Kristina Herbst
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor zwei Wochen habe ich zum Girls‘Day wieder eine Gruppe von Mädchen im Finanzministerium willkommen geheißen. Ich unterstütze diesen Aktionstag von ganzem Herzen, weil junge Frauen dort ein breites Spektrum an Berufen kennenlernen können, gerade auch in der Wirtschaft, gerade auch in der Finanzwelt, wo Führung überwiegend noch männlich geprägt ist und wo es nicht zum Anspruch junger Frauen passt, die natürlich heute selbstverständlich erwarten, dass sie überall in allen Bereichen gleichberechtigt mitgestalten und mitbestimmen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, ein Landesorganbeset- (Ministerin Monika Heinold) zungsgesetz auf den Weg zu bringen, welches Frauen und Männer bei der Besetzung der Aufsichtsund Geschäftsführungsorgane der Landesunternehmen und -beteiligungen zukünftig hälftig berücksichtigt. Zugleich haben wir uns darauf verständigt, auch das Sparkassengesetz anzupassen, um auch hier eine gleichteilige Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten öffentlich-rechtlicher Sparkassen zu erreichen. Wir machen das, weil das bestehende Gleichstellungsgesetz nicht ausreicht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Zwar hat sich in den Gremien der Landesbeteiligungen etwas in den letzten Jahren bewegt, aber es ist noch reichlich Luft nach oben. Das sehen wir, wenn wir uns die Quoten anschauen: Von den Geschäftsführungen bedeutender Landesunternehmen waren 2014 gut acht Prozent weiblich, 2020 waren es 18,4 Prozent, 2021 gut 20 Prozent, Sie sehen: Da ist Luft nach oben. In Verwaltungsräten der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein waren 2021 Frauen mit rund 22 Prozent vertreten, auch hier noch deutlich zu wenig und sehr unterschiedlich auch in der Quote bei den Sparkassen verteilt. Meine Damen und Herren, Grundgesetz und Landesverfassung geben den Kurs klar vor. Die Förderung der tatsächlichen und rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Träger öffentlicher Verwaltung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Zudem zeigen Studien auch immer wieder, dass Betriebe dann besonders erfolgreich sind, wenn es gemischte Teams gibt, die dort arbeiten, die in der Regel mehr Erfolg haben als andere Teams. Gerade, wenn wir auch von der Wirtschaft, von Vereinen, von Verbänden erwarten, dass überall Gleichberechtigung gelebt wird, dann müssen wir als Staat dies natürlich auch und besonders praktizieren. Wer von Ihnen schon einmal versucht hat, ein bisher männlich geprägtes Gremium künftig paritätisch zu besetzen, der weiß: Es braucht Beharrlichkeit, es braucht aber auch gesetzliche und rechtliche Grundlagen, denn sonst ändert sich in der Regel nur wenig oder auch nichts. Denn die Beharrungskräfte, alles so zu lassen, wie es ist, sind oft groß. Das erschreckendste Argument für mich ist immer, wenn jemand fragt: Ja, aber wo sollen denn die qualifizierten Frauen herkommen? Meine Damen und Herren, wir haben unglaublich viele qualifizierte Frauen in unserem Land, daran sollten wir nicht zweifeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Beate Raudies [SPD]) Die Wissenschaft sagt uns, dass es oft so ist, dass Frauen dazu neigen, ihre Möglichkeiten zu unterschätzen. Das ist bei Männern nicht ganz so ausgeprägt. Deshalb ist es wichtig, dass wir Frauen ermutigen, sich selbst aktiv ins Spiel zu bringen, sich etwas zuzutrauen, und dass wir als Land gezielt auch Nachwuchsförderung betreiben, qualifizieren, dass wir vernetzen, dass wir ermutigen. Dafür ist verbindliche Parität ein gutes Instrument. Deshalb ist heute ein guter Tag für Gleichstellung und Gleichberechtigung in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bedanke mich insbesondere bei der Innenministerin, Frau Sütterlin-Waack: Im Schulterschluss – Hand in Hand – haben wir gemeinsam an einem Strang gezogen, und das war erfolgreich. Jetzt werden mit diesem Gesetz für unsere Gremien, für die Verwaltungsräte der Sparkassen klare Leitlinien gesetzt. Wir schärfen bisherige Regelungen für Aufsichtsorgane und Geschäftsführungen unserer Beteiligungen, und wir machen deutlich, dass wir erstmals eine Paritätsregelung für die Verwaltungsräte der öffentlichen Sparkassen verankern. Wir erwarten von allen Beteiligten, die in diesen Gremien mitarbeiten dürfen, dass sie sich auch daran beteiligen, dass dieses Ziel erreicht wird und diese Regelung auch gelebt wird. Meine Damen und Herren, gute neue Leitplanken und für alle jungen Frauen, die – ob hier beim Girls‘Day oder woanders in Schleswig-Holstein – Lust auf Neues haben, die Lust auf Verantwortung haben – denen sage ich: Nur Mut, macht mit, herzlich willkommen! Schleswig-Holstein ist ein Land, das Gleichberechtigung lebt und mit dem heutigen Tag weiter stärkt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
