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Beate Raudies

SPD 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Albert war Zollbeamter. In den 1920er-Jahren hatte er beim Hamburger Landesfinanzamt angefangen. Albert arbeitete im Freihafen. Er fertigte Schiffe ab. Salpeter aus Chile, Kaffee aus Äthiopien, Erz aus Australien – täglich erreichten Güter aus aller Welt den Hamburger Hafen. Von hier aus starteten auch Passagierschiffe nach Amerika oder nach Fernost. Auch deren Passagiere mussten vor der Abreise durch den Zoll. (Beate Raudies) Seit 1933 änderte sich die Arbeit von Albert, denn viele Auswanderer verließen das Land, Menschen, denen in ihrer Heimat Deutschland Verfolgung und Tod drohte, wegen ihres jüdischen Glaubens, wegen ihrer politischen Einstellung oder weil ihre Vorfahren dunkle Haut und Haare hatten. Sie durften Deutschland verlassen, um ihr Leben zu retten, den größten Teil ihres Besitzes mussten sie zurücklassen. Das wichtigste Instrument zur legalen Ausplünderung insbesondere der jüdischen Bevölkerung war die Reichsfluchtsteuer. Ein Viertel des gesamten Vermögens musste gezahlt werden, und Bargeld durfte nur in begrenztem Umfang ausgeführt werden, 2000 Reichsmark pro Person. Die Gründe waren einfach: Erstens durften die Auswanderer nur wenig mitnehmen, um ihnen den Neuanfang möglichst schwer zu machen. Zweitens sollte so viel Kapital und Vermögen wie möglich in Deutschland bleiben. Frau Kollegin Wentzel, ich habe Schätzungen gefunden, dass durch Reichsfluchtsteuer und die sogenannte „Judenvermögensabgabe“ zwischen der Reichspogromnacht im November 1938 und Kriegsbeginn 1939 Einnahmen in Höhe von 2 Milliarden Reichsmark erzielt wurden. Ab Mai 1938 durften die Auswanderer nur noch wenig Umzugsgut mitnehmen. Es war die Aufgabe von Zöllnern wie Albert, das Gepäck dieser Auswanderer auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen, ob nicht mehr Hemden und Wäsche mitgenommen wurden als erlaubt oder Devisen, die goldene Uhr als Erinnerung an die Mutter, die Brosche, Ohrringe, vielleicht ein Tauflöffel. Als Beamter hielt sich Albert dabei an Recht und Gesetz. Denn das war das Perfide am Nazi-System: Unterdrückung und Verfolgung geschahen nicht willkürlich, sondern auf gesetzlicher Grundlage. Die meisten Beamten der Finanzverwaltung im Dritten Reich hatten daher keine Bedenken, die Reichsfluchtsteuer und die „Judenvermögensabgabe“ festzusetzen und beizutreiben oder das Vermögen der deportierten Juden zu beschlagnahmen, zu inventarisieren und meistbietend zu verkaufen. Manches gute Stück fand auch den Weg in die Büros der leitendenden Beamten. Während meiner Ausbildungszeit Ende der 1980erJahre habe ich selbst in einigen Mahagonischränken noch das Siegel mit dem Hakenkreuz gesehen, und das hat mich ganz schön erschüttert. Genauso wie die alte Vermögensteuerakte, in der noch die Vermögensteuererklärungen abgeheftet waren mit der Frage: Wie viel der im Haushalt lebenden Personen sind Juden? Doch es kam noch schlimmer. Im August 1944 wurde der Zollgrenzschutz, der in Hamburg für die Bewachung des Freihafens zuständig war, dem Reichsführer der SS unterstellt. So war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Zollbeamte zur Bewachung der Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme abkommandiert wurden. Albert war seit September 1944 als Wachposten eingesetzt. Gegen ihn und zwölf weitere Zollbeamte fand im Sommer 1946 ein Militärgerichtsprozess in Hamburg statt. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte nur seine Pflicht getan. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sicher: Beamte wie Albert gab es auch in Schleswig-Holstein. Finanzbeamte haben im Dritten Reich dabei geholfen, die jüdische Bevölkerung zu schikanieren und auszuplündern. Wir können uns heute kaum vorstellen, was im Dritten Reich alles legal war, wie der Staat und seine Beamten Menschenrechte und Menschenwürde mit Füßen traten. Deswegen müssen wir diese Geschichte erforschen und dokumentieren, damit wir nicht vergessen und damit wir verhindern, dass so etwa in Deutschland noch einmal passiert. (Beifall ganzes Haus) Ich danke der FDP für die Anregung zu diesem Antrag. Wir stimmen sehr gern zu. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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