Peer Knöfler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich kann quasi mit dem letzten Satz des Kollegen Buchholz beginnen: Es geht um Flexibilisierung, und am Ende des Tages geht es auch um Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Wir haben im Koalitionsvertrag gemeinsam Folgendes beschlossen: „Wir werden uns für eine Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen mit Experimentierklauseln und Experimentierräumen auf Basis von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen einsetzen.“ Laut § 3 des Arbeitszeitgesetzes darf die tägliche Arbeitszeit von maximal acht Stunden nicht überschritten werden. Werktage umfassen Montag bis einschließlich Samstag. Wenn ich das zusammenzähle, dann komme ich auf insgesamt 48 Stunden, sechs Tage à acht Stunden, die man arbeiten darf. Die 48-Stunden-Regel schließt alle Tätigkeiten eines Arbeitnehmers ein. So darf beispielsweise ein Mitarbeiter eine Nebentätigkeit ausüben, aber die Höchstarbeitszeit mit dem Zweitjob nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit kann auf zehn Stunden ausgeweitet werden – im Idealfall, aber nur, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate nicht überschritten wird. Flexibilität ist etwas anderes, (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Nun ist es aber so, dass es unzählige Fälle gibt, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in bestimmten Situationen trotz bester Personalplanung nicht mit der täglichen Höchstgrenze auskommen. Das als Absicht oder mangelnde Kompetenz darzustellen, ist fahrlässig und zeigt, dass man die aktuelle Realität ausblendet. (Beifall CDU und FDP) (Peer Knöfler) Einfaches plastisches Beispiel ist eine Hochzeitsfeier: Die Gesellschaft trifft um 17 Uhr ein, Mitarbeiter müssen vorher anfangen, die haben um 15 Uhr begonnen, um die Feier vorzubereiten. In der Veranstaltungsbranche wird das dann schon schwer: Das Veranstaltungsende war ursprünglich für 1 Uhr geplant, (Serpil Midyatli [SPD]: Schlecht geplant, würde ich sagen!) nun dauert es aber logischerweise länger: Aufgrund der guten Stimmung möchte man bis 4 Uhr feiern. Das geht nicht, sagt das Arbeitszeitgesetz. Der Gastronom steht also vor der Entscheidung, die Hochzeitsfeier pünktlich zu beenden oder ein saftiges Bußgeld zu riskieren. Ein anderes Beispiel: Eine in Teilzeit arbeitende Büroangestellte mit 25 Stunden pro Woche verdient sich am Wochenende in einer Weinbar etwas dazu. Am liebsten würde sie freitags von 18 bis 24 Uhr aushelfen, um das Wochenende mit der Familie zu verbringen. Das geht nicht, sagt das Arbeitszeitgesetz: Da sie am Freitag bereits zwischen 9 und 14 Uhr im Büro gearbeitet hat, darf sie den entsprechenden sechsstündigen Abendjob nicht übernehmen. Ich könnte noch weitere Beispiele ausführen, einen plötzlichen Auftragsschub oder Auftragseinbrüche bei saisonalen Schwankungen im touristischen Bereich oder bei einer Produktionsumstellung. Das geltende Arbeitszeitgesetz widerspricht in vielerlei Hinsicht unseren heutigen Vorstellungen und Gegebenheiten durch mangelnde Flexibilität. (Vereinzelter Beifall CDU) Bei der Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle geht es aber auch um mehr Selbstbestimmung der Beschäftigten, zum Beispiel in Form von Gleitzeitregelungen oder Arbeitszeitkonten, und natürlich nicht zuletzt auch um die Wettbewerbsfähigkeit mittelständiger Unternehmen und Gastronomiebetriebe. Daher bitten wir die Landesregierung, einen Dialogprozess sowohl mit Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbänden zu starten, der darauf abzielt, flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Wenn dabei eine Verknüpfung mit dem Abschluss eines Tarifvertrages verbunden werden könnte, wäre gleich ein weiteres Ziel erreicht, nämlich die Tarifbindung zu erhöhen. (Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auf Neudeutsch würde man so etwas als Win-winSituation bezeichnen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge binden, könnten diese mit zusätzlichen Freiheiten in Bezug auf konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit experimentieren. Die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes bietet darüber hinaus die Gelegenheit, Flexibilität und familienfreundliche Arbeitszeiten stärker zu berücksichtigen sowie Anreize für gerechte Teilhabechancen von Eltern am Erwerbsleben zu schaffen. Die klare Voraussetzung für jede weitere Flexibilisierung ist, dass grundlegende Aspekte des Arbeitsschutzes sowie vorhandene arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Bei jeglicher Flexibilisierung von Arbeitszeiten sollen Einschränkungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vermieden und die Einhaltung von Arbeitszeiten sichergestellt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
