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Nelly Waldeck

GRÜNE 24.03.2023 Sitzungen 20/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder debattieren wir im Landtag über die Digitalisierung in SchleswigHolstein. Ich freue mich darüber, zeigt dies doch, dass Digitalisierung kein Nischenthema mehr ist, sondern als das begriffen wird, was sie ist: eine treibende Kraft für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation in Schleswig-Holstein. Wenn ich mich in Europa so umschaue, ist das auch allerhöchste Zeit. Während wir über die digitale Verwaltung, digitale Antragstellung oder die digitale Gesundheitskarte diskutieren, hat man sich beispielsweise in Estland schon vor Jahrzehnten auf den Weg gemacht. Wir können es nicht schönreden: In Deutschland hinken wir bei der Digitalisierung im europäischen Vergleich weit hinterher. Und das darf nicht so bleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deswegen ist es auch gut, dass wir die Digitalisierung in Schleswig-Holstein stärker in den Fokus nehmen: Green-IT-Strategie, Open Data, KI-Strategie, Taskforce Digitalisierung, Schnellläuferprojekte und die Identifizierung von Digitalisierungshemmnissen: Einiges geht bei uns bereits jetzt voran. Damit kommen wir zum Antrag der SPD zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes – oder, um genauer zu sein, zur Abschaffung des Schriftformerfordernisses in der Verwaltung. Lieber Kollege Dolgner, ich freue mich sehr, dass Sie die von der Landesregierung identifizierten Digitalisierungshemnisse ernst nehmen und diesen Antrag stellen, um aus einer Kann-Regelung bei der digitalen Aktenführung in der Verwaltung nun eine Soll-Regelung zu machen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Leute, das habe ich vor euch gefordert! – Weitere Zurufe SPD – Unruhe) Lassen Sie mich deutlich sagen: Den Grundsatz Ihres Antrags unterstützen wir. Denn es ist teilweise irrsinnig, was wir im Antragsdschungel erleben: Dokumente werden online zur Verfügung gestellt, digital ausgefüllt, unterschrieben, ausgedruckt, um dann, entweder zu Hause oder im Amt, wiederum ausgedruckt und händisch bearbeitet zu werden. Die derzeit einzige rechtssichere Möglichkeit, digital mit offiziellen Stellen zu kommunizieren, ist die De-Mail. Wenn ich hier aber eine Umfrage machen würde, wer diesen Dienst nutzt, würde es vermutlich nur betretenes Schweigen geben. Wir brauchen also dringend Alternativen. Und spätestens hier stellen sich mir noch ein paar Fragen. Wie soll denn eine rechtssichere Signatur in der digitalen Kommunikation mit Behörden genau aussehen? Reicht eine digitale Unterschrift, muss ein offizielles Zertifikat analog zum ELSTER-Zertifikat genutzt werden, oder warten wir auf das Bürgerinnen- und Bürgerportal im Rahmen der OZG-Reform des Bundes? Mit Letzterem ließe sich jedenfalls erklären, warum die Bereitstellung eines einheitlichen Standards elektronischer Formulare nicht schon 2025, sondern, wie in Ihrer Änderung vorgesehen, erst 2026 passieren soll. Und was machen wir mit all den Menschen, die sich nicht selbstverständlich im digitalen Raum bewegen können? Brauchen wir eine Übergangsfrist, in der alles schon digital, bei Bedarf aber auch analog erledigt werden kann? Brauchen wir in Bürgerinnen- und Bürgerämtern künftig Terminals für all diejenigen, die ein Onlineportal (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und den elektronischen Personalausweis nicht nutzen wollen?

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