmacht. Der Verhinderungsgrund dieser Tage und Wochen sind die deutlich gestiegenen Zinsen. Wir setzen dem ein anderes Modell entgegen. Mit der Eigenheimzulage ist es möglich, Menschen unmittelbar und direkt zu fördern und sie unmittelbar und direkt zu unterstützen. Sie ist zielgerichteter und günstiger für den Landeshaushalt. (Annabell Krämer [FDP]: Weil es weniger ist!) – Weil es weniger Gießkanne ist, Frau Kollegin Krämer. Die FDP hatte einmal Interesse daran. Sie hat nur immer dann kein Interesse daran, wenn es um Steuersenkungen geht. Da kann die Gießkanne nicht groß genug sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) Wir möchten die Grunderwerbsteuer einfacher machen. Wir möchten effektiv gegen Share Deals vorgehen. Wir möchten deswegen in dieser Legislaturperiode das Modell der Eigenheimzulage umsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
