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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

24.03.2023 Sitzungen 20/24

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schrecklichen Ereignisse von Brokstedt liegen nun zwei Monate zurück, und doch sitzt der Schock vom 25. Januar uns allen noch tief in den Knochen – jener 25. Januar, an dem ein 33-Jähriger zwei jungen Menschen das Leben nahm, fünf Menschen verletzte, unzählige weitere traumatisierte 1776 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) und viele Menschen in Schleswig-Holstein in tiefe Trauer stürzte. Für uns alle muss es jetzt darauf ankommen, folgende zentrale Fragen gemeinsam zu beantworten: Was ist zu ändern, damit solche Taten in der Zukunft verhindert werden können? – Dieser Frage haben wir uns als Landesregierung intensiv gestellt. Über die Ministerien hinweg – das betrifft das Sozialministerium, das Justizministerium und unser Innenministerium – und natürlich gemeinsam mit Hamburg haben wir Wege erarbeitet, wie ganzheitliche Lösungen erreicht werden können. Aber auch in Schleswig-Holstein werden wir direkt tätig: Mit der Einführung eines Pilotprojekts zur multiprofessionellen Gewaltprävention – wir haben heute schon davon gehört – wollen wir in einem frühen Stadium der Gewaltentwicklung ansetzen. Hierzu wird der Landespräventionsrat das Thema Gewaltprävention auch mit erweiterten Konzepten an Schulen aufgreifen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen nimmt die Gewalt leider zu, wie wir erst kürzlich in diesen Tagen an den schrecklichen Ereignissen in Heide und Freudenberg sehen mussten. Eine Erkenntnis der schrecklichen Tat bei Brokstedt ist, dass die Kommunikation und der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Behörden verbessert werden muss. Ideal für den Informationsaustausch für die verschiedenen Behörden, die von Meldepflichten betroffen sind, wäre die Vernetzung über eine zentrale Kerndatei, beispielsweise durch die Fortentwicklung des Ausländerzentralregisters. Verbesserungsmöglichkeiten haben wir auch insgesamt bei der Erfassung aller Mehrfach- und Intensivtäter und -täterinnen herausgearbeitet. Dies geschieht derzeit noch nicht länderübergreifend. Das heißt, grenzüberschreitend agierende Täterinnen und Täter können übersehen werden. Das wiederum erhöht die Gefahr der fortgesetzten Tatbegehung in der Bundesrepublik beziehungsweise des unzureichenden Informationsaustausches zwischen den beteiligten Behörden. Deshalb setzen wir uns für ein einheitliches Punktesystem und einen länderübergreifenden Datenaustausch ein, wie es beispielsweise im Straßenverkehr seit Jahrzehnten üblich ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiteres Anliegen der Landesregierung ist es, eine angemessene Sanktionierung von Körperverletzungsdelikten, die mit Messern begangen werden, sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob der Katalog der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit weiterentwickelt werden muss. Zudem streben wir eine differenzierte Auswertbarkeit des Tatmittels Messer in der polizeilichen Kriminalstatistik an. Auch hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf. Meine Damen und Herren, ich habe nur einige der von uns bereits initiierten Vorhaben dargestellt. Vieles davon lässt sich auch nur auf Bundesebene realisieren. Deshalb werden wir uns in den Gremien der zuständigen Ministerinnen- und Ministerkonferenzen entsprechend einsetzen. Wir wollen die Grundlage für ein bundesweit einheitliches Vorgehen schaffen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗