landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

FDP 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Koalitionsfraktionen! Wie hoch ist eigentlich bei Ihnen die Frauenquote im Finanzausschuss – ich frage für einen Freund? – 14 Prozent, das wollte ich nur einmal dargelegt haben. Ihr Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich, handwerklicher Murks und erweist dem Ziel der Gleichstellung von Frauen einen Bärendienst. Erste Lesung im Landtag ohne Aussprache, die uns zugestandene Frist zur Benennung von Anzuhörenden betrug sage und schreibe sechs Stunden, die Anhörung erfolgte bereits eine Woche später. – Werte Koalition, ein anständiges Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus. (Beifall FDP, SPD und SSW) Fangen wir an mit dem Status quo: § 4 Absatz 2 unseres bestehenden Gleichstellungsgesetzes regelt die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst abschließend und richtig. Bei der Einstellung sind Frauen mit „gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen“, soweit sie unterrepräsentiert sind. Hier wird der Bestenauslese entsprochen. Es besteht kein Handlungsbedarf, aber SchwarzGrün möchte Gleichstellung um jeden Preis. Geschäftsführungsorgane von Landesunternehmen sollen zukünftig paritätisch besetzt werden. Erreicht werden soll dies dadurch, dass gemäß § 4 Absatz 1 des Entwurfs auf die gleiche Anzahl von männlichen und weiblichen Personen im Bewerbungsverfahren hingewirkt wird. Nicht nur, dass es verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist – das verhindert übrigens auch nicht der Verweis darauf, dass das Grundgesetz weiterhin seine Gültigkeit hat; das ist kein Witz, das steht hier wirklich drin –, es führt auch zu kuriosen Absurditäten. Sollte in einem bisher überwiegend männlich besetzten Vorstand ein Posten nachzubesetzen sein, muss bei Überhang an weiblichen Kandidaten dafür gesorgt werden, dass auch gleich viele männliche Kandidaten für das Auswahlverfahren angeworben werden, obwohl die Stelle im Nachgang mit höchster Wahrscheinlichkeit mit einer Frau besetzt werden soll. Da bei Bewerberüberhang eines Geschlechts niemand im Verfahren ausgeschlossen werden darf, muss durch persönliche Ansprache oder den zusätzlichen Einsatz von Headhuntern dafür gesorgt werden, dass es paritätische Bewerberkreise gibt. (Annabell Krämer) Das erinnert mich an grüne Parteitage, bei denen sich ein männlicher Delegierter nur zu Wort melden darf, nachdem erst einmal geguckt worden ist, ob sich auch eine weibliche Delegierte zu Wort melden möchte. Aber ich schweife ab. Nur in Ausnahmesituationen dürfen Verträge mit kompetenten und bewährten Geschäftsführungsorganen oder -vorständen in Zukunft verlängert werden, wenn die auferlegte Parität diesem entgegensteht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass erst der Vertrag mit dem von uns allen geschätzten Vorstandsvorsitzenden des UKSH verlängert wurde, bevor dieses Gesetz im Eiltempo durch das Parlament gepeitscht wird – (Beifall FDP – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) und das, obwohl dieser Gesetzesentwurf, Frau Ministerin, doch seit eineinhalb Jahren in der Schublade liegt. Warum ist dieses Gesetz ein Bärendienst für die Gleichberechtigung von Frauen? – Nur in Ausnahmefällen darf der Posten des Geschäftsführers des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr – noch heißt er ja so –, der am Ende des Jahres neu besetzt werden wird, ein Mann sein. Denn das Geschäftsführungsorgan soll nun alternierend besetzt werden. Was glauben Sie: Wie wirkt sich so etwas auf die Akzeptanz einer zukünftigen Geschäftsführerin aus? – Da kann die neue Geschäftsführerin noch so kompetent und fachlich geeignet sein, sie wird immer mit dem Stigma der Quotenfrau konfrontiert sein. Komplett von der Bestenauslese verabschiedet man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane. Dort muss jetzt zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung spielt somit zukünftig gar keine Rolle mehr. Fortbildung schlägt jahrelange berufliche Expertise. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen. Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat zumindest dazu geführt, dass hier die konkurrierende Gesetzgebung reduziert wurde. Da bedanke ich mich insbesondere bei der Kollegin Raudies, die erheblich dazu beigetragen hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Für die verpflichtende paritätische Besetzung des Verwaltungsrates gibt es eine Übergangsfrist bis 2028. Das hat der Kollege Plambeck gar nicht so herausgearbeitet, denn auch dort schlägt zukünftig die starre Quote die demokratische Legitimation. Wie urteilte doch das Thüringer Landesverfassungsgericht? Ich zitiere: „Die Freiheit der Wahl verlangt, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck von staatlicher Seite beeinflusst werden und dass der Prozess der Willensbildung des Volkes ‚staatsfrei‘ verläuft. … Das Paritätsgesetz schränkt … die Freiheit der Wählerinnen und Wähler ein“. Nichts anderes geschieht jedoch, wenn Hinterzimmerpolitik zukünftig erforderlich wird, um eine gesetzeskonforme Geschäftsorganisation der Sparkassen überhaupt sicherzustellen. Ich bitte darum, dieses Gesetz abzulehnen. Es ist verfassungswidrig. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗