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Claus Christian Claussen

CDU 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten – Kollege Dirschauer hat es gerade vorgestellt – zwei Anträge des SSW, für die wir hier im Land keine richtige Zuständigkeit haben. Gleichwohl wollen wir uns der Diskussion nicht verschließen. Deshalb möchte ich dazu ein paar Anmerkungen machen. Die Erste betrifft die Forderung nach einem armutsfesten Mindestlohn, damit, wie Kollege Dirschauer ausführte, das Leben bezahlbar bleiben soll. Das war im Grunde genommen der Ausgang der Mindestlohndebatte, als sie geführt wurde. Das hat den Bundesgesetzgeber dazu gebracht, das Mindestlohngesetz zu verabschieden. In § 9 des Gesetzes in der jetzigen Fassung wird vorgeschrieben, dass die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2023 über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns zum 1. April 2024 zu beschließen hat. Die Forderung des SSW ist nun, dass diese Entscheidung jedes Jahr und nicht, wie jetzt im Gesetz vorgesehen, alle zwei Jahre zu treffen ist. Mir scheint das ein relativ kurzer Zeitraum zu sein, um zu überprüfen, ob die Mindestlohnhöhe richtig festgesetzt worden ist. Was soll die Mindestlohnkommission denn leisten? In § 9 Absatz 2 heißt es: „Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.“ Dann heißt es weiter in Absatz 4: „Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.“ Ich denke, damit ist die Arbeit der Kommission hinreichend definiert. Damit sind auch all die Aspekte, die der SSW angeführt hat, die berücksichtigt werden müssten, schon erfasst. Die Frage ist nur, ob Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind. Das werden Sie aber durch eine gesetzliche Änderung nicht hinkriegen. Die Kommission wäre beispielsweise auch nicht gehindert, Zwischenberichte – laufende Evaluation, wie das im Gesetz erwähnt ist – abzugeben. Das wäre wahrscheinlich in Zeiten hoher Inflation durchaus angebracht. Ich glaube, dass die Zusammensetzung, wie wir sie jetzt in der Kommission haben, mit Vertretern der Tarifparteien und wissenschaftlicher Beratung, ein guter Weg ist, um eine entsprechende Höhe des Mindestlohns zu finden. (Beifall CDU) Bei den Betriebsrenten zeigt sich – als Zweites – aus meiner Sicht ein ähnliches Bild. Das Betriebsrentengesetz legt in § 16 fest, dass die Höhe der Betriebsrenten regelmäßig alle drei Jahre überprüft werden muss. Das gilt nicht, wenn „der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert“ zu erhöhen. Diese Ausnahme möchte der SSW jetzt abschaffen. Auch das scheint mir nicht unbedingt vorteilhaft zu sein, denn für die Arbeitgeber ist es ein zum Teil er- (Claus Christian Claussen) heblicher bürokratischer Aufwand, jedes Mal wieder die Überprüfung durchzuführen. Das Ergebnis muss durchaus nicht besser für die Arbeitnehmer sein, denn der Arbeitgeber hat über die Frage „Erhöhung ja oder nein“ „nach billigem Ermessen zu entscheiden“, wobei auch „die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen“ ist. Das kann eben dazu führen, dass eine Anpassung – nach Gesetz zu Recht – unterbleiben kann. Dann ist dem Arbeitnehmer mit einer jährlichen einprozentigen Anpassung sehr viel mehr geholfen als mit einer ausbleibenden nach einer Prüfung. Bei der zurückliegenden Zeit mit niedriger Inflation scheint die jährliche Anpassung von einem Prozent sogar vorteilhaft zu sein. Hinzu kommt: Natürlich darf der Arbeitgeber mehr machen. Westdeutsche Allgemeinen Zeitung, 13. Februar 2023: „Thyssenkrupp Steel: Betriebsrenten steigen um 14,25 Prozent“. Das zeigt aus meiner Sicht, dass dieses System funktioniert und dass wir kein erhöhtes Maß an Bürokratie benötigen. (Beifall CDU) Wir haben noch weitere Punkte, über die man diskutieren könnte, beispielsweise ob man Jugendliche ausnimmt, damit die Konkurrenz zu den Ausbildungslöhnen nicht so ist, dass die jungen Menschen sofort in Arbeit gehen und sich nicht mehr um Ausbildung kümmern. Das können wir alles gern im Ausschuss diskutieren. Insofern beantrage ich, dass wir beide Anträge in den Wirtschaftsausschuss überweisen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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