landtag.ltsh.de ↗

Dirk Schrödter

24.03.2023 Sitzungen 20/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Dolgner, zumindest zum Anfang Ihrer Rede haben Sie ja wieder alles in einem Topf geworfen und einen Kessel Buntes produziert. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Oh!) Ich hoffe, Sie machen das beim Kochen nicht auch so, sonst wünsche ich Ihnen einen strapazierfähigen Magen. (Beifall CDU) Zumindest im zweiten Teil Ihrer Rede haben Sie aber tatsächlich die Kurve zu Ihrem Gesetzentwurf bekommen. Es ist auch völlig richtig so: Sechs Jahre nach Inkrafttreten des OZG haben wir eine echte Chance, die Digitalisierung unserer Verwaltung wirklich voranzubringen und die Weichen in Richtung digitaler Transformation unserer Verwaltung zu stellen. Bisher lag der Fokus – es ist eben gesagt worden – auf dem digitalen Zugang zur Verwaltung, aber eben nicht auf den Prozessen in der Verwaltung. Ich bin dankbar, dass der Herr Abgeordnete Buchholz deutlich gemacht hat, dass es darum gehen muss, die Fachverfahren entsprechend zu ertüchtigen und an die Onlinedienste anzuschließen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der richtige Zeitpunkt, gesetzgeberisch bundesweit die Bremsen zu lösen. Dazu müssen wir das OZG grundlegend novellieren, überarbeiten und renovieren. Was die Bundesregierung in ihrem Entwurf dazu vorgelegt hat, hat noch Luft nach oben, würde ich sagen. So verpassen der Bund und die Länder tatsächlich die Gelegenheit, die digitale Transformation für unsere Verwaltung mit weiterem Schwung zu versehen. Der analoge Behördenzugang muss von der Regel zur Ausnahme werden. Wir wollen, dass die Verwaltung 24/7, rund um die Uhr digital für unsere Bürgerinnen und Bürger und für unsere Unternehmen erreichbar ist. Hier könnte tatsächlich eine generelle Verpflichtung helfen, Leistungen durch die Verwaltung ausschließlich digital anzubieten. Ämter und Behörden müssten dann detailliert begründen, warum eine Leistung oder ein bestimmter Antrag ausnahmsweise nur in Papierform angeboten werden kann. Das wäre ein richtiger Weg. Im Gegenzug – Lars Harms hat es eben noch einmal deutlich gemacht – brauchen natürlich alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ein digitales Nutzerkonto für digitale Verwaltungsdienstleistungen. Wir haben dieses Nutzerkonto im Land; das gibt es, wir nutzen es nur nicht. Man kann sich dort auch authentifiziert anmelden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Hab ich!) 1796 Schleswig-Holsteinischer (Minister Dirk Schrödter) – Sehr gut, Herr Dolgner, sehr gut! Wir brauchen mehr dieser Vorbilder in unserem Land, was das digitale Nutzerkonto anbetrifft. (Heiterkeit und Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich betone die Vorbildfunktion – an dieser Stelle. Die Vorbildfunktion von Herrn Dolgner haben wir dann auch geklärt. Wir brauchen genau so ein Nutzerkonto. Wir wollen in unserem Land schließlich bürgerfreundlicher, übersichtlicher und effizienter werden. Das Nutzerkonto muss zum digitalen Zugangstor für unsere Verwaltungen werden. Ich sehe nicht, warum bei uns nicht das funktionieren kann, was in anderen Staaten – ich gucke einmal nach Dänemark – auch funktioniert. Dabei ist aber klar, dass wir niemanden, wirklich niemanden in unserem Land zurücklassen wollen. Wenn wir diesen Weg, den ich gerade beschrieben habe, gehen und den ich für absolut richtig halte, dann werden wir auch dafür Sorge tragen, dass Menschen beim digitalen Gang zum Amt nicht zurückgelassen werden. Dann brauchen wir so etwas wie digitale Assistenzen. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wir werden die digitale Teilhabe sichern. (Beifall CDU und SPD) Eines ist völlig unstreitig: Die Schriftformerfordernisse sind ein Hemmnis für die digitale Transformation. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Deswegen ist ganz klar: In diesem Punkt ist der Gesetzentwurf der SPD völlig richtig. Die Zielsetzung kann nur geteilt werden: Die Regelungen zur Schriftform müssen weg, sie müssen in eine digitale Welt übersetzt werden. Wir haben den Ansatz von Signaturen. Dieser Ansatz ist nicht neu, und er bleibt richtig. Es gilt deswegen zunächst, die OZG-Novelle zu nutzen und neben anderen Punkten auch diesen umfassend zu regeln. Wir haben diesen Punkt in unserer Stellungnahme als Land für die OZG-Novelle eingebracht. Ich habe die große Hoffnung, dass wir es bundesweit gemeinsam hinbekommen. SPD, FDP, aber auch der SSW sind aufgerufen, dabei zu helfen, ihren bundespolitischen Einfluss deutlich und geltend zu machen, damit wir es bundesweit einheitlich regeln, um dieses unstreitige Ziel zu verankern. Es handelt sich hier nicht um Jahre. Wir reden hier bei der Vorlage der finalen Novelle über Monate. Lassen Sie uns über den richtigen Zeitpunkt reden, wann wir das in unser Landesrecht übernehmen, wann wir unsere landesrechtlichen Regelungen nachziehen. Wenn der Bund hier nicht zu Potte kommt und es nicht bundesweit einheitlich regelt, werden wir in unserem Land auch darüber nachdenken, wie wir das selbst regeln können. Wir haben übrigens noch andere Punkte im Rahmen unserer OZG-Novelle umgesetzt: Das Nutzen von Daten wünsche ich mir mutiger geregelt. Da denken wir in Schleswig-Holstein viel weiter als andere Länder und der Bund. Wir begreifen Daten und Datenmanagement als infrastrukturelles Thema. Dazu gehört, dass Daten für Anträge nur einmal erhoben werden, ein einheitliches Datenmanagement umgesetzt wird und Sachdaten in Antragsverfahren aus verschiedenen Datenquellen bezogen werden können. Wirklich niemandem ist zu erklären, warum Daten mehrfach erhoben werden und warum Daten, die in Verwaltungen vorhanden sind, nicht tatsächlich genutzt werden. Wir müssen uns aber auch von Dingen trennen, die sich nicht durchsetzen, wie zum Beispiel dem DeMail-Dienst. Deswegen haben wir gesagt: Lasst uns doch die gesetzliche Verpflichtung dafür abschaffen. Auch das haben wir vorgeschlagen. Seit 2009 gibt es diese verschlüsselte Alternative, niemand nutzt sie, weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Verwaltung. Sie muss weg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies sind mutige Schritte, die wir hier vorgeschlagen haben, um das OZG zu novellieren. Ich habe die große Hoffnung, dass wir es in den nächsten Wochen mit einem erneuten Gesetzentwurf der Bundesregierung hinbekommen, dass unsere Vorschläge dort aufgenommen werden. Wenn sie aufgenommen werden, brauchen wir jetzt nicht eine gesonderte Novelle des Landesverwaltungsgesetzes, dann können wir zusammenführen, was wir auf Bundesebene vorgeschlagen haben. Diesen Weg wollen wir gehen. Noch mal: Wenn der Bund an dieser Stelle unsere Vorschläge nicht aufgreift, werden wir hier im Land auch diesen Weg gehen und die Schriftformerfordernisse selbst abschaffen. Genau das haben die Kollegen von den Grünen und von der CDU hier vorgetragen. Deswegen bin ich dankbar, dass sie mich in diesem Anliegen entsprechend unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗